+Artikel 31
---+Article 31 (a)
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Artikel 31

Artikel 31

(1) Die Vereinigung kann durch Beschluß ihrer Mitglieder aufgelöst werden, der diese Auflösung ausspricht. Dieser Beschluß muß einstimmig gefasst werden, es sei denn, daß der Gründungsvertrag etwas anderes bestimmt. (2) Die Vereinigung muß durch Beschluß ihrer Mitglieder aufgelöst werden, der feststellt, daß

a) die im Gründungsvertrag bestimmte Dauer abgelaufen oder ein anderer in diesem Vertrag vorgesehener Auflösungsgrund eingetreten ist oder

b) der Unternehmensgegenstand der Vereinigung verwirklicht worden ist oder nicht weiter verfolgt werden kann.

Ist binnen drei Monaten nach Eintritt eines der in Unterabsatz 1 genannten Fälle kein Beschluß der Mitglieder über die Auflösung der Vereinigung ergangen, so kann jedes Mitglied bei Gericht beantragen, diese Auflösung auszusprechen.

(3) Die Vereinigung muß ferner durch Beschluß ihrer Mitglieder oder des verbleibenden Mitglieds aufgelöst werden, wenn die Bedingungen des Artikels 4 Absatz 2 nicht mehr erfuellt sind.

(4) Nach Auflösung der Vereinigung durch Beschluß ihrer Mitglieder müssen der oder die Geschäftsführer die jeweiligen Verpflichtungen nach den Artikeln 7 und 8 erfuellen. Ferner kann jeder Beteiligte diese Verpflichtungen erfuellen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Article 31 (a)

noting the expiry of the period fixed in the contract for the formation of the grouping or the existence of any other cause for winding up provided for in the contract, or

Article 31 (b)

noting the accomplishment of the grouping's purpose or the impossibility of pursuing it further.

Where, three months after one of the situation referred to in the first subparagraph has occurred, a members' decision establishing the winding up of the grouping has not been taken, any member may petition the court to order winding up.

3.   A grouping must also be wound up by a decision of its members or of the remaining member when the conditions laid down in Article 4 (2) are no longer fulfilled.

4.   After a grouping has been wound up by decision of its members, the manager or managers must take the steps required as listed in Articles 7 and 8. In addition, any person concerned may take those steps.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung