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+BTO 3.2 Tz 2 |
BTO 3.2 Tz 2Zur Bewertung der Immobilien sind geeignete Verfahren heranzuziehen. Der Wertansatz muss hinsichtlich wertbeeinflussender Umstände nachvollziehbar und in den Annahmen und Parametern begründet und dokumentiert sein. Im Rahmen der Bewertung ist eine Objektbesichtigung durchzuführen. 1. Ħarsa ġenerali
1.1 Referenzi1.2 Rekwiżiti identifikati1.3 Standards relatati2. Rekwiżiti identifikati
3. Standards relatati
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