+SYS.3.3.A15 Schutz vor Abhören der Raumgespräche über Mobiltelefone (H)

SYS.3.3.A15 Schutz vor Abhören der Raumgespräche über Mobiltelefone (H)

Damit vertrauliche Informationen nicht abgehört werden können, SOLLTE dafür gesorgt werden, dass keine Mobiltelefone zu vertraulichen Besprechungen und Gesprächen in die entsprechenden Räume mitgenommen werden. Falls erforderlich, SOLLTE das Mitführungsverbot durch Mobilfunk-Detektoren überprüft werden.

1. Resumen

Título Estándar

1.1 Referencias

1.2 Requisitos identificados

1.3 Regulaciones relacionadas

2. Requisitos identificados

Requisitos
Fuente Requisito

3. Regulaciones relacionadas

Regulaciones
Fuente Regulación

Incidencias vinculadas