|
+Artikel 5 Aufgaben des Kontaktausschusses ---+Article 5 (a) ---+Article 5 (b) |
Artikel 5 Aufgaben des KontaktausschussesArtikel 5 Aufgaben des Kontaktausschusses Der Kontaktausschuß gemäß Artikel 52 der Richtlinie 78/660/EWG hat, in zweckentsprechender Zusammensetzung, auch zur Aufgabe, a) unbeschadet der Artikel 169 und 170 des Vertrages eine gleichmässige Anwendung dieser Richtlinie durch eine regelmässige Abstimmung, insbesondere in konkreten Anwendungsfragen wie beispielsweise der Beurteilung der Gleichwertigkeit der Unterlagen, sowie Beschlüsse über die Vergleichbarkeit und die Gleichwertigkeit der in Artikel 1 Absatz 1 bezeichneten Rechtsformen zu erleichtern; b) die Kommission, falls dies erforderlich sein sollte, bezueglich Ergänzungen oder Änderungen dieser Richtlinie zu beraten. Schlußbestimmungen 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
|