+Artikel 9 (2)

Artikel 9 (2)

Das Finanzunternehmen übermittelt den Testmanagern innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der in Absatz 1 genannten Aufforderung alle folgenden Informationen über die Einleitung des TLPT:

a) 

Projektcharta mit einem übergeordneten Projektplan, der die in Anhang I aufgeführten Angaben enthält,

b) 

Kontaktdaten des Leiters des Kontrollteams,

c) 

Informationen über den beabsichtigten Einsatz interner oder externer Tester oder beidem, wie in Artikel 15 dargelegt,

d) 

Angaben zu den Kommunikationskanälen, die während des TLPT genutzt werden sollen,

e) 

Codename für den TLPT.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung