+OPS.2.2.A9 Vertragsgestaltung mit den Cloud-Diensteanbietenden (S) [Institutionsleitung]

OPS.2.2.A9 Vertragsgestaltung mit den Cloud-Diensteanbietenden (S) [Institutionsleitung]

Die vertraglichen Regelungen zwischen der auftraggebenden Institution und den Cloud-Diensteanbietenden SOLLTEN in Art, Umfang und Detaillierungsgrad dem Schutzbedarf der Informationen angepasst sein, die im Zusammenhang mit der Cloud-Nutzung stehen. Es SOLLTE geregelt werden, an welchem Standort die Cloud-Diensteanbietenden ihre Leistung erbringen. Zusätzlich SOLLTEN Eskalationsstufen und Kommunikationswege zwischen der Institution und den Cloud-Diensteanbietenden definiert werden. Auch SOLLTE vereinbart werden, wie die Daten der Institution sicher zu löschen sind. Ebenso SOLLTEN Kündigungsregelungen schriftlich fixiert werden. Die Cloud-Diensteanbietenden SOLLTEN alle Subunternehmen offenlegen, die sie für den Cloud-Dienst benötigen.

1. Vue d’ensemble

Intitulé Norme

1.1 Références

1.2 Exigences identifiées

1.3 Réglementations associées

2. Exigences identifiées

Exigences
Source Exigence

3. Réglementations associées

Réglementations
Source Réglementation

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