+Infrastruktur
---+INF.1 Allgemeines Gebäude
------+INF.1.G1 Feuer
------+INF.1.G2 Blitz
------+INF.1.G3 Wasser
------+INF.1.G4 Elementarschäden und Naturkatastrophen
------+INF.1.G5 Umfeld-Gefährdungen
------+INF.1.G6 Unbefugter Zutritt
------+INF.1.G7 Verstoß gegen Gesetze oder Regelungen
------+INF.1.G8 Unzureichende Brandschottungen
------+INF.1.G9 Ausfall der Stromversorgung
------+INF.1.A1 Planung der Gebäudeabsicherung (B) [Planende]
------+INF.1.A2 Angepasste Aufteilung der Stromkreise (B)
------+INF.1.A3 Einhaltung von Brandschutzvorschriften (B)
------+INF.1.A4 Branderkennung in Gebäuden (B) [Planende]
------+INF.1.A5 Handfeuerlöscher (B)
------+INF.1.A6 Geschlossene Fenster und Türen (B) [Mitarbeitende]
------+INF.1.A7 Zutrittsregelung und -kontrolle (B) [Zentrale Verwaltung]
------+INF.1.A8 Rauchverbot (B)
------+INF.1.A10 Einhaltung einschlägiger Normen und Vorschriften (B) [Errichterfirma, Bauleitung]
------+INF.1.A9 Sicherheitskonzept für die Gebäudenutzung (S) [Planende]
------+INF.1.A12 Schlüsselverwaltung (S)
------+INF.1.A13 Regelungen für Zutritt zu Verteilern (S)
------+INF.1.A14 Blitzschutzeinrichtungen (S)
------+INF.1.A15 Lagepläne der Versorgungsleitungen (S)
------+INF.1.A16 Vermeidung von Lagehinweisen auf schützenswerte Gebäudeteile (S)
------+INF.1.A17 Baulicher Rauchschutz (S) [Planende]
------+INF.1.A18 Brandschutzbegehungen (S)
------+INF.1.A19 Information des oder der Brandschutzbeauftragten (S)
------+INF.1.A20 Alarmierungsplan und Brandschutzübungen (S)
------+INF.1.A27 Einbruchschutz (S)
------+INF.1.A36 Regelmäßige Aktualisierungen der Dokumentation (S)
------+INF.1.A22 Sichere Türen und Fenster (H)
------+INF.1.A23 Bildung von Sicherheitszonen (H) [Planende]
------+INF.1.A24 Selbsttätige Entwässerung (H)
------+INF.1.A25 Geeignete Standortauswahl (H) [Institutionsleitung]
------+INF.1.A26 Pforten- oder Sicherheitsdienst (H)
------+INF.1.A30 Auswahl eines geeigneten Gebäudes (H)
------+INF.1.A31 Auszug aus Gebäuden (H) [Zentrale Verwaltung]
------+INF.1.A32 Brandschott-Kataster (H)
------+INF.1.A34 Gefahrenmeldeanlage (H)
------+INF.1.A35 Perimeterschutz (H) [Planende, Haustechnik]
---+INF.2 Rechenzentrum sowie Serverraum
------+INF.2.G1 Fehlerhafte Planung
------+INF.2.G2 Fehlende oder fehlerhafte Zutrittskontrollen
------+INF.2.G3 Unzureichende Überwachung
------+INF.2.G4 Unzureichende Klimatisierung im Rechenzentrum
------+INF.2.G5 Feuer
------+INF.2.G6 Wasser
------+INF.2.G7 Fehlender oder unzureichender Einbruchschutz
------+INF.2.G8 Ausfall der Stromversorgung
------+INF.2.G9 Verschmutzung
------+INF.2.A1 Festlegung von Anforderungen (B) [Haustechnik, Planende]
------+INF.2.A2 Bildung von Brandabschnitten (B) [Planende]
------+INF.2.A3 Einsatz einer unterbrechungsfreien Stromversorgung (B) [Haustechnik]
------+INF.2.A4 Notabschaltung der Stromversorgung (B) [Haustechnik]
------+INF.2.A5 Einhaltung der Lufttemperatur und -feuchtigkeit (B) [Haustechnik]
------+INF.2.A6 Zutrittskontrolle (B) [Haustechnik]
------+INF.2.A7 Verschließen und Sichern (B) [Mitarbeitende, Haustechnik]
------+INF.2.A8 Einsatz einer Brandmeldeanlage (B) [Planende]
------+INF.2.A9 Einsatz einer Lösch- oder Brandvermeidungsanlage (B) [Haustechnik]
------+INF.2.A10 Inspektion und Wartung der Infrastruktur (B) [Wartungspersonal, Haustechnik]
------+INF.2.A11 Automatische Überwachung der Infrastruktur (B) [Haustechnik]
------+INF.2.A17 Einsatz einer Brandfrüherkennung (B) [Planende, Haustechnik]
------+INF.2.A29 Vermeidung und Überwachung nicht erforderlicher Leitungen (B) [Haustechnik, Planende]
------+INF.2.A12 Perimeterschutz für das Rechenzentrum (S) [Planende, Haustechnik]
------+INF.2.A13 Planung und Installation von Gefahrenmeldeanlagen (S) [Haustechnik]
------+INF.2.A14 Einsatz einer Netzersatzanlage (S) [Planende, Haustechnik]
------+INF.2.A15 Überspannungsschutzeinrichtung (S) [Planende, Haustechnik]
------+INF.2.A16 Klimatisierung im Rechenzentrum (S) [Planende]
------+INF.2.A19 Durchführung von Funktionstests der technischen Infrastruktur (S) [Haustechnik]
------+INF.2.A30 Anlagen zur, Löschung oder Vermeidung von Bränden (S) [Haustechnik, Planende]
------+INF.2.A21 Ausweichrechenzentrum (H)
------+INF.2.A22 Durchführung von Staubschutzmaßnahmen (H) [Haustechnik]
------+INF.2.A23 Zweckmäßiger Aufbau der Verkabelung im Rechenzentrum (H) [Haustechnik]
------+INF.2.A24 Einsatz von Videoüberwachungsanlagen (H) [Datenschutzbeauftragte, Haustechnik, Planende]
------+INF.2.A25 Redundante Auslegung von unterbrechungsfreien Stromversorgungen (H) [Planende]
------+INF.2.A26 Redundante Auslegung von Netzersatzanlagen (H) [Planende]
------+INF.2.A28 Einsatz von höherwertigen Gefahrenmeldeanlagen (H) [Planende]
---+INF.5 Raum sowie Schrank für technische Infrastruktur
------+INF.5.G1 Fehlerhafte Planung
------+INF.5.G2 Unberechtigter Zutritt
------+INF.5.G3 Unzureichende Lüftung
------+INF.5.G4 Feuer
------+INF.5.G5 Wasser
------+INF.5.G6 Ausfall der Stromversorgung
------+INF.5.G7 Blitzschlag und Überspannungen
------+INF.5.G8 Elektromagnetische Störfelder
------+INF.5.G9 Elektrostatische Aufladung
------+INF.5.A1 Planung der Raumabsicherung (B) [Planende]
------+INF.5.A2 Lage und Größe des Raumes für technische Infrastruktur (B) [Planende]
------+INF.5.A3 Zutrittsregelung und -kontrolle (B) [Haustechnik, IT-Betrieb]
------+INF.5.A4 Schutz vor Einbruch (B) [Planende, Haustechnik]
------+INF.5.A5 Vermeidung sowie Schutz vor elektromagnetischen Störfeldern (B) [Planende]
------+INF.5.A6 Minimierung von Brandlasten (B) [Mitarbeitende, Planende]
------+INF.5.A7 Verhinderung von Zweckentfremdung (B) [Mitarbeitende, Planende]
------+INF.5.A9 Stromversorgung (B) [Haustechnik]
------+INF.5.A8 Vermeidung von unkontrollierter elektrostatischer Entladung (S) [Planende]
------+INF.5.A10 Einhaltung der Lufttemperatur und -Feuchtigkeit (S) [Haustechnik]
------+INF.5.A11 Vermeidung von Leitungen mit gefährdenden Flüssigkeiten und Gasen (S) [Planende, Haustechnik]
------+INF.5.A12 Schutz vor versehentlicher Beschädigung von Zuleitungen (S) [Planende]
------+INF.5.A13 Schutz vor Schädigung durch Brand und Rauchgase (S) [Planende, Haustechnik]
------+INF.5.A14 Minimierung von Brandgefahren aus Nachbarbereichen (S) [Planende, Haustechnik]
------+INF.5.A15 Blitz- und Überspannungsschutz (S) [Planende, Haustechnik]
------+INF.5.A16 Einsatz einer unterbrechungsfreien Stromversorgung (S) [Haustechnik]
------+INF.5.A17 Inspektion und Wartung der Infrastruktur (S) [Haustechnik, IT-Betrieb, Wartungspersonal]
------+INF.5.A18 Lage des Raumes für technische Infrastruktur (H) [Planende]
------+INF.5.A19 Redundanz des Raumes für technische Infrastruktur (H) [Planende]
------+INF.5.A20 Erweiterter Schutz vor Einbruch und Sabotage (H) [Planende]
------+INF.5.A22 Redundante Auslegung der Stromversorgung (H) [Planende]
------+INF.5.A23 Netzersatzanlage (H) [Planende, Haustechnik, Wartungspersonal]
------+INF.5.A24 Lüftung und Kühlung (H) [Planende, Haustechnik, Wartungspersonal]
------+INF.5.A25 Erhöhter Schutz vor Schädigung durch Brand und Rauchgase (H) [Planende]
------+INF.5.A26 Überwachung der Energieversorgung (H) [Planende, Haustechnik]
---+INF.6 Datenträgerarchiv
------+INF.6.G1 Unzulässige Temperatur und Luftfeuchtigkeit
------+INF.6.G2 Fehlende oder unzureichende Regelungen
------+INF.6.G3 Unbefugter Zutritt zu schutzbedürftigen Räumen
------+INF.6.G4 Diebstahl
------+INF.6.A1 Handfeuerlöscher (B) [Brandschutzbeauftragte]
------+INF.6.A2 Zutrittsregelung und -kontrolle (B) [Haustechnik]
------+INF.6.A3 Schutz vor Staub und anderer Verschmutzung (B)
------+INF.6.A4 Geschlossene Fenster und abgeschlossene Türen (B) [Mitarbeitende]
------+INF.6.A5 Verwendung von Schutzschränken (S) [Mitarbeitende]
------+INF.6.A6 Vermeidung von wasserführenden Leitungen (S) [Haustechnik]
------+INF.6.A7 Einhaltung von klimatischen Bedingungen (S) [Haustechnik]
------+INF.6.A8 Sichere Türen und Fenster (S) [Planende]
------+INF.6.A9 Gefahrenmeldeanlage (H) [Haustechnik]
---+INF.7 Büroarbeitsplatz
------+INF.7.G1 Unbefugter Zutritt
------+INF.7.G2 Beeinträchtigung durch ungünstige Arbeitsbedingungen
------+INF.7.G3 Manipulationen durch Reinigungs- und Fremdpersonal oder Besuchende
------+INF.7.G4 Manipulation oder Zerstörung von IT, Zubehör, Informationen und Software im Büroraum
------+INF.7.G5 Diebstahl
------+INF.7.G6 Fliegende Verkabelung
------+INF.7.A1 Geeignete Auswahl und Nutzung eines Büroraumes (B) [Vorgesetzte]
------+INF.7.A2 Geschlossene Fenster und abgeschlossene Türen (B) [Mitarbeitende, Haustechnik]
------+INF.7.A3 Fliegende Verkabelung (S)
------+INF.7.A5 Ergonomischer Arbeitsplatz (S) [Zentrale Verwaltung, Vorgesetzte]
------+INF.7.A6 Aufgeräumter Arbeitsplatz (S) [Mitarbeitende, Vorgesetzte]
------+INF.7.A7 Geeignete Aufbewahrung dienstlicher Unterlagen und Datenträger (S) [Mitarbeitende, Haustechnik]
------+INF.7.A8 Einsatz von Diebstahlsicherungen (H) [Mitarbeitende]
---+INF.8 Häuslicher Arbeitsplatz
------+INF.8.G1 Fehlende oder unzureichende Regelungen für den häuslichen Arbeitsplatz
------+INF.8.G2 Unbefugter Zutritt zu schutzbedürftigen Räumen des häuslichen Arbeitsplatzes
------+INF.8.G3 Beeinträchtigung der IT-Nutzung durch ungünstige Arbeitsbedingungen am häuslichen Arbeitsplatz
------+INF.8.G4 Ungesicherter Akten- und Datenträgertransport
------+INF.8.G5 Ungeeignete Entsorgung der Datenträger und Dokumente
------+INF.8.G6 Manipulation oder Zerstörung von IT, Zubehör, Informationen und Software am häuslichen Arbeitsplatz
------+INF.8.G7 Erhöhte Diebstahlgefahr am häuslichen Arbeitsplatz
------+INF.8.A1 Sichern von dienstlichen Unterlagen am häuslichen Arbeitsplatz (B)
------+INF.8.A2 Transport von Arbeitsmaterial zum häuslichen Arbeitsplatz (B)
------+INF.8.A3 Schutz vor unbefugtem Zutritt am häuslichen Arbeitsplatz (B)
------+INF.8.A4 Geeignete Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes (S)
------+INF.8.A5 Entsorgung von vertraulichen Informationen am häuslichen Arbeitsplatz (S)
------+INF.8.A6 Umgang mit dienstlichen Unterlagen bei erhöhtem Schutzbedarf am häuslichen Arbeitsplatz (H)
---+INF.9 Mobiler Arbeitsplatz
------+INF.9.G1 Fehlende oder unzureichende Regelungen für mobile Arbeitsplätze
------+INF.9.G2 Beeinträchtigung durch wechselnde Einsatzumgebung
------+INF.9.G3 Manipulation oder Zerstörung von IT-Systemen, Zubehör, Informationen und Software am mobilen Arbeitsplatz
------+INF.9.G4 Verzögerungen durch temporär eingeschränkte Erreichbarkeit
------+INF.9.G5 Ungesicherter Akten- und Datenträgertransport
------+INF.9.G6 Ungeeignete Entsorgung der Datenträger und Dokumente
------+INF.9.G7 Vertraulichkeitsverlust schützenswerter Informationen
------+INF.9.G8 Diebstahl oder Verlust von Datenträgern oder Dokumenten
------+INF.9.A1 Geeignete Auswahl und Nutzung eines mobilen Arbeitsplatzes (B) [IT-Betrieb]
------+INF.9.A2 Regelungen für mobile Arbeitsplätze (B) [Personalabteilung]
------+INF.9.A3 Zutritts- und Zugriffsschutz (B) [Zentrale Verwaltung, Mitarbeitende]
------+INF.9.A4 Arbeiten mit fremden IT-Systemen (B) [IT-Betrieb, Mitarbeitende]
------+INF.9.A5 Zeitnahe Verlustmeldung (S) [Mitarbeitende]
------+INF.9.A6 Entsorgung von vertraulichen Informationen (S) [Mitarbeitende]
------+INF.9.A7 Rechtliche Rahmenbedingungen für das mobile Arbeiten (S) [Personalabteilung]
------+INF.9.A8 Sicherheitsrichtlinie für mobile Arbeitsplätze (S) [IT-Betrieb]
------+INF.9.A9 Verschlüsselung tragbarer IT-Systeme und Datenträger (S) [IT-Betrieb]
------+INF.9.A12 Nutzung eines Bildschirmschutzes (S) [Mitarbeitende]
------+INF.9.A10 Einsatz von Diebstahlsicherungen (H) [Mitarbeitende]
------+INF.9.A11 Verbot der Nutzung unsicherer Umgebungen (H) [IT-Betrieb]
---+INF.10 Besprechungs-, Veranstaltungs- und Schulungsräume
------+INF.10.G1 Fehlende oder unzureichende Regelungen
------+INF.10.G2 Inkompatibilität zwischen fremder und eigener IT
------+INF.10.G3 Fliegende Verkabelung
------+INF.10.G4 Diebstahl
------+INF.10.G5 Vertraulichkeitsverlust schützenswerter Informationen
------+INF.10.A1 Sichere Nutzung von Besprechungs-, Veranstaltungs- und Schulungsräumen (B) [Haustechnik, IT-Betrieb]
------+INF.10.A3 Geschlossene Fenster und Türen (B) [Mitarbeitende]
------+INF.10.A4 Planung von Besprechungs-, Veranstaltungs- und Schulungsräumen (S)
------+INF.10.A5 Fliegende Verkabelung (S)
------+INF.10.A6 Einrichtung sicherer Netzzugänge (S) [IT-Betrieb]
------+INF.10.A7 Sichere Konfiguration von Schulungs- und Präsentationsrechnern (S) [IT-Betrieb]
------+INF.10.A8 Erstellung eines Nutzungsnachweises für Räume (S)
------+INF.10.A9 Zurücksetzen von Schulungs- und Präsentationsrechnern (H) [IT-Betrieb]
---+INF.11 Allgemeines Fahrzeug
------+INF.11.G1 Fehlende oder unzureichende Regelungen für Fahrzeuge
------+INF.11.G2 Fehlendes Sicherheitsbewusstsein und Sorglosigkeit beim Umgang mit dem Fahrzeug
------+INF.11.G3 Ungeregelte Datenübertragung an Dritte und unsichere Kommunikationsschnittstellen
------+INF.11.G4 Unsachgemäße Veränderungen am Fahrzeug
------+INF.11.G5 Manipulation, unbefugter Zutritt und Diebstahl bei Fahrzeugen
------+INF.11.G6 Gefahren im Zusammenhang mit Wartung, Reparatur und Updates
------+INF.11.G7 Gefahren bei der Aussonderung
------+INF.11.G8 Unzulässige Temperatur und Luftfeuchte in Fahrzeugen
------+INF.11.A1 Planung und Beschaffung (B) [Fachverantwortliche, Beschaffungsstelle, Datenschutzbeauftragte]
------+INF.11.A2 Wartung, Inspektion und Updates (B) [Fachverantwortliche, IT-Betrieb]
------+INF.11.A3 Regelungen für die Fahrzeugbenutzung (B) [IT-Betrieb, Fachverantwortliche, Benutzende, Datenschutzbeauftragte]
------+INF.11.A4 Erstellung einer Sicherheitsrichtlinie (S) [Fachverantwortliche, IT-Betrieb]
------+INF.11.A5 Erstellung einer Inventarliste (S)
------+INF.11.A6 Festlegung von Handlungsanweisungen (S) [Fachverantwortliche, Benutzende]
------+INF.11.A7 Sachgerechter Umgang mit Fahrzeugen und schützenswerten Informationen (S) [Fachverantwortliche, Benutzende]
------+INF.11.A8 Schutz vor witterungsbedingten Einflüssen (S) [Benutzende, Fachverantwortliche]
------+INF.11.A9 Sicherstellung der Versorgung (S) [Fachverantwortliche]
------+INF.11.A10 Aussonderung (S) [IT-Betrieb, Fachverantwortliche]
------+INF.11.A11 Ersatzvorkehrungen bei Ausfällen (H) [Fachverantwortliche]
------+INF.11.A12 Diebstahlsicherung bzw. Bewachung (H) [Fachverantwortliche, Mitarbeitende]
------+INF.11.A13 Schädigende Fremdeinwirkung (H) [Fachverantwortliche]
------+INF.11.A14 Schutz sensibler Informationen vor unbefugtem Zugriff und Kenntnisnahme (H) [IT-Betrieb, Fachverantwortliche]
------+INF.11.A15 Physische Absicherung der Schnittstellen (H) [IT-Betrieb, Fachverantwortliche]
------+INF.11.A16 Brandlöschanlage (H) [Fachverantwortliche]
------+INF.11.A17 Netztrennung des In-Vehicle-Network mit einem Sonderfahrzeugnetz über Gateways (H)
---+INF.12 Verkabelung
------+INF.12.G1 Kabelbrand
------+INF.12.G2 Unzureichende Dimensionierung der Verkabelung
------+INF.12.G3 Unzureichende Dokumentation der Verkabelung
------+INF.12.G4 Unzureichend geschützte Verteiler
------+INF.12.G5 Leitungsbeschädigungen
------+INF.12.G6 Spannungsschwankungen, Überspannung, Unterspannung
------+INF.12.G7 Verwendung qualitativ unzureichender Steckdosenleisten
------+INF.12.G8 Unzulässige Kabelverbindungen
------+INF.12.G9 Leitungsbeeinträchtigungen
------+INF.12.G10 Abhören und Manipulation von Kabeln
------+INF.12.A1 Auswahl geeigneter Kabeltypen (B) [IT-Betrieb, Haustechnik]
------+INF.12.A2 Planung der Kabelführung (B) [IT-Betrieb, Haustechnik]
------+INF.12.A3 Fachgerechte Installation (B) [IT-Betrieb, Haustechnik]
------+INF.12.A4 EMV-taugliche Stromversorgung (B) [Haustechnik]
------+INF.12.A5 Anforderungsanalyse für die Verkabelung (S) [IT-Betrieb, Haustechnik]
------+INF.12.A6 Abnahme der Verkabelung (S) [IT-Betrieb, Haustechnik]
------+INF.12.A7 Überspannungsschutz (S) [Haustechnik]
------+INF.12.A8 Entfernen und Deaktivieren nicht mehr benötigter Kabel (S) [IT-Betrieb, Haustechnik]
------+INF.12.A9 Brandschutz in Trassen (S) [Haustechnik]
------+INF.12.A10 Dokumentation und Kennzeichnung der Verkabelung (S) [IT-Betrieb, Haustechnik]
------+INF.12.A11 Neutrale Dokumentation in den Verteilern (S) [IT-Betrieb, Haustechnik]
------+INF.12.A12 Kontrolle elektrotechnischer Anlagen und bestehender Verbindungen (S) [IT-Betrieb, Haustechnik]
------+INF.12.A13 Vermeidung elektrischer Zündquellen (S) [Haustechnik]
------+INF.12.A14 A-B-Versorgung (H) [Haustechnik]
------+INF.12.A15 Materielle Sicherung der Verkabelung (H) [IT-Betrieb, Haustechnik]
------+INF.12.A16 Nutzung von Schranksystemen (H) [Haustechnik]
------+INF.12.A17 Redundanzen für die IT-Verkabelung (H) [IT-Betrieb]
---+INF.13 Technisches Gebäudemanagement
------+INF.13.G1 Fehlende Grundlagen für die Planung des TGM
------+INF.13.G2 Mangelnde Dokumentation beim TGM
------+INF.13.G3 Kompromittierung der Schnittstellen mit TGM
------+INF.13.G4 Unzureichendes Monitoring der TGA
------+INF.13.G5 Unzureichendes Rollen- und Berechtigungsmanagement
------+INF.13.A1 Beurteilung des Ist-Zustands bei der Übernahme bestehender Gebäude (B)
------+INF.13.A2 Regelung und Dokumentation von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten im Gebäude (B) [Institutionsleitung, Planende]
------+INF.13.A3 Dokumentation von Gebäudeeinrichtungen (B)
------+INF.13.A4 Erstellung einer Sicherheitsrichtlinie für TGM (S)
------+INF.13.A5 Planung des TGM (S) [Planende]
------+INF.13.A6 Erstellung eines TGM-Konzepts (S) [Planende]
------+INF.13.A7 Erstellung eines Funkfrequenzkatasters (S)
------+INF.13.A8 Erstellung und Pflege eines Inventars für das TGM (S) [Planende]
------+INF.13.A9 Regelung des Einsatzes von Computer-Aided Facility Management (S) [Planende]
------+INF.13.A10 Regelung des Einsatzes von Building Information Modeling (S) [Planende]
------+INF.13.A11 Angemessene Härtung von Systemen im TGM (S)
------+INF.13.A12 Sichere Konfiguration der TGM-Systeme (S)
------+INF.13.A13 Sichere Anbindung von eingeschränkt vertrauenswürdigen Systemen im TGM (S) [Planende]
------+INF.13.A14 Berücksichtigung spezieller Rollen und Berechtigungen im TGM (S)
------+INF.13.A15 Schutz vor Schadsoftware im TGM (S)
------+INF.13.A16 Prozess für Änderungen im TGM (S)
------+INF.13.A17 Regelung von Wartungs- und Reparaturarbeiten im TGM (S)
------+INF.13.A18 Proaktive Instandhaltung im TGM (S) [Planende]
------+INF.13.A19 Konzeptionierung und Durchführung des Monitorings im TGM (S) [Planende]
------+INF.13.A20 Regelung des Ereignismanagements im TGM (S) [Planende]
------+INF.13.A21 Protokollierung im TGM (S)
------+INF.13.A22 Durchführung von Systemtests im TGM (S) [Planende]
------+INF.13.A23 Integration des TGM in das Schwachstellenmanagement (S)
------+INF.13.A24 Sicherstellung der Kontrolle über die Prozesse bei Cloud-Nutzung für das TGM (S) [Planende]
------+INF.13.A25 Aufbau einer Testumgebung für das TGM (H) [Planende]
------+INF.13.A26 Absicherung von BIM (H) [Planende]
------+INF.13.A27 Einrichtung einer Private Cloud für das TGM (H) [Planende]
------+INF.13.A28 Sichere Nutzung von Künstlicher Intelligenz im TGM (H)
------+INF.13.A29 Integration des TGM in ein SIEM (H) [IT-Betrieb]
------+INF.13.A30 Durchführung von Penetrationstests im TGM (H)
---+INF.14 Gebäudeautomation
------+INF.14.G1 Unzureichende Planung der GA
------+INF.14.G2 Fehlerhafte Integration von TGA-Anlagen in die GA
------+INF.14.G3 Nutzung unsicherer Systeme und Protokolle in der GA
------+INF.14.G4 Fehlerhafte Konfiguration der Gebäudeautomation
------+INF.14.G5 Manipulation der Schnittstellen von eigenständigen TGA-Anlagen zur Gebäudeautomation
------+INF.14.G6 Unzureichend geschützte Zugänge zur GA
------+INF.14.G7 Unzureichend abgesicherte Bedienelemente der GA
------+INF.14.G8 Unzureichend abgesicherte Mobilfunk-Anschlüsse
------+INF.14.A1 Planung der Gebäudeautomation (B) [Planende]
------+INF.14.A2 Festlegung eines Inbetriebnahme- und Schnittstellenmanagements für die GA (B)
------+INF.14.A3 Sichere Anbindung von TGA-Anlagen und GA-Systemen (B)
------+INF.14.A4 Berücksichtigung von Gefahrenmeldeanlagen in der GA (B) [Planende]
------+INF.14.A5 Dokumentation der GA (B)
------+INF.14.A6 Separierung von Netzen der GA (B) [Planende, IT-Betrieb]
------+INF.14.A7 Festlegung einer Sicherheitsrichtlinie für die GA (S)
------+INF.14.A8 Anforderungsspezifikation für GA-Systeme (S)
------+INF.14.A9 Entwicklung eines GA-Konzepts (S)
------+INF.14.A10 Bildung von unabhängigen GA-Bereichen (S) [Planende]
------+INF.14.A11 Absicherung von frei zugänglichen Ports und Zugängen der GA (S) [Planende]
------+INF.14.A12 Nutzung sicherer Übertragungsprotokolle für die GA (S)
------+INF.14.A13 Netzsegmentierung in der GA (S) [Planende]
------+INF.14.A14 Nutzung eines GA-geeigneten Zugriffsschutzes (S)
------+INF.14.A15 Absicherung von GA-spezifischen Netzen (S)
------+INF.14.A16 Absicherung von drahtloser Kommunikation in GA-Netzen (S) [Planende]
------+INF.14.A17 Absicherung von Mobilfunkkommunikation in GA-Netzen (S) [Planende]
------+INF.14.A18 Sichere Anbindung von GA-externen Systemen (S)
------+INF.14.A19 Nutzung dedizierter Adressbereiche für GA-Netze (S) [Planende]
------+INF.14.A20 Vermeidung von Broadcast-Kommunikation in GA-Netzen (S) [Planende]
------+INF.14.A21 Anzeigen der Gültigkeit von Informationen in GA-Systemen (S)
------+INF.14.A22 Sicherstellung von autark funktionierenden GA-Systemen und TGA-Anlagen (S) [Planende]
------+INF.14.A23 Einsatz von physisch robusten Komponenten für die GA (S) [Planende]
------+INF.14.A24 Zeitsynchronisation für die GA (S)
------+INF.14.A25 Dediziertes Monitoring in der GA (S)
------+INF.14.A26 Protokollierung in der GA (S)
------+INF.14.A27 Berücksichtigung von Wechselwirkungen zwischen Komponenten der GA in der Notfallplanung (S)
------+INF.14.A28 Physische Trennung der GA (H) [Planende]
------+INF.14.A29 Trennung einzelner TGA-Anlagen (H)
------+INF.14.A30 Bereitstellung eines GA-eigenen Zeitservers zur Zeitsynchronisation (H)
|
Infrastruktur
Die Schicht INF befasst sich mit den baulich-technischen Gegebenheiten, hier werden Aspekte der infrastrukturellen Sicherheit zusammengeführt. Dies betrifft unter anderem die Bausteine Allgemeines Gebäude und Rechenzentrum.
1. Ħarsa ġenerali
| Titlu |
Standard |
|
INF.1 Allgemeines Gebäude
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EinleitungEin Gebäude umschließt alle stationären Arbeitsplätze, die verarbeiteten Informationen sowie die aufgestellte Informationstechnik. Es gewährleistet somit einen Schutz vor äußeren Einflüssen. Daher ist nicht nur das Bauwerk an sich zu betrachten, also Wände, Decken, Böden, Dach, Fenster sowie Türen, sondern auch alle gebäudeweiten Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen wie Strom, Wasser, Gas, Heizung und Kühlung. Betrachtet wird ein Gebäude, das von einer oder mehreren Organisationseinheiten einer Institution genutzt wird. Diese können unterschiedliche Sicherheitsansprüche haben. Zudem muss in alle Überlegungen einfließen, dass ein Gebäude fast immer auch von institutionsfremden Personen, wie Besuch, Kundschaft oder Liefernden, betreten wird. Wenn ein Gebäude von verschiedenen Parteien genutzt wird, dann müssen Gestaltung und Ausstattung des Gebäudes und das Nutzungskonzept für das Gebäude zueinander passen. Es soll eine optimale Umgebung für die dort tätigen Menschen sichergestellt werden. Unberechtigte sollen dort keinen Zutritt erhalten, wo sie die Sicherheit beeinträchtigen könnten. Die im Gebäude installierte Technik soll zudem sicher und effizient betrieben werden können. ZielsetzungIn diesem Baustein wird beschrieben, welche Anforderungen zu erfüllen sind, um ein Gebäude aus Sicht der Informationssicherheit optimal zu schützen. Die sich aus den Anforderungen ergebenden Maßnahmen hängen von der Art und Größe der Institution sowie Art und Größe des Gebäudes ab. Anforderungen aus diesem Baustein können auch auf große Liegenschaften mit mehreren Gebäuden oder auf die Nutzung einzelner Gebäudeteile in Mehrparteienhäusern übertragen werden. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein INF.1 Allgemeines Gebäude ist für jedes Gebäude einmal anzuwenden. Dieser Baustein betrachtet technische und nicht-technische Sicherheitsaspekte bei der Planung und Nutzung von typischen Gebäuden für Unternehmen und Behörden. Dabei wird der gesamte Lebenszyklus von Gebäuden aus Sicht der Informationssicherheit betrachtet, beginnend von der Erstellung eines Anforderungskataloges, über die Konzeption, Einrichtung, Nutzung bis hin zu Umbauten oder dem Auszug. Die Verkabelung in einem Gebäude wird in dem Baustein INF.12 Verkabelung gesondert betrachtet, spezielle Räumlichkeiten, wie Serverräume oder Archivräume, in den jeweiligen Bausteinen der Schicht INF Infrastruktur. Der Umgang mit Fremdpersonal ist im Baustein ORP.1 Organisation geregelt. WissenswertesDie International Organization for Standardization (ISO) gibt in der Norm ISO/IEC 27001:2013 im Annex A.11 Vorgaben zur physischen Sicherheit und Umgebungssicherheit von Gebäuden. Das Information Security Forum (ISF) macht in seinem Standard „The Standard of Good Practice for Information Security“ im Kapitel CF19 Vorgaben zur physischen Sicherheit und Umgebungssicherheit von Gebäuden. Das National Institute of Standards and Technology (NIST) hat im Rahmen seiner Special Publications die NIST Special Publication 800-53 zu „Assessing Security and Privacy Controls for Federal Information Systems and Organizations“ veröffentlicht und macht im Appendix C (Table C-11) Vorgaben zur physischen Sicherheit und Umgebungssicherheit von Gebäuden.
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INF.2 Rechenzentrum sowie Serverraum
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EinleitungHeute werden fast alle strategischen und operativen Funktionen und Aufgaben durch Informationstechnik (IT) maßgeblich unterstützt oder sind ohne IT nicht ausführbar. Dadurch steigen die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit der IT-Systeme und deren Anbindung an die Netzumgebung stetig. Um diesem Leistungsbedarf gerecht zu werden, um entsprechende Reserven vorzuhalten und um die IT auch wirtschaftlich betreiben zu können, konzentrieren Institutionen jeglicher Größe ihre IT-Landschaft in Rechenzentren. Ein Rechenzentrum (RZ) ist wie folgt definiert: - Hat eine IT-nutzende Institution nur einen zentralen IT-Betriebsbereich, ist dieser gemeinsam mit den erforderlichen Supportbereichen grundsätzlich immer wie ein RZ entsprechend dem Schutzbedarf zu behandeln. Unter „IT-Betriebsbereich“ sind Räume zu verstehen, in denen die Hardware aufgebaut ist und betrieben wird, die der Bereitstellung von Diensten und Daten dient. Das RZ umfasst neben dem IT-Betriebsbereich alle weiteren technischen Supportbereiche (z. B. Stromversorgung, Kälteversorgung, Löschtechnik, Sicherheitstechnik), die dem bestimmungsgemäßen Betrieb und der Sicherheit des IT-Betriebsbereichs dienen.
- Wird die IT der Institution innerhalb eines Gebäudes oder einer Liegenschaft verteilt in mehreren Bereichen betrieben und sind diese Bereiche untereinander und zu den IT-Benutzenden hin durch hauseigene LAN-Verbindungen angeschlossen, ist mindestens der funktional bedeutendste dieser Bereiche als RZ zu behandeln. Des Weiteren sind Bereiche, von deren ordnungsgemäßem Betrieb 50 % und mehr IT-Benutzenden abhängig sind oder aus denen heraus 50 % und mehr an Diensten und Daten (gemessen an der Gesamtheit der Bereiche) bereitgestellt werden, als RZ zu behandeln.
- Ist die IT-nutzende Institution an mehreren räumlich voneinander getrennten Standorten angesiedelt und sind diese durch andere als hauseigene LAN-Verbindungen miteinander gekoppelt, ist jeder der Standorte entsprechend (1) separat zu betrachten und zu behandeln.
