+OPS.2.2.A9 Vertragsgestaltung mit den Cloud-Diensteanbietenden (S) [Institutionsleitung]
|
OPS.2.2.A9 Vertragsgestaltung mit den Cloud-Diensteanbietenden (S) [Institutionsleitung]
Die vertraglichen Regelungen zwischen der auftraggebenden Institution und den Cloud-Diensteanbietenden SOLLTEN in Art, Umfang und Detaillierungsgrad dem Schutzbedarf der Informationen angepasst sein, die im Zusammenhang mit der Cloud-Nutzung stehen. Es SOLLTE geregelt werden, an welchem Standort die Cloud-Diensteanbietenden ihre Leistung erbringen. Zusätzlich SOLLTEN Eskalationsstufen und Kommunikationswege zwischen der Institution und den Cloud-Diensteanbietenden definiert werden. Auch SOLLTE vereinbart werden, wie die Daten der Institution sicher zu löschen sind. Ebenso SOLLTEN Kündigungsregelungen schriftlich fixiert werden. Die Cloud-Diensteanbietenden SOLLTEN alle Subunternehmen offenlegen, die sie für den Cloud-Dienst benötigen.
1. Pārskats
1.1 Atsauces
1.2 Identificētās prasības
1.3 Saistītie tiesību akti
2. Identificētās prasības
3. Saistītie tiesību akti
Tiesību akti
| Avots |
Regulējums |
Saistītie uzdevumi
|