INF.14.A10 Bildung von unabhängigen GA-Bereichen (S) [Planende]
In der GA SOLLTEN GA-Bereiche derart geplant und umgesetzt werden, dass Abhängigkeiten zwischen den GA-Bereichen minimiert werden und GA-Bereiche unabhängig gesteuert werden können. Eine Störung in einem GA-Bereich SOLLTE keine oder nur geringe Auswirkungen auf andere GA-Bereiche haben. Insbesondere SOLLTEN die Gebäude innerhalb eines Gebäudekomplexes oder einer Liegenschaft separat steuerbar sein. Die eingerichteten GA-Bereiche SOLLTEN auch im GA-Managementsystem entsprechend sichtbar sein.
1. Overview
1.1 References
1.2 Identified Requirements
1.3 Related Regulations
2. Identified Requirements
Requirements
| Source |
Requirement |
3. Related Regulations
Regulations
| Source |
Regulation |
Linked Issues
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