INF.14.A10 Bildung von unabhängigen GA-Bereichen (S) [Planende]
In der GA SOLLTEN GA-Bereiche derart geplant und umgesetzt werden, dass Abhängigkeiten zwischen den GA-Bereichen minimiert werden und GA-Bereiche unabhängig gesteuert werden können. Eine Störung in einem GA-Bereich SOLLTE keine oder nur geringe Auswirkungen auf andere GA-Bereiche haben. Insbesondere SOLLTEN die Gebäude innerhalb eines Gebäudekomplexes oder einer Liegenschaft separat steuerbar sein. Die eingerichteten GA-Bereiche SOLLTEN auch im GA-Managementsystem entsprechend sichtbar sein.
1. Ülevaade
1.1 Viited
1.2 Tuvastatud nõuded
1.3 Seotud regulatsioonid
2. Tuvastatud nõuded
3. Seotud regulatsioonid
Regulatsioonid
| Allikas |
Regulatsioon |
Lingitud teemad
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