+SYS.3.3.A15 Schutz vor Abhören der Raumgespräche über Mobiltelefone (H)

SYS.3.3.A15 Schutz vor Abhören der Raumgespräche über Mobiltelefone (H)

Damit vertrauliche Informationen nicht abgehört werden können, SOLLTE dafür gesorgt werden, dass keine Mobiltelefone zu vertraulichen Besprechungen und Gesprächen in die entsprechenden Räume mitgenommen werden. Falls erforderlich, SOLLTE das Mitführungsverbot durch Mobilfunk-Detektoren überprüft werden.

1. Overview

Summary Standard

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Regulations

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Regulations

Regulations
Source Regulation

Linked Issues