+Artikel 64 6

Artikel 64 6

(6)   Lässt sich im Fall von Rechtsvereinbarungen, deren Parteien juristische Personen sind, nach Ausschöpfung aller nach den Artikeln 51 bis 57 möglichen Ermittlungswege keine Person als wirtschaftlicher Eigentümer dieser juristischen Personen ermitteln oder bestehen erhebliche und berechtigte Zweifel daran, dass es sich bei den ermittelten Personen um die wirtschaftlichen Eigentümer handelt, führen die Trustees der Express Trusts oder die Personen, die bei einer ähnlichen Rechtsvereinbarung eine entsprechende Position innehaben, Aufzeichnungen über die zur Ermittlung ihrer wirtschaftlichen Eigentümer getroffenen Maßnahmen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung