+INF.1.A7 Zutrittsregelung und -kontrolle (B) [Zentrale Verwaltung]
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INF.1.A7 Zutrittsregelung und -kontrolle (B) [Zentrale Verwaltung]
Der Zutritt zu schutzbedürftigen Gebäudeteilen und Räumen MUSS geregelt und kontrolliert werden. Es SOLLTE ein Konzept für die Zutrittskontrolle existieren. Die Zahl der zutrittsberechtigten Personen SOLLTE für jeden Bereich auf ein Mindestmaß reduziert werden. Weitere Personen DÜRFEN erst Zutritt erhalten, nachdem geprüft wurde, ob dies notwendig ist. Alle erteilten Zutrittsberechtigungen SOLLTEN dokumentiert werden. Die Zutrittskontrollmaßnahmen MÜSSEN regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Zutrittskontrollen SOLLTEN auch während Umzügen soweit wie möglich vorhanden sein.
1. Pārskats
1.1 Atsauces
1.2 Identificētās prasības
1.3 Saistītie tiesību akti
2. Identificētās prasības
3. Saistītie tiesību akti
Tiesību akti
| Avots |
Regulējums |
Saistītie uzdevumi
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