+INF.1.A7 Zutrittsregelung und -kontrolle (B) [Zentrale Verwaltung]

INF.1.A7 Zutrittsregelung und -kontrolle (B) [Zentrale Verwaltung]

Der Zutritt zu schutzbedürftigen Gebäudeteilen und Räumen MUSS geregelt und kontrolliert werden. Es SOLLTE ein Konzept für die Zutrittskontrolle existieren. Die Zahl der zutrittsberechtigten Personen SOLLTE für jeden Bereich auf ein Mindestmaß reduziert werden. Weitere Personen DÜRFEN erst Zutritt erhalten, nachdem geprüft wurde, ob dies notwendig ist. Alle erteilten Zutrittsberechtigungen SOLLTEN dokumentiert werden. Die Zutrittskontrollmaßnahmen MÜSSEN regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

Zutrittskontrollen SOLLTEN auch während Umzügen soweit wie möglich vorhanden sein.

1. Overzicht

Titel Standaard

1.1 Referenties

1.2 Geïdentificeerde eisen

1.3 Gerelateerde regelingen

2. Geïdentificeerde eisen

Eisen
Bron Eis

3. Gerelateerde regelingen

Regelingen
Bron Regelgeving

Gekoppelde issues

Koppelingen
Koppelingstype Issue
blocks G 0.44 Unbefugtes Eindringen in Räumlichkeiten