+SYS.3.3.A15 Schutz vor Abhören der Raumgespräche über Mobiltelefone (H)

SYS.3.3.A15 Schutz vor Abhören der Raumgespräche über Mobiltelefone (H)

Damit vertrauliche Informationen nicht abgehört werden können, SOLLTE dafür gesorgt werden, dass keine Mobiltelefone zu vertraulichen Besprechungen und Gesprächen in die entsprechenden Räume mitgenommen werden. Falls erforderlich, SOLLTE das Mitführungsverbot durch Mobilfunk-Detektoren überprüft werden.

1. Vue d’ensemble

Intitulé Norme

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Réglementations associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Réglementations associées

Réglementations
Source Réglementation

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