+SYS.3.3.A15 Schutz vor Abhören der Raumgespräche über Mobiltelefone (H)
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SYS.3.3.A15 Schutz vor Abhören der Raumgespräche über Mobiltelefone (H)
Damit vertrauliche Informationen nicht abgehört werden können, SOLLTE dafür gesorgt werden, dass keine Mobiltelefone zu vertraulichen Besprechungen und Gesprächen in die entsprechenden Räume mitgenommen werden. Falls erforderlich, SOLLTE das Mitführungsverbot durch Mobilfunk-Detektoren überprüft werden.
1. Prezentare generală
1.1 Referințe
1.2 Cerințe identificate
1.3 Reglementări asociate
2. Cerințe identificate
3. Reglementări asociate
Reglementări
| Sursă |
Reglementare |
Tichete legate
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