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+Artikel 5 2 |
Artikel 5 2(2) Die vertragliche Vereinbarung muss eine angemessene Mitteilungsfrist enthalten, in der das Finanzunternehmen den Änderungen zustimmen oder sie ablehnen kann. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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