- Ein IT-Betriebsbereich, in dem für kritische Geschäftsprozesse (Prozesse, deren Störung oder Ausfall zu wesentlichen Beeinträchtigungen der Erledigung primärer Aufgaben einer Institution führen) erforderliche IT angesiedelt ist, ist immer als RZ zu behandeln, unabhängig von Größe oder Anteilsregeln aus Nummer (2).
- IT-Betriebsbereiche, aus denen heraus Dienste oder Dienstleistungen für Dritte erbracht werden, sind immer als Teil eines RZ zu betrachten. Dabei ist es unerheblich, ob dies gegen Entgelt erfolgt oder nicht.
- Besteht ein begründetes Interesse, einen IT-Betriebsbereich gemeinsam mit seinem Supportbereich abweichend von den vorgenannten Regelungen als Serverraum zu behandeln, ist dies samt den sich daraus ergebenden Reduzierungen von Sicherheitsanforderungen zu begründen.
Die Auflistung der sechs Punkte bedeutet nicht, dass alle Punkte gemeinsam erfüllt sein müssen, damit ein Bereich als Rechenzentrum betrachtet wird. Vielmehr werden verschiedene Möglichkeiten beschrieben, wann ein Bereich als RZ anzusehen ist. Weicht ein Rechenzentrum von dieser Definition ab, wird der betrachtete IT-Betriebsbereich als Serverraum bezeichnet. Diese Definition orientiert sich ausschließlich an der Bedeutung der IT-Struktur für die Aufgabenerfüllung der nutzenden Institution und steht damit im methodischen Einklang mit der DIN EN 50600. Soll ein Serverraum abgesichert werden, können die Anforderungen dieses Bausteins entsprechend reduziert werden. Dies muss jedoch stichhaltig und nachvollziehbar begründet werden (6) und es müssen mindestens die Basis-Anforderungen umgesetzt werden. ZielsetzungDieser Baustein richtet sich einerseits an Institutionen, die ein Rechenzentrum betreiben und im Rahmen einer Revision prüfen möchten, ob sie geeignete Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt haben. Andererseits kann der Baustein auch dazu benutzt werden, die Sicherheitsmaßnahmen abzuschätzen, die umgesetzt werden müssen, wenn die IT in einem Rechenzentrum zentralisiert werden soll. Das oberste Ziel der in diesem Baustein beschriebenen Anforderungen ist es, den sicheren Betrieb des Rechenzentrums zu gewährleisten. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein INF.2 Rechenzentrum sowie Serverraum ist auf jedes Rechenzentrum und jeden Serverraum anzuwenden. Der vorliegende Baustein eignet sich nicht für kleine Informationsverbünde mit z. B. nur einem oder sehr wenigen Servern oder IT-Systemen. Ein Beispiel dafür ist eine kleine Institution mit wenigen IT-Arbeitsplätzen und einem Server, der in einem separaten Raum betrieben wird. In solchen Fällen genügt es oft, den Baustein INF.5 Raum sowie Schrank für technische Infrastruktur umzusetzen. Anforderungen an Gebäude und die Verkabelung im Allgemeinen sind nicht Teil dieses Bausteins. Diese sind in den Bausteinen INF.1 Allgemeines Gebäude und INF.12 Verkabelung zu finden, die immer auf Räume und Gebäude bzw. die Verkabelung anzuwenden sind. Um den Baustein überschaubar zu halten, wurde bewusst auf technische Details und planerische Größen verzichtet. Nähere Informationen liefern einschlägige Normen und weitere Veröffentlichungen des BSI. WissenswertesDas BSI stellt unter https://www.bsi.bund.de/dok/RZ-Sicherheit unter anderem Dokumente zu „Rechenzentrums-Definition“, „Standort-Kriterien für Rechenzentren“, „Verfügbarkeitsmaßnahmen für Rechenzentren“, „Redundanz - Modularität - Skalierbarkeit“ und „Brennstofflagerung für Netzersatzanlagen“ zur Verfügung. Das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) beschreibt in der Norm „DIN EN 50600-1:2019-08 Informationstechnik - Einrichtungen und Infrastrukturen von Rechenzentren: Teil 1: Allgemeine Konzepte“, allgemeine Prinzipien zur Auslegung von Rechenzentren. Das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) behandelt in der Norm „DIN EN 62305-4:2011-10 Blitzschutz: Teil 4: Elektrische und elektronische Systeme in baulichen Anlagen“, das Thema Blitzschutz. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom) gibt in seinem Leitfaden „Betriebssicheres Rechenzentrum“, Hilfestellung zu Planung und Aufbau eines Rechenzentrums. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) beschreibt in seiner Publikation „Sicherungsleitfaden Perimeter“, Perimetersicherungsmaßnahmen, die als Hilfestellung zur Objektabsicherung herangezogen werden können.
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INF.5 Raum sowie Schrank für technische Infrastruktur
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EinleitungEin Raum für technische Infrastruktur enthält technische Komponenten, die nur selten direkt vor Ort bedient werden müssen. Sie sind aber unabdingbar für die Gebäudeinfrastruktur und damit auch für die IT-Infrastruktur. Dabei kann es sich z. B. um Verteiler für die Energieversorgung, Sicherungskästen, Lüftungsanlagen, TK-Anlagenteile, Patchfelder, Switches oder Router handeln. Dieser Raum ist kein ständiger Arbeitsplatz und wird in der Regel nur zur Wartung betreten bzw. geöffnet. Wenn die zu schützende technische Infrastruktur nicht in einem separaten Raum untergebracht werden kann oder sich der Raum nicht entsprechend der beschriebenen Anforderungen einrichten lässt, kann die technische Infrastruktur auch in einem eigens dafür ausgerüsteten Schrank untergebracht werden. Das kann auch sinnvoll sein, wenn für die Unterbringung der technischen Infrastruktur ein Schrank die wirtschaftlichste Alternative darstellt. Die Anforderungen an den Raum sind dann möglichst wirkungsgleich auf den Schrank und dessen Hülle zu übertragen. ZielsetzungZiel dieses Bausteins ist es, einen Raum oder Schrank für technische Infrastruktur im Sinne der Informationssicherheit baulich, mechanisch und elektronisch zu schützen. Mit einem Raum ist zwar grundsätzlich ein Raum respektive Schrank in einem Gebäude gemeint, es kann sich aber sinngemäß auch um einen Container außerhalb eines Gebäudes oder ein Zelt mit technischer Infrastruktur handeln. Der Schutz sollte derart gestaltet werden, dass die darin befindlichen technischen Komponenten in ihren Funktionen möglichst nicht beeinträchtigt werden können. Im weiteren Verlauf wird nur noch die Bezeichnung „Raum“ für technische Infrastruktur verwendet. Die Anforderungen des vorliegenden Bausteins sind jedoch auch auf Schränke übertragbar. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein INF.5 Raum sowie Schrank für technische Infrastruktur ist für Räume anzuwenden, in denen technische Infrastruktur betrieben wird. Der Baustein ist ebenfalls anzuwenden, wenn stationäre Container, im Sinne eines großen Schrankes, betrieben werden. In der Regel enthalten Räume für technische Infrastruktur ausschließlich technische Komponenten, die typischerweise nicht im Rechenzentrum selbst untergebracht werden (siehe Baustein INF.2 Rechenzentrum sowie Serverraum). Im Gegensatz zu Serverräumen enthalten sie nur in begründeten Ausnahmefällen IT-Systeme, die IT-Services erbringen. Eine solche Ausnahme sind kleine Informationsverbünde mit z. B. nur einem oder sehr wenigen Servern oder IT-Systemen. Ein Beispiel dafür ist etwa ein kleines mittelständisches Unternehmen mit wenigen IT-Arbeitsplätzen und einem Server, der in einem separaten Raum betrieben wird. In solchen Fällen genügt es oft, die Anforderungen des vorliegenden Bausteins anstatt des Bausteins INF.2 Rechenzentrum sowie Serverraum zu erfüllen. Anforderungen zur Verkabelung werden im Baustein INF.12 Verkabelung behandelt. WissenswertesDie Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung macht in ihrer Vorschrift „DGUV Vorschrift 4 Unfallverhütungsvorschrift, Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ Vorgaben zum richtigen Umgang mit Betriebsmitteln. Das Deutsche Institut für Normung macht in seiner Norm „DIN EN 14041:2018-05“ Vorgaben zu Bodenbelägen. Das Deutsche Institut für Normung macht in seiner Norm „DIN EN 1627:2021-11“ Vorgaben zur physischen Sicherheit von Gebäuden und Räumen. Das Deutsche Institut für Normung macht in seiner Norm „DIN EN 4102:2016-05“ Vorgaben zum Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen. Die International Electrotechnical Commission macht in ihrem „Merkblatt 62305“ Anmerkungen zu Blitzschutznormen. Die VdS Schadenverhütung GmbH macht in ihrer „Richtlinie VdS 2311:2021-10“ Vorgaben zum Einsatz von Einbruchmeldeanlagen.
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INF.6 Datenträgerarchiv
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EinleitungDatenträgerarchive sind abgeschlossene Räumlichkeiten innerhalb einer Institution, in denen Datenträger jeder Art gelagert werden. Dazu gehören neben Datenträgern, auf denen digitale Informationen abgespeichert sind, auch Papierdokumente, Filme oder sonstige Medien. ZielsetzungIn diesem Baustein werden die typischen Gefährdungen und Anforderungen bezüglich der Informationssicherheit für ein Datenträgerarchiv beschrieben. Ziel ist der Schutz der Informationen, die sich auf den dort archivierten Datenträgern und weiteren Medien befinden. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein INF.6 Datenträgerarchiv ist für alle Räume anzuwenden, die als Archiv von Datenträgern genutzt werden. Dieser Baustein betrachtet technische und nichttechnische Sicherheitsanforderungen für Datenträgerarchive. Empfehlungen zur korrekten Archivierung werden in diesem Baustein nicht behandelt. Hinweise dazu finden sich im Baustein OPS.1.2.2 Archivierung. Im Rahmen des IT-Grundschutzes werden an die Archivräume hinsichtlich des Brandschutzes keine erhöhten Anforderungen gestellt. Zusätzliche Anforderungen an den Brandschutz können aber durch die Behältnisse erfüllt werden, in denen die Datenträger aufbewahrt werden. WissenswertesDas Deutsche Institut für Normung macht in seiner Norm „DIN EN 1627:2021-11“ Vorgaben zur physischen Sicherheit von Gebäuden und Räumen.
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INF.7 Büroarbeitsplatz
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EinleitungEin Büroraum ist der Bereich innerhalb einer Institution, in dem sich ein, eine oder mehrere Mitarbeitende aufhalten, um dort ihre Aufgaben zu erfüllen. In diesem Baustein werden die typischen Gefährdungen und Anforderungen bezüglich der Informationssicherheit für einen Büroraum beschrieben. ZielsetzungZiel des Bausteins ist der Schutz der Informationen, die in Büroräumen bearbeitet werden. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein INF.7 Büroarbeitsplatz ist auf jeden Raum im Informationsverbund anzuwenden, der als Büroarbeitsplatz genutzt wird. Dieser Baustein betrachtet technische und nichttechnische Sicherheitsanforderungen für Büroräume. Empfehlungen, wie die IT-Systeme in diesen Räumen konfiguriert und abgesichert werden können, werden in diesem Baustein nicht behandelt. Hinweise dafür sind unter anderem im Baustein SYS.2.1 Allgemeiner Client sowie in den betriebssystemspezifischen Bausteinen zu finden. Anforderungen an Gebäude im Allgemeinen sind nicht Teil dieses Bausteins. Diese sind im Baustein INF.1 Allgemeines Gebäude zu finden, der immer auf Räume und Gebäude anzuwenden ist. Auch auf die Verkabelung von Büroräumen wird nicht eingegangen. Dazu muss der Baustein INF.12 Verkabelung betrachtet werden. WissenswertesDas Information Security Forum (ISF) macht in seinem Standard „The Standard of Good Practice for Information Security“ im Kapitel CF19 Vorgaben zur physischen Sicherheit und Umgebungssicherheit von Gebäuden und Räumen. Das Deutsche Institut für Normung macht in seiner Norm „DIN EN 1627:2021-11“ Vorgaben zur physischen Sicherheit von Gebäuden und Räumen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales macht in seiner Arbeitsstättenverordnung Vorgaben zum Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten in Bezug auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten.
