+Artikel 9 (4)

Artikel 9 (4)

Nach der Validierung der Informationen über die Einleitung des TLPT durch die TLPT-Behörde richtet das Finanzunternehmen ein Kontrollteam ein, das den Leiter des Kontrollteams bei seinen folgenden Aufgaben unterstützt:

a) 

Festlegung von Kommunikationskanälen und -prozessen innerhalb des Kontrollteams, mit den Testern und den Anbietern von Bedrohungsanalysen in allen mit dem TLPT verbundenen Belangen,

b) 

Unterrichtung des Leitungsorgans des Finanzunternehmens über den Fortgang des TLPT und die damit verbundenen Risiken,

c) 

Entscheidungsfindung auf der Grundlage von Fachkompetenz während des gesamten TLPT,

d) 

Durchführung des TLPT im Einklang mit dieser Verordnung,

e) 

Auswahl des Anbieters von Bedrohungsanalysen für den TLPT,

f) 

Auswahl der externen Tester, der internen Tester oder beidem,

g) 

Ausarbeitung des Scoping-Dokuments zur Festlegung des Testumfangs.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung