+SYS.3.3.A15 Schutz vor Abhören der Raumgespräche über Mobiltelefone (H)
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SYS.3.3.A15 Schutz vor Abhören der Raumgespräche über Mobiltelefone (H)
Damit vertrauliche Informationen nicht abgehört werden können, SOLLTE dafür gesorgt werden, dass keine Mobiltelefone zu vertraulichen Besprechungen und Gesprächen in die entsprechenden Räume mitgenommen werden. Falls erforderlich, SOLLTE das Mitführungsverbot durch Mobilfunk-Detektoren überprüft werden.
1. Resumen
1.1 Referencias
1.2 Requisitos identificados
1.3 Regulaciones relacionadas
2. Requisitos identificados
Requisitos
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Requisito |
3. Regulaciones relacionadas
Regulaciones
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Regulación |
Incidencias vinculadas
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