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INF.8 Häuslicher Arbeitsplatz
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EinleitungTelearbeitende, freie Mitarbeitende oder Selbstständige arbeiten typischerweise von häuslichen Arbeitsplätzen aus. Im Gegensatz zum Arbeitsplatz im Büro nutzen diese Mitarbeitenden einen Arbeitsplatz in der eigenen Immobilie. Dabei muss ermöglicht werden, dass die berufliche Umgebung hinreichend von der privaten getrennt ist. Wenn Mitarbeitende häusliche Arbeitsplätze dauerhaft benutzen, müssen zudem diverse rechtliche Anforderungen erfüllt sein, beispielsweise müssen die Arbeitsplätze arbeitsmedizinischen und ergonomischen Bestimmungen entsprechen. Bei einem häuslichen Arbeitsplatz kann nicht die gleiche infrastrukturelle Sicherheit vorausgesetzt werden, wie sie in den Büroräumen einer Institution anzutreffen ist. So ist z. B. der Arbeitsplatz oft auch für Besuch oder Familienangehörige zugänglich. Deshalb müssen Maßnahmen ergriffen werden, mit denen sich ein Sicherheitsniveau erreichen lässt, das mit einem Büroraum vergleichbar ist. ZielsetzungIn diesem Baustein wird aufgezeigt, wie sich die Infrastruktur eines häuslichen Arbeitsplatzes sicher aufbauen und betreiben lässt. Kernziel des Bausteins ist der Schutz der Informationen der Institution am häuslichen Arbeitsplatz. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein INF.8 Häuslicher Arbeitsplatz ist für alle Räume anzuwenden, die als Telearbeitsplatz genutzt werden. Der Baustein enthält grundsätzliche Anforderungen, die zu beachten und zu erfüllen sind, um den Gefährdungen für einen häuslichen Arbeitsplatz entgegenwirken zu können. Dabei werden jedoch nur spezifische Anforderungen an die Infrastruktur für einen ortsfesten Arbeitsplatz mit Zugang durch Dritte definiert. Sicherheitsanforderungen für die eingesetzten IT-Systeme, z. B. Clients und Multifunktionsgeräte und insbesondere für die technischen Anteile der Telearbeit, z. B. Kommunikationsverbindungen, sind dagegen nicht Gegenstand des vorliegenden Bausteins. Sie werden im Baustein OPS.1.2.4 Telearbeit bzw. in den jeweiligen systemspezifischen Bausteinen beschrieben. WissenswertesDie International Organization for Standardization (ISO) gibt in der Norm ISO/IEC 27001:2013 im Annex A.11 Vorgaben zur physischen Sicherheit und Umgebungssicherheit von Gebäuden und Räumen. Das Deutsche Institut für Normung macht in seiner Norm „DIN EN 1627:2011-09“ Vorgaben zur physischen Sicherheit von Gebäuden und Räumen. Das National Institute of Standards and Technology (NIST) hat im Rahmen seiner Special Publications die NIST Special Publication 800-53 zu „Assessing Security and Privacy Controls for Federal Information Systems and Organizations“ veröffentlicht und macht im Appendix F-PS Vorgaben zur physischen Sicherheit und Umgebungssicherheit von Gebäuden.
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INF.9 Mobiler Arbeitsplatz
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EinleitungEine gute Netzabdeckung sowie leistungsfähige IT-Geräte, wie z. B. Laptops, Smartphones oder Tablets, ermöglichen es Mitarbeitenden, nahezu an jedem Platz bzw. von überall zu arbeiten. Das bedeutet, dass dienstliche Aufgaben häufig nicht mehr nur in den Räumen und Gebäuden der Institution erfüllt werden, sondern an wechselnden Arbeitsplätzen in unterschiedlichen Umgebungen, z. B. in Hotelzimmern, in Zügen oder bei der Kundschaft. Die dabei verarbeiteten Informationen müssen angemessen geschützt werden. Das mobile Arbeiten verändert einerseits die Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeiten. Andererseits erhöht es die Anforderungen an die Informationssicherheit, da in Umgebungen mit mobilen Arbeitsplätzen keine sichere IT-Infrastruktur vorausgesetzt werden kann, so wie sie in einer Büroumgebung anzutreffen ist. ZielsetzungDer Baustein beschreibt Sicherheitsanforderungen an mobile Arbeitsplätze. Ziel ist es, für solche Arbeitsplätze eine mit einem Büroraum vergleichbare Sicherheitssituation zu schaffen. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein INF.9 Mobiler Arbeitsplatz ist für alle Räume anzuwenden, die häufig als mobiler Arbeitsplatz genutzt werden. Der Baustein enthält grundsätzliche Anforderungen, die zu beachten und zu erfüllen sind, wenn Mitarbeitende nicht nur innerhalb der Institution arbeiten, sondern auch häufiger an wechselnden Arbeitsplätzen außerhalb. Der Baustein bildet vor allem die organisatorischen, technischen und personellen Anforderungen an die vollständige oder teilweise mobile Arbeit ab. Um IT-Systeme, Datenträger oder Unterlagen, die beim mobilen Arbeiten genutzt werden, abzusichern, müssen alle relevanten Bausteine wie z. B. SYS.3.1 Laptops, SYS.3.2 Allgemeine Smartphones und Tablets, SYS.4.5 Wechseldatenträger, NET.3.3 VPN sowie SYS.2.1 Allgemeiner Client gesondert berücksichtigt werden. Sicherheitsanforderungen an Bildschirmarbeitsplätze außerhalb von Gebäuden der Institution, die von der Institution fest eingerichtet werden (Telearbeitsplätze), sind nicht Gegenstand des vorliegenden Bausteins. Diese werden im Baustein OPS.1.2.4 Telearbeit beschrieben. Ebenso wird nicht auf Sicherheitsanforderungen an die Infrastruktur des Telearbeitsplatzes eingegangen. Dieses Thema wird im Baustein INF.8 Häuslicher Arbeitsplatz behandelt. WissenswertesDie International Organization for Standardization (ISO) gibt in der Norm ISO/IEC 27001:2013 im Annex A.11.2 Vorgaben zur Ausrüstung bzw. Ausstattung von mobilen Arbeitsplätzen. Die International Organization for Standardization (ISO) gibt in der Norm ISO/IEC 27001:2013 im Annex A.6.2.1. Vorgaben zur Erarbeitung einer Richtlinie für mobile Geräte. Das Information Security Forum (ISF) macht in seinem Standard „The Standard of Good Practice for Information Security“ im Kapitel PA2 Vorgaben zum Umgang mit mobilen Endgeräten. Das National Institute of Standards and Technology (NIST) hat im Rahmen seiner Special Publications die NIST Special Publication 800-46 zu „Remote Access and Bring Your Own Device (BYOD)“ veröffentlicht und macht Vorgaben zum Fernzugriff auf Handware.
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INF.10 Besprechungs-, Veranstaltungs- und Schulungsräume
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EinleitungIn der Regel hat jede Institution einen oder mehrere Räume, in denen Besprechungen, Schulungen oder sonstige Veranstaltungen durchgeführt werden können. Hierfür sind oft speziell ausgestattete Räume vorgesehen. Besprechungs-, Veranstaltungs- und Schulungsräume zeichnen sich im Wesentlichen dadurch aus, dass sie von wechselnden Personen bzw. internen oder externen Personenkreisen in der Regel nur für einen begrenzten Zeitraum genutzt werden. Mitgebrachte IT-Systeme werden dabei häufig gemeinsam mit Geräten der Institution betrieben, wie beispielsweise institutionsfremde Laptops an fest verbauten Beamern. Aus diesen unterschiedlichen Nutzungsszenarien heraus ergibt sich eine besondere Gefährdungslage, die in anderen Räumen der Institution in dieser Weise nicht existiert. ZielsetzungZiel des Bausteins ist der Schutz von Informationen, die in Besprechungs-, Veranstaltungs- und Schulungsräumen bearbeitet werden, sowie der IT-Systeme, die in diesen Räumen betrieben werden. Außerdem wird der empfohlene Umgang mit externen Personen, die die entsprechende Räume nutzen, behandelt. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein INF.10 Besprechungs-, Veranstaltungs- und Schulungsräume ist auf jeden Besprechungs-, Veranstaltungs- oder Schulungsraum anzuwenden. Dieser Baustein betrachtet alle technischen und nicht-technischen Sicherheitsaspekte zur Nutzung von Besprechungs-, Veranstaltungs- und Schulungsräumen. Detaillierte Empfehlungen, wie die IT-Systeme in diesen Räumen konfiguriert und abgesichert werden können, werden nicht in diesem Baustein behandelt. Sie sind in SYS.2.1 Allgemeiner Client sowie in den betriebssystemspezifischen System-Bausteinen zu finden. Weitere für Besprechungsräume relevante Sicherheitsaspekte, wie z. B. für WLANs oder Videokonferenzanlagen, werden in den Bausteinen der Schichten NET.2 Funknetze bzw. NET.4 Telekommunikation betrachtet. Die Verkabelung in diesen Räumen wird im Baustein INF.12 Verkabelung gesondert berücksichtigt. Anforderungen zum Brandschutz sind im Baustein INF.1 Allgemeines Gebäude zu finden. Anforderungen zur Beaufsichtigung von Besuch und zum Mitführverbot von Mobiltelefonen sind im Baustein ORP.1 Organisation zu finden. WissenswertesDie International Organization for Standardization (ISO) gibt in der Norm ISO/IEC 27001:2013 im Annex A.11 Vorgaben zur physischen Sicherheit und Umgebungssicherheit von Gebäuden und Räumen. Das Information Security Forum (ISF) macht in seinem Standard „The Standard of Good Practice for Information Security“ im Kapitel CF19 Vorgaben zur physischen Sicherheit und Umgebungssicherheit von Gebäuden und Räumen. Das Deutsche Institut für Normung macht in seiner Norm DIN EN 1627-1630:2021-11 Vorgaben zur physischen Sicherheit von Gebäuden und Räumen.
