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Artikel 15 (1)

Die Finanzunternehmen treffen alle folgenden Vorkehrungen für den Einsatz interner Tester:

a) 

Festlegung und Umsetzung einer Strategie für das Management interner Tester bei einem TLPT,

b) 

Maßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass sich der Einsatz interner Tester für die Durchführung eines TLPT nicht nachteilig auf die allgemeinen Verteidigungs- oder Resilienzfähigkeiten des Finanzunternehmens in Bezug auf IKT-bezogene Vorfälle auswirkt oder sich erheblich auf die Verfügbarkeit von Ressourcen auswirkt, die während eines TLPT für IKT-bezogene Aufgaben eingesetzt werden,

c) 

Maßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass interne Tester über ausreichende Ressourcen und Fähigkeiten verfügen, um einen TLPT durchzuführen.

Die unter Buchstabe a genannte Strategie muss

a) 

Kriterien für die Beurteilung von Eignung, Kompetenz und potenziellen Interessenkonflikten der internen Tester enthalten und die Zuständigkeiten der Geschäftsleitung in dem Testverfahren enthalten,

b) 

dokumentiert und regelmäßig überprüft werden,

c) 

vorsehen, dass dem internen Testteam ein Testmanager und mindestens zwei zusätzliche Mitglieder angehören,

d) 

verlangen, dass alle Mitglieder des Testteams in den vorangegangenen zwölf Monaten bei dem Finanzunternehmen oder einem gruppeninternen IKT-Dienstleister beschäftigt waren,

e) 

Schulungen zur Durchführung von Penetrationstests und Red-Team-Tests für die internen Tester vorsehen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung