INF.14.A10 Bildung von unabhängigen GA-Bereichen (S) [Planende]
In der GA SOLLTEN GA-Bereiche derart geplant und umgesetzt werden, dass Abhängigkeiten zwischen den GA-Bereichen minimiert werden und GA-Bereiche unabhängig gesteuert werden können. Eine Störung in einem GA-Bereich SOLLTE keine oder nur geringe Auswirkungen auf andere GA-Bereiche haben. Insbesondere SOLLTEN die Gebäude innerhalb eines Gebäudekomplexes oder einer Liegenschaft separat steuerbar sein. Die eingerichteten GA-Bereiche SOLLTEN auch im GA-Managementsystem entsprechend sichtbar sein.
1. Pārskats
1.1 Atsauces
1.2 Identificētās prasības
1.3 Saistītie tiesību akti
2. Identificētās prasības
3. Saistītie tiesību akti
Tiesību akti
| Avots |
Regulējums |
Saistītie uzdevumi
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