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INF.11 Allgemeines Fahrzeug
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EinleitungInstitutionen nutzen in vielen Situationen die unterschiedlichsten Fahrzeuge im Nah- und Fernbereich. Als Fahrzeug werden im Kontext dieses Bausteins motorisierte Fortbewegungsmittel bezeichnet, die sich in der Regel auf Land- und Luftstraßen, Seewegen sowie Wasserstraßen bewegen und über eine Fahrzeugkabine oder Vergleichbares verfügen. Beispiele hierfür sind PKW, LKW, Flugzeuge oder Schiffe. Im folgenden Text wird nur noch der Oberbegriff Fahrzeug verwendet, außer es ist eine bestimmte Art von Fahrzeug gemeint. Nahezu alle modernen Fahrzeuge verfügen über integrierte IT-Komponenten, wie zum Beispiel Infotainmentsysteme oder interne Analysesysteme, die im Rahmen der Informationssicherheit ganzheitlich betrachtet werden müssen. Darüber hinaus werden dienstliche Aufgaben häufig nicht nur in den Räumen und Gebäuden einer Institution erledigt, sondern auch innerhalb von Fahrzeugen, die sich an wechselnden Standorten und in verschiedenen Umgebungen befinden können. Ein Fahrzeug ist somit auch eine eigenständige mobile Arbeitsumgebung, die durch die Institution angemessen abgesichert werden muss. ZielsetzungDer Baustein beschreibt spezifische Gefährdungen, die zu beachten sind, wenn Institutionen Fahrzeuge mit IT-Komponenten einsetzen oder Fahrzeuge im Allgemeinen als IT-Arbeitsplätze verwenden. Darauf aufbauend legt der Baustein fest, welche Anforderungen von Fahrzeugnutzenden und -haltenden zu erfüllen sind, um den optimalen Betrieb eines Fahrzeugs aus Sicht der Informationssicherheit zu gewährleisten. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein INF.11 Allgemeines Fahrzeug ist grundsätzlich auf jedes von der Institution eingesetztes Land-, Luft- und Wasserfahrzeug einmal anzuwenden. Adressaten des Bausteins sind Benutzende und Betreibende von Fahrzeugen. Autonom fahrende oder ferngesteuerte Fahrzeuge, Schienenfahrzeuge und Raumfahrzeuge sind von diesem Baustein ausgenommen. Die Art, die Ausstattung, der Einsatzort und das Aufgabenfeld von Fahrzeugen können sich je nach Institution voneinander unterscheiden. In dem Baustein INF.11 Allgemeines Fahrzeug werden nur die typischen Einsatzszenarien von Fahrzeugen berücksichtigt, sodass spezielle Einsatzzwecke, wie etwa Rettungseinsätze von Rettungshubschraubern oder Kampfeinsätze von Militärfahrzeugen, ergänzend individuell betrachtet werden müssen. Daher wird nicht abschließend auf nachträglich eingebaute, einsatzspezifische IT-Systeme oder fahrzeugspezifische Fachanwendungen eingegangen, wie sie zum Beispiel bei Einsatzfahrzeugen oder Führungsfahrzeugen üblich sind. Die Ausstattung und die damit verbundenen Fachanwendungen dieser Fahrzeuge sind individuell ergänzend zu behandeln. Außerdem werden die fahrzeugeigenen Netze über Kommunikationsbusse wie CAN, LIN oder Flexray, auch IVN (In-Vehicle-Network) genannt, nicht betrachtet, da diese in der Regel nicht durch die Anwendenden verändert werden. Um die mitgeführten und nachträglich eingebauten IT-Komponenten abzusichern, müssen alle relevanten Bausteine, wie SYS.3.1 Laptops, SYS.3.2 Allgemeine Smartphones und Tablets, NET.3.3 VPN und die Bausteinschichten NET.4 Telekommunikation sowie NET.2 Funknetze gesondert berücksichtigt werden. Darüber hinaus muss, bevor das Fahrzeug entsorgt, bzw. ausgesondert wird, der Baustein CON.6 Löschen und Vernichten angewendet werden, damit keine schützenswerten Informationen im Fahrzeug verbleiben. Dieser Baustein behandelt alle infrastrukturellen Aspekte, sodass INF.9 Mobiler Arbeitsplatz nicht zusätzlich zu modellieren ist. WissenswertesDer wissenschaftliche Artikel „IT-Sicherheit und Datenschutz im vernetzten Fahrzeug“ des Fraunhofer Instituts (DOI: 10.1007/s11623-015-0434-4) gibt einen generellen Überblick über vernetzte Fahrzeuge, mögliche Anwendungen, die benötigten Daten und die sich daraus ergebenden Bedrohungen. Der wissenschaftliche Artikel „Security Issues and Vulnerabilities in Connected Car Systems" von der IEEE Konferenz 2015 zeigt auf, welche neuen Bedrohungen durch die Fahrzeugvernetzung entstehen.
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INF.12 Verkabelung
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EinleitungDie ordnungsgemäße und normgerechte Ausführung der Verkabelung ist Grundlage für einen sicheren IT-Betrieb. Dabei muss grundsätzlich zwischen der elektrotechnischen Verkabelung und der IT-Verkabelung unterschieden werden. Die elektrotechnische Verkabelung von IT-Systemen und anderen Geräten umfasst alle Kabel und Verteilungen im Gebäude vom Einspeisepunkt des Verteilungsnetzbetreibers (VNB) bis zu den Anschlüssen der Endgeräte. Die IT-Verkabelung in einer Institution umfasst alle Kommunikationskabel und passiven Komponenten wie Rangier- bzw. Spleißverteiler oder Patchfelder. Sie bildet also die physikalische Grundlage der internen Kommunikationsnetze. Die IT-Verkabelung reicht von den Übergabepunkten aus einem Fremdnetz bis zu den Anschlusspunkten der Netzteilnehmenden. Übergabepunkte sind z. B. der Anschluss eines Telekommunikationsunternehmens oder die DSL-Anbindung eines Internet-Providers. Trotz dieser Unterscheidung sind die grundlegenden Anforderungen an beide Arten der Verkabelung identisch. Daher sollte die Verkabelung innerhalb einer Institution immer auch als Ganzes betrachtet werden. ZielsetzungZiel dieses Bausteins ist es, die gesamte elektrotechnische Verkabelung und IT-Verkabelung vor Ausfall, Manipulation und Störung zu schützen. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein INF.12 Verkabelung ist einmal auf die Verkabelung in Gebäuden und Räumen anzuwenden, zusätzlich zum Baustein INF.1 Allgemeines Gebäude. Die Anforderungen des Bausteins sind immer sowohl auf die IT- als auch auf die elektronische Verkabelung anzuwenden. WissenswertesDas Deutsche Institut für Normung formuliert Vorgaben, die für die Verkabelung relevant sind. Hierbei handelt es sich um folgende Normen: - DIN 4102, Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
- DIN IEC 60364, Einrichten von Niederspannungsanlagen
- IEC 62305, Merkblatt: Die Blitzschutz-Normen DIN EN 62305 / VE 01805-305:2006
- IN VDE 0100, Errichten von Niederspannungsanlagen
- DIN VDE 0105-100, Betrieb von elektrischen Anlagen
- DIN 41494, Bauweisen für elektronische Einrichtungen
- DIN EN 50173, Informationstechnik - Anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen
- DIN EN 50174, Informationstechnik - Installation von Kommunikationsverkabelung
- DIN EN 50310:2017-02, Telekommunikationstechnische Potentialausgleichsanlage für Gebäude und andere Strukturen
- DIN EN 50346:2010-02, Informationstechnik - Installation von Kommunikationsverkabelung - Prüfen installierter Verkabelung
- DIN IEC 60297, Bauweise für elektronische Einrichtungen
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat in der DGUV Vorschrift 3: „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Unfallverhütungsvorschrift“ weitere Vorschriften für die elektrotechnische Verkabelung veröffentlicht. Die International Organization for Standardization (ISO) gibt in der Norm ISO/IEC 11801:2002-09 „Informationstechnik - Anwendungsneutrale Standortverkabelung" Vorgaben für die IT-Verkabelung.
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INF.13 Technisches Gebäudemanagement
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EinleitungDas Gebäudemanagement (GM), auch Facility Management genannt, ist für alle Leistungen zuständig, die in der Planungs- und Nutzungsphase von Gebäuden, Gebäudekomplexen, Liegenschaften oder Liegenschaftsportfolios anfallen. Im Folgenden wird hierfür einheitlich der Begriff Gebäude genutzt. Ausnahmen hiervon werden explizit genannt. Das GM ist standort- sowie objektbezogen ausgerichtet. Es lässt sich in technisches, infrastrukturelles und kaufmännisches GM untergliedern. Das technische Gebäudemanagement (TGM) umfasst gemäß DIN 32736 alle Leistungen, die die technische Funktion und Verfügbarkeit eines Gebäudes erhalten. Zu diesen Leistungen gehören unter anderem: - Betreiben
- Dokumentieren
- Energie- und Umweltmanagement
- Informationsmanagement
- Modernisieren
- Sanieren
- Umbauen
- Verfolgen der technischen Gewährleistung
Wesentliche technische Funktionen eines Gebäudes werden durch die technische Gebäudeausrüstung (TGA) bereitgestellt, die durch das TGM betrieben, gepflegt und weiterentwickelt wird. Die TGA umfasst dabei gemäß VDI 4700 Blatt 1 alle im Bauwerk eingebauten und damit verbundenen technischen und nutzungsspezifischen Einrichtungen sowie technische Einrichtungen in Außenanlagen und Ausstattungen (siehe auch Kapitel 4.1 Genutzte TGM-spezifische Fachbegriffe). Falls die TGA automatisiert und gewerkübergreifend betrieben werden soll, wird zusätzliche technische Infrastruktur zur Gebäudeautomation (GA, engl. Building Automation and Control Systems, BACS) eingesetzt. Somit ist die GA ein zentrales Werkzeug des TGM. Ein Gebäude kann durch TGM auch ohne GA betrieben werden, GA hingegen ist immer durch TGM flankiert. Gewisse Komponenten der GA sind dabei auch der TGA zuzurechnen, wie z. B. echtzeitfähige Industrial Ethernet Switches. Während die TGA in der Vergangenheit meist unabhängig von der IT und der Prozessleit- und Automatisierungstechnik (Operational Technology, OT) betrieben wurde, werden heute zunehmend Netzübergänge zu diesen Bereichen etabliert. Hinzu kommt, dass Teile der TGA rund um die Uhr genutzt werden. Daher müssen Änderungen oft parallel zur produktiven Nutzung durchgeführt werden. Auch im TGM müssen die Grundwerte der Informationssicherheit berücksichtigt werden, denn der Verlust von Verfügbarkeit, Vertraulichkeit und Integrität von Systemen kann im TGM weitreichende Auswirkungen bis hin zur Gefährdung von Leib und Leben nach sich ziehen. ZielsetzungZiel dieses Bausteins ist es, die Informationssicherheit als integralen Bestandteil bei Planung, Umsetzung und Betrieb im Rahmen des TGM zu etablieren. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein INF.13 Technisches Gebäudemanagement ist auf das TGM einer Institution anzuwenden, sobald Gebäude mit TGA geplant, gebaut oder betrieben werden. Dieser Baustein behandelt das TGM, somit die Aufgaben und Prozesse, die für die Planung und den Betrieb der TGA-Anlagen (siehe Kapitel 4.1 Genutzte TGM-spezifische Fachbegriffe) eines Gebäudes erforderlich sind. Die technische Infrastruktur für den automatisierten Betrieb von Gebäuden wird im Baustein INF.14 Gebäudeautomation behandelt. Letzterer muss zusätzlich zum Baustein INF.13 Technisches Gebäudemanagement angewendet werden, wenn die zu betreibende TGA automatisiert und anlagenübergreifend gesteuert wird. In diesem Sinne umfasst das TGM auch die Prozesse der GA. Weiterhin ist es möglich, dass zu den zu verwaltenden Systemen auch solche gehören, die durch Bausteine aus den Schichten IND Industrielle IT und SYS IT-Systeme modelliert werden, z. B. IND.2.1 Allgemeine ICS-Komponente oder auch SYS.4.4 Allgemeines IoT-Gerät. Darüber hinaus müssen die für das TGM relevanten Aspekte der Schichten ORP und OPS beachtet werden, insbesondere die Teilschichten OPS.1 Eigener Betrieb und OPS.2 Betrieb von Dritten sowie die Bausteine ORP.2 Personal und ORP.4 Identitäts- und Berechtigungsmanagement. Werden für das TGM Cloud-Dienste eingesetzt, muss für die Auswahl dieser Dienste der Baustein OPS.2.2 Cloud-Nutzung berücksichtigt werden. Zur Absicherung von Fernzugängen im TGM sind die Bausteine OPS.1.2.5 Fernwartung und IND.3.2 Fernwartung im industriellen Umfeld anzuwenden. Der Baustein INF.13 Technisches Gebäudemanagement behandelt nicht die physische Sicherheit von Gebäuden, diese wird in dem Baustein INF.1 Allgemeines Gebäude behandelt. Ebenso spielt der Aspekt der Safety in diesem Baustein keine hervorgehobene Rolle, sondern wird im Baustein IND.2.7 Safety Instrumented Systems behandelt. Genutzte TGM-spezifische FachbegriffeAutomationsebene Die Automationsebene befindet sich in der Automatisierungspyramide zwischen der Feldebene und der Managementebene. Sie führt die von der Feldebene gelieferten Daten sowie die von der Managementebene übermittelten Vorgaben zusammen. Hier erfolgt die Steuerung und Regelung der TGA-Anlagen, aber auch die Überwachung von Grenzwerten, Schaltzuständen oder Zählerständen. Building Information Modeling (BIM) Gemäß VDI 2552 Blatt 2 ist BIM eine Methodik zur Planung, zur Ausführung und zum Betrieb von Bauwerken mit einem kollaborativen Ansatz auf Grundlage eines digitalen Informationsmodells des Bauwerks zur gemeinschaftlichen Nutzung. Computer-Aided Facility Management (CAFM) Gemäß VDI 3814 Blatt 2.1 dient CAFM als Werkzeug zur Erfassung, Verarbeitung, Aufbereitung und Archivierung von Daten und Informationen mit dem Ziel, die Leistungsprozesse und Aufgaben in der Betriebsphase eines Gebäudes zu unterstützen. Feldebene Die Feldebene stellt die unterste Ebene der Automatisierungspyramide dar und umfasst unterschiedliche Komponenten der GA oder OT. In der Regel werden hier Sensoren und Aktoren betrieben. Sensoren erfassen Informationen (z. B. Bewegung, Helligkeit, Temperatur) und senden diese an die Automationsebene. Aktoren empfangen Steuerinformationen und setzen diese in Schaltsignale um, z. B. für die Beleuchtungs-, Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlage. Gebäude Der Begriff Gebäude wird im Baustein INF.13 Technisches Gebäudemanagement und in den zugehörigen Umsetzungshinweisen synonym für Gebäude, Gebäudekomplex, Liegenschaft und Liegenschaftsportfolio genutzt. Außerdem beschreibt der Begriff Gebäude nicht nur Häuser und Hallen, sondern auch beispielsweise einen Fernsehturm oder eine Bohrinsel. Gebäudeautomation (englisch Building Automation and Control Systems, BACS) Die Gebäudeautomation (GA) umfasst gemäß VDI 3814-1 alle Produkte und Dienstleistungen zum zielsetzungsgerichteten Betrieb der Technischen Gebäudeausrüstung. Gebäudekomplex Ein Gebäudekomplex ist eine Gruppe von Gebäuden, die baulich miteinander verbunden sind und als Gesamteinheit wahrgenommen werden. Gewerk Im Bauwesen umfasst ein Gewerk im Allgemeinen die Arbeiten, die einem in sich geschlossenen Bauleistungsbereich zuzuordnen sind. Es handelt sich um einen Funktionsbereich, der insbesondere verschiedene TGA-Anlagen umfassen kann. Beispiel: Raumlufttechnische Anlagen (Kostengruppe 430 in DIN 276), wozu etwa Lüftungsanlagen, Klimaanlagen und Kälteanlagen gehören. Leitstand (englisch Control Center) Ein Leitstand (auch Bedien- und Beobachtungseinheiten) ist ein technisches Werkzeug zur Visualisierung aktueller Abläufe, Zustände und Situationen von Prozessen, inklusive TGM- und speziell GA-Prozesse. Liegenschaft Eine Liegenschaft ist ein Grundstück inklusive seiner Bebauung. Zur Bebauung gehören alle unbeweglichen Sachen, d. h. Gebäude und sonstige Dinge, die nicht ohne Weiteres vom Grundstück entfernt werden können. Liegenschaftsportfolio Als Liegenschaftsportfolio wird die Gesamtheit der Liegenschaften im Besitzstand bezeichnet. Nachfrageorganisation Eine Nachfrageorganisation ist gemäß DIN EN ISO 41011 eine Organisationseinheit innerhalb oder außerhalb der Institution, die für ihre Erfordernisse autorisiert ist, entsprechende Anforderungen an TGA, GA oder TGM zu stellen und die Kosten zur Erfüllung der Anforderungen zu übernehmen. Beispiele: Mietparteien innerhalb eines Gebäudes, Eigentümerinnen und Eigentümer eines Gebäudes, Dienstleistende innerhalb einer Institution, z. B. Kantine. System Der Begriff System adressiert im Baustein INF.13 Technisches Gebäudemanagement und in den zugehörigen Umsetzungshinweisen nicht nur ein IT-System im klassischen Sinn (vergleiche Bausteine der Schicht SYS), sondern umfasst auch alle Komponenten der TGA einschließlich aller Komponenten der Feldebene, wie Sensoren, Aktoren usw. Technische Gebäudeausrüstung (englisch Building Services, BS) Die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) umfasst gemäß VDI 4700 Blatt 1 alle im Bauwerk eingebauten und damit verbundenen technischen Einrichtungen und nutzungsspezifischen Einrichtungen sowie technische Einrichtungen in Außenanlagen und Ausstattungen. Gewisse Komponenten der Gebäudeautomation sind ebenfalls zur TGA zuzurechnen, z. B. echtzeitfähige Industrial Ethernet Switches. Technisches Gebäudemanagement (englisch Technical Building Management, TBM) Das Technische Gebäudemanagement (TGM) beinhaltet gemäß DIN 32736 alle Leistungen, die zum Erhalt der technischen Funktion und Verfügbarkeit eines Gebäudes dienen. Das TGM übernimmt somit für die TGA das Betreiben, Instandhalten, Modernisieren und Dokumentieren der Komponenten und definiert alle notwendigen Prozesse. TGA-Anlage Eine Anlage der TGA beschreibt die Gesamtheit aller zur Erfüllung bestimmter Funktionen zusammenwirkenden technischen Komponenten. Beispiele gemäß DIN 276 „Kosten im Bauwesen“ sind Wärmeversorgungsanlagen, Lüftungsanlagen oder Beleuchtungsanlagen. Abkürzungen| Abkürzung | Bedeutung | | AI | Artificial Intelligence | | AIC4 | AI Cloud Service Compliance Criteria Catalogue | | BACS | Building Automation and Control Systems | | BIM | Building Information Modelling | | BS | Building Services | | CAFM | Computer-Aided Facility Management | | DIN | Deutsches Institut für Normung | | GA | Gebäudeautomation | | GM | Gebäudemanagement | | ICS | Industrial Control System | | KI | Künstliche Intelligenz | | OT | Operational Technology | | SIEM | Security Information and Event Management | | SIS | Safety Instrumented Systems | | SLA | Service Level Agreement | | TBM | Technical Building Management | | TGA | Technische Gebäude-Ausstattung | | TGM | Technisches Gebäude-Management | | VDI | Verein Deutscher Ingenieure e.V. |
WissenswertesGenannte Normen und Dokumente: - AI Cloud Service Compliance Criteria Catalogue (AIC4), Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Februar 2021, abrufbar unter https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/EN/BSI/CloudComputing/AIC4/AI-Cloud-Service-Compliance-Criteria-Catalogue_AIC4.html
- BSI-CS 108 - Fernwartung im industriellen Umfeld, BSI Veröffentlichung zur Cyber-Sicherheit, Juli 2018, aufrufbar über https://www.allianz-fuer-cybersicherheit.de/SharedDocs/Downloads/Webs/ACS/DE/BSI-CS/BSI-CS_108.pdf
- DIN 276 - Kosten im Bauwesen, Deutsches Institut für Normung e.V., Dezember 2018, verfügbar im Beuth-Verlag
- DIN 32736 - Gebäudemanagement - Begriffe und Leistungen, Deutsches Institut für Normung, August 2000, verfügbar im Beuth-Verlag
- VDI 4700 Blatt 1 - Begriffe der Bau- und Gebäudetechnik, Verein Deutscher Ingenieure e.V., Oktober 2015, verfügbar im Beuth-Verlag
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INF.14 Gebäudeautomation
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EinleitungDie Gebäudeautomation (GA, englisch Building Automation and Control Systems, BACS) automatisiert den gewerkübergreifenden Betrieb von Gebäuden ganz oder teilweise und stellt hierfür die technische Infrastruktur zur Verfügung. Wesentliche technische Funktionen eines Gebäudes werden durch die technische Gebäudeausrüstung (TGA) bereitgestellt, die mit den Leistungen des technischen Gebäudemanagements (TGM) betrieben, gepflegt und weiterentwickelt werden. Die GA ist somit ein zentrales Werkzeug des TGM, um für den Gebäudebetrieb die gesetzte Zielrichtung umzusetzen. Sie umfasst alle Produkte und Dienstleistungen zum übergreifenden, automatisierten Betrieb der TGA. Kriterien für die Zielrichtung können Funktionalität, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit, Sicherheit, Verfügbarkeit oder Komfort sein. Die GA kann auf Leistungen für Gebäude, Gebäudekomplexe, Liegenschaften oder Liegenschaftsportfolios skaliert werden. Im Folgenden wird hierfür einheitlich der Begriff Gebäude genutzt. Ausnahmen hiervon werden explizit genannt. Die GA führt unter anderem Automatisierungsaufgaben wie automatisiertes Messen, Steuern und Regeln (MSR) sowie Aufgaben für Monitoring, Service und Diagnose, Optimierung, Bedienung und Management für die TGA eines Gebäudes durch. Die GA wird innerhalb eines Gebäudes für eine oder gegebenenfalls mehrere Nachfrageorganisationen, beispielsweise Mietparteien, bereitgestellt. Hierfür wird die TGA meist separat für verschiedene GA-Bereiche, beispielsweise für Nachfrageorganisationen oder für Gebäudeteile, gesteuert. In einem Gebäude kann die GA abhängig von der genutzten TGA durch mehrere parallele GA-Systeme umgesetzt werden. Ein GA-System stellt die technische Realisierung der GA dar und kann auch übergreifend für mehrere Gebäude innerhalb eines Gebäudekomplexes oder einer Liegenschaft genutzt werden. Verschiedene GA-Systeme können kooperieren, aber auch vollständig unabhängig voneinander betrieben werden. Während die TGA in der Vergangenheit oft nicht übergreifend automatisiert betrieben wurde, werden heute zunehmend GA-Systeme zur übergeordneten, gewerkübergreifenden Steuerung der TGA genutzt. Hierfür werden zunehmend auch Techniken genutzt, die ursprünglich nur in der Informationstechnik (IT) und der industriellen Prozessleit- und Automatisierungstechnik (Operational Technology, OT) verwendet wurden, z. B. eine Kommunikation via Internet und Cloud-Diensten. ZielsetzungZiel dieses Bausteins ist es, die Informationssicherheit als integralen Bestandteil bei Planung, Realisierung und Betrieb von GA zu etablieren. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein INF.14 Gebäudeautomation ist auf die GA einer Institution anzuwenden, sobald die TGA in Gebäuden mittels GA gesteuert wird. Der Baustein ist nur auf die Schnittstellen der GA zu den TGA-Anlagen anzuwenden, die TGA-Anlagen mit den anlageninternen Netzen und Netzstrukturen sind nicht im Fokus dieses Bausteins. Der Baustein INF.14 Gebäudeautomation behandelt Systeme und Leistungen, die zu beachten und zu erfüllen sind, wenn die GA, gegebenenfalls bestehend aus mehreren GA-Systemen, geplant, aufgebaut und betrieben wird. Hierbei werden auch spezifische Gegebenheiten behandelt, die für Netze und Netzkomponenten der GA gelten. Folgende Inhalte sind ebenfalls von Bedeutung und werden an anderer Stelle behandelt: - Die allgemeinen Anforderungen für GA und TGA, die nicht überwiegenden Aspekte für ein übergreifendes, automatisiertes Messen, Steuern und Regeln thematisieren, werden im Baustein INF.13 Technisches Gebäudemanagement behandelt. Dieser ist stets mitzubetrachten.
