+OPS.2.2.A9 Vertragsgestaltung mit den Cloud-Diensteanbietenden (S) [Institutionsleitung]
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OPS.2.2.A9 Vertragsgestaltung mit den Cloud-Diensteanbietenden (S) [Institutionsleitung]
Die vertraglichen Regelungen zwischen der auftraggebenden Institution und den Cloud-Diensteanbietenden SOLLTEN in Art, Umfang und Detaillierungsgrad dem Schutzbedarf der Informationen angepasst sein, die im Zusammenhang mit der Cloud-Nutzung stehen. Es SOLLTE geregelt werden, an welchem Standort die Cloud-Diensteanbietenden ihre Leistung erbringen. Zusätzlich SOLLTEN Eskalationsstufen und Kommunikationswege zwischen der Institution und den Cloud-Diensteanbietenden definiert werden. Auch SOLLTE vereinbart werden, wie die Daten der Institution sicher zu löschen sind. Ebenso SOLLTEN Kündigungsregelungen schriftlich fixiert werden. Die Cloud-Diensteanbietenden SOLLTEN alle Subunternehmen offenlegen, die sie für den Cloud-Dienst benötigen.
1. Ħarsa ġenerali
1.1 Referenzi
1.2 Rekwiżiti identifikati
1.3 Regolamenti relatati
2. Rekwiżiti identifikati
3. Regolamenti relatati
Regolamenti
| Sors |
Regolamentazzjoni |
Kwistjonijiet marbuta
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