+INF.1.A7 Zutrittsregelung und -kontrolle (B) [Zentrale Verwaltung]

INF.1.A7 Zutrittsregelung und -kontrolle (B) [Zentrale Verwaltung]

Der Zutritt zu schutzbedürftigen Gebäudeteilen und Räumen MUSS geregelt und kontrolliert werden. Es SOLLTE ein Konzept für die Zutrittskontrolle existieren. Die Zahl der zutrittsberechtigten Personen SOLLTE für jeden Bereich auf ein Mindestmaß reduziert werden. Weitere Personen DÜRFEN erst Zutritt erhalten, nachdem geprüft wurde, ob dies notwendig ist. Alle erteilten Zutrittsberechtigungen SOLLTEN dokumentiert werden. Die Zutrittskontrollmaßnahmen MÜSSEN regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

Zutrittskontrollen SOLLTEN auch während Umzügen soweit wie möglich vorhanden sein.

1. Επισκόπηση

Τίτλος Πρότυπο

1.1 Παραπομπές

1.2 Εντοπισμένες απαιτήσεις

1.3 Σχετικοί κανονισμοί

2. Εντοπισμένες απαιτήσεις

Απαιτήσεις
Πηγή Απαίτηση

3. Σχετικοί κανονισμοί

Κανονισμοί
Πηγή Κανονισμός

Συνδεδεμένα ζητήματα

Συνδέσεις
Τύπος σύνδεσης Ζήτημα
blocks G 0.44 Unbefugtes Eindringen in Räumlichkeiten