+OPS.2.2.A9 Vertragsgestaltung mit den Cloud-Diensteanbietenden (S) [Institutionsleitung]

OPS.2.2.A9 Vertragsgestaltung mit den Cloud-Diensteanbietenden (S) [Institutionsleitung]

Die vertraglichen Regelungen zwischen der auftraggebenden Institution und den Cloud-Diensteanbietenden SOLLTEN in Art, Umfang und Detaillierungsgrad dem Schutzbedarf der Informationen angepasst sein, die im Zusammenhang mit der Cloud-Nutzung stehen. Es SOLLTE geregelt werden, an welchem Standort die Cloud-Diensteanbietenden ihre Leistung erbringen. Zusätzlich SOLLTEN Eskalationsstufen und Kommunikationswege zwischen der Institution und den Cloud-Diensteanbietenden definiert werden. Auch SOLLTE vereinbart werden, wie die Daten der Institution sicher zu löschen sind. Ebenso SOLLTEN Kündigungsregelungen schriftlich fixiert werden. Die Cloud-Diensteanbietenden SOLLTEN alle Subunternehmen offenlegen, die sie für den Cloud-Dienst benötigen.

1. Overzicht

Titel Standaard

1.1 Referenties

1.2 Geïdentificeerde eisen

1.3 Gerelateerde regelingen

2. Geïdentificeerde eisen

Eisen
Bron Eis

3. Gerelateerde regelingen

Regelingen
Bron Regelgeving

Gekoppelde issues