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+BTO 3.2 Tz 2 |
BTO 3.2 Tz 2Zur Bewertung der Immobilien sind geeignete Verfahren heranzuziehen. Der Wertansatz muss hinsichtlich wertbeeinflussender Umstände nachvollziehbar und in den Annahmen und Parametern begründet und dokumentiert sein. Im Rahmen der Bewertung ist eine Objektbesichtigung durchzuführen. 1. Vue d’ensemble
1.1 Références1.2 Exigences identifiées1.3 Normes associées2. Exigences identifiées
3. Normes associées
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