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+BTO 3.2 Tz 2 |
BTO 3.2 Tz 2Zur Bewertung der Immobilien sind geeignete Verfahren heranzuziehen. Der Wertansatz muss hinsichtlich wertbeeinflussender Umstände nachvollziehbar und in den Annahmen und Parametern begründet und dokumentiert sein. Im Rahmen der Bewertung ist eine Objektbesichtigung durchzuführen. 1. Forbhreathnú
1.1 Tagairtí1.2 Ceanglais aitheanta1.3 Caighdeáin ghaolmhara2. Ceanglais aitheanta
3. Caighdeáin ghaolmhara
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