+INF.14.A10 Bildung von unabhängigen GA-Bereichen (S) [Planende]

INF.14.A10 Bildung von unabhängigen GA-Bereichen (S) [Planende]

In der GA SOLLTEN GA-Bereiche derart geplant und umgesetzt werden, dass Abhängigkeiten zwischen den GA-Bereichen minimiert werden und GA-Bereiche unabhängig gesteuert werden können. Eine Störung in einem GA-Bereich SOLLTE keine oder nur geringe Auswirkungen auf andere GA-Bereiche haben.

Insbesondere SOLLTEN die Gebäude innerhalb eines Gebäudekomplexes oder einer Liegenschaft separat steuerbar sein.

Die eingerichteten GA-Bereiche SOLLTEN auch im GA-Managementsystem entsprechend sichtbar sein.

1. Oversigt

Titel Standard

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager