+INF.1.A7 Zutrittsregelung und -kontrolle (B) [Zentrale Verwaltung]
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INF.1.A7 Zutrittsregelung und -kontrolle (B) [Zentrale Verwaltung]
Der Zutritt zu schutzbedürftigen Gebäudeteilen und Räumen MUSS geregelt und kontrolliert werden. Es SOLLTE ein Konzept für die Zutrittskontrolle existieren. Die Zahl der zutrittsberechtigten Personen SOLLTE für jeden Bereich auf ein Mindestmaß reduziert werden. Weitere Personen DÜRFEN erst Zutritt erhalten, nachdem geprüft wurde, ob dies notwendig ist. Alle erteilten Zutrittsberechtigungen SOLLTEN dokumentiert werden. Die Zutrittskontrollmaßnahmen MÜSSEN regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Zutrittskontrollen SOLLTEN auch während Umzügen soweit wie möglich vorhanden sein.
1. Vue d’ensemble
1.1 Références
1.2 Exigences identifiées
1.3 Réglementations associées
2. Exigences identifiées
Exigences
| Source |
Exigence |
3. Réglementations associées
Réglementations
| Source |
Réglementation |
Tickets liés
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