- Anforderungen an die allgemeine Infrastruktur, insbesondere Gebäude und Räume bzw. Arbeitsplätze, werden in den Bausteinen der Schicht INF Infrastruktur behandelt (z. B. Baustein INF.1 Allgemeines Gebäude).
- Werden Teile der GA, die für eine Institution erforderlich sind, von einer anderen Institution, z. B. von Dienstleistenden in der Rolle als Gebäudebetreibende (betreibende Organisation), erbracht, so muss für die Bereitstellung und den Betrieb der GA der Baustein OPS.2.3 Nutzung von Outsourcing angewendet werden.
- Spezifische Anforderungen an GA-Komponenten, die auch für den Bereich der industriellen IT oder OT genutzt werden können, werden in den Bausteinen der Schicht IND Industrielle IT thematisiert (siehe z. B. Baustein IND.2.3 Sensoren und Aktoren oder Baustein IND.2.7 Safety Instrumented Systems).
- Der Baustein NET.1.1 Netzarchitektur und -design behandelt die grundsätzlichen Aspekte für Netze, wie sie neben der Büro-IT auch in der GA und der industriellen IT anwendbar sind. Generelle Anforderungen an die Absicherung von Netzkomponenten behandeln die Bausteine in NET.3 Netzkomponenten (z. B. Baustein NET.3.1 Router und Switches).
- Außerdem sind alle passenden organisatorischen und technischen Bausteine für Server und Anwendungen anzuwenden. Beispielsweise ist für den Fernzugriff auf die GA-Komponenten der Baustein OPS.1.2.5 Fernwartung anzuwenden.
- Erfolgt die Vernetzung von Gebäuden Cloud-basiert, so ist zusätzlich der Baustein OPS.2.2 Cloud-Nutzung anzuwenden.
Genutzte GA-spezifische FachbegriffeAnlagenautomation (englisch System Automation and Control, SAC) Die Anlagenautomation (AA) ist ein Teil eines GA-Systems und realisiert die Automation zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und sicheren Betrieb von Anlagen der TGA. Die Anlagenautomation steuert über Aktoren die TGA-Anlage und dessen Zustandsgrößen. Diese werden wiederum durch die Sensoren der TGA-Anlage erfasst. Bedien- und Beobachtungseinheiten (englisch Control and Display Device, CDD) Gemäß DIN EN ISO 16484-2 umfasst der Begriff Bedien- und Beobachtungseinheiten (auch Leitstand oder Leitwarte genannt) die Summe der Einrichtungen für die Benutzenden, die als Schnittstelle zu den Bedien- und Managementfunktionen eines GA-Systems fungiert. GA-Bereich (englisch BACS Area) Ein GA-Bereich umfasst einen oder mehrere Räume ähnlicher Nutzung, die horizontal, vertikal oder gemischt verteilt sein können und mehrere GA-Segmente umfasst. Beispiele: ein Flur, eine Etage, ein Gebäudeflügel, eine Produktionshalle. GA-Management (englisch Management Building Automation and Control Systems, M-BACS) Das GA-Management (GA-M), auch als Gebäudeleittechnik bezeichnet, übernimmt als Bestandteil eines GA-Systems Aufgaben zur Informationsverarbeitung für das Management der GA, beispielhaft Funktionen für ein übergeordnetes Energiemanagement, Wartungsmanagement, Störmanagement aber auch Raumbuchungsmanagement. GA-Segment (englisch BACS Segment) Ein GA-Segment bezeichnet die kleinste betrachtete räumliche Einheit, für die GA-Funktionen anwendbar sind. Ein GA-Segment ist nicht zu verwechseln mit einem Netzsegment, das über Sicherheitselemente vom restlichen Netz separiert wird. GA-spezifische Netze (englisch BACS-specific Networks) Ein GA-spezifisches Netz beschreibt ein Netz, das eine Verkabelung nutzt, die meist nicht auf Ethernet-Techniken basiert, z. B. KNX-Bussystem, oder das spezifische Protokolle nutzt, die nicht auf IP und Ethernet gemäß IEEE 802.3 basiert, z. B. BACnet. Spezifische Protokolle können aufgrund von Anforderungen an eine Echtzeitkommunikation oder an einen reduzierten Protokollumfang erforderlich werden. GA-System (englisch Building Automation and Control System, BACS) Ein GA-System stellt gemäß VDI 3814-1 die technische Realisierung der GA dar und umfasst die folgenden Teile: - GA-Management
- Anlagenautomation
- Raumautomation
Anlagenautomation und Raumautomation bestehen analog zur Operational Technology (OT) aus den (funktionalen) Ebenen Automationsebene (z. B. Anlagensteuerungen) und Feldebene (z. B. Aktoren und Sensoren). Gebäudeautomation (englisch Building Automation and Control Systems, BACS) Die Gebäudeautomation (GA) umfasst gemäß VDI 3814-1 alle Produkte und Dienstleistungen zum zielsetzungsgerichteten automatisierten Betrieb der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA). Gefahrenmeldeanlage (englisch Alarm System) Gefahrenmeldeanlagen (GMA) sind TGA-Anlagen, die Gefahren wie Einbruch, Feuer und Rauch erkennen und melden können. Sie erfassen Gefahren durch Interaktion mit Sensoren oder Bedieneinheiten und erzeugen Gefahrenmeldungen, die an eine zentrale Komponente gesendet werden. Gewerk Im Bauwesen umfasst ein Gewerk im Allgemeinen die Arbeiten, die einem in sich geschlossenen Bauleistungsbereich zuzuordnen sind. Es handelt sich um einen Funktionsbereich, der insbesondere verschiedene TGA-Anlagen umfassen kann. Beispiel: Raumlufttechnische Anlagen (Kostengruppe 430 in DIN 276), wozu etwa Lüftungsanlagen, Klimaanlagen und Kälteanlagen gehören. Integration von Systemen oder Anlagen Eine Integration von Systemen oder Anlagen bedeutet gemäß VDI 3814, dass integrierte Systeme oder Anlagen Informationen mit dem GA-Management austauschen und sich hierdurch gegenseitig beeinflussen können. Eine Systemintegration im Rahmen der GA ist abzugrenzen von eingebetteten Systemen (englisch Embedded Systems). Diese sind intelligente Elemente, die in andere Systeme eingebettet sind und weitestgehend unsichtbar Überwachungs-, Steuerungs-, Verarbeitungs- oder Regelfunktionen innerhalb des einbindenden Systems übernehmen. Kopplung von Systemen oder Anlagen Eine Kopplung von Systemen und Anlagen bedeutet gemäß VDI 3814-2-2, dass die gekoppelten Systeme (Brandmeldeanlage oder Einbruchsmeldeanlage) ihre Informationen zur GA schicken, ohne dadurch ihre Autarkie einzuschränken oder zu verlieren. Eine System- oder Anlagenkopplung ist somit grundsätzlich rückwirkungsfrei. Beispiele: Brandmeldeanlage oder Einbruchsmeldeanlage. Leitstand (englisch Control Center) Ein Leitstand (siehe auch Bedien- und Beobachtungseinheiten) ist ein technisches Werkzeug zur Visualisierung aktueller Abläufe, Zustände und Situationen von GA-Prozessen. Liegenschaft (englisch Property) Eine Liegenschaft umfasst gemäß VDI 3814-1 ein oder mehrere, meist lokal benachbarte Gebäude. Lokale Vorrangbedienung (englisch Local Override, LOR) Eine lokale Vorrangbedienung (LVB, früher auch Notbedieneinrichtung genannt) stellt gemäß VDI 3814-1 die Schnittstelle zu GA-relevanten Komponenten, die ein eingeschränktes Betreiben unabhängig von Automationseinrichtungen mit vorrangigem Anzeigen, Schalten und/oder Stellen ermöglicht. Ein Beispiel ist der manuelle vorrangige Betrieb von Ventilatoren. Nachfrageorganisation Eine Nachfrageorganisation ist gemäß DIN EN ISO 41011 eine Organisationseinheit innerhalb oder außerhalb der Institution, die für ihre Erfordernisse autorisiert ist, entsprechende Anforderungen an TGA, GA oder TGM zu stellen und die Kosten zur Erfüllung der Anforderungen zu übernehmen. Beispiele: Mietparteien innerhalb eines Gebäudes, Eigentümerinnen und Eigentümer eines Gebäudes, Dienstleistende innerhalb einer Institution, z. B. Kantine Raumautomation (englisch Room Automation and Controls, RAC) Die Raumautomation (RA) ist Bestandteil eines GA-Systems und realisiert alle Aufgaben einer anlagenübergreifenden Automation im betrachteten Raum, z. B. die Bedienung der im Raum installierten Technik. Rückwirkungsfreiheit Eine rückwirkungsfreie Anbindung einer TGA-Anlage an die GA bedeutet, dass die TGA-Anlage zwar Informationen an die GA liefert, von dieser jedoch auf Basis dieser Informationen nicht beeinflusst werden kann. Die Anlage bleibt weiterhin autark. Technische Gebäudeausrüstung (englisch Building Services, BS) Die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) umfasst gemäß VDI 4700 Blatt 1 alle im Gebäude eingebauten und damit verbundenen technischen Einrichtungen und nutzungsspezifischen Einrichtungen sowie technische Einrichtungen in Außenanlagen und Ausstattungen. Gewisse Komponenten der GA sind ebenfalls zur TGA zuzurechnen, z. B. echtzeitfähige Industrial Ethernet Switches. Technisches Gebäudemanagement (englisch Technical Building Management, TBM) Das Technische Gebäudemanagement (TGM) beinhaltet gemäß DIN 32736 alle Leistungen, die zum Erhalt der technischen Funktion und Verfügbarkeit eines Gebäudes dienen. Das TGM übernimmt somit für die TGA das Betreiben, Instandhalten, Modernisieren und Dokumentieren der Komponenten und definiert alle notwendigen Prozesse. TGA-Anlage Eine Anlage der TGA beschreibt die Gesamtheit aller zur Erfüllung bestimmter Funktionen zusammenwirkenden technischen Komponenten. Beispiele gemäß DIN 276 „Kosten im Bauwesen“ sind Wärmeversorgungsanlagen, Lüftungsanlagen oder Beleuchtungsanlagen. Anlagen werden in der GA in ein GA-System integriert oder mit GA-Systemen gekoppelt. Abkürzungen| Abkürzung | Bedeutung | | 5G | 5. Generation des Mobilfunks | | AA | Anlagenautomation | | ALG | Application Layer Gateway | | BACS | Building Automation and Control Systems | | BIM | Building Information Modelling | | DIN | Deutsches Institut für Normung | | DoS | Denial of Service | | EN | Europäische Norm | | GA | Gebäudeautomation | | GMA | Gefahrenmeldeanlagen | | IEEE | Institute of Electrical and Electronics Engineers | | IP | Internet Protocol | | ISO | Internationale Organisation für Normung | | KNX | Konnex(-Bus) | | LAN | Local Area Network | | LTE | Long Term Evolution | | MSR | Messen, Steuern, Regeln | | NAT | Network Address Translation | | NTP | Network Time Protocol | | OSI | Open Systems Interconnection | | OT | Operational Technology | | PTP | Precision Time Protocol | | RA | Raumautomation | | SLA | Service Level Agreement | | TGA | Technische Gebäude-Ausstattung | | TGM | Technisches Gebäude-Management | | VDI | Verein Deutscher Ingenieure e.V. | | VDMA | Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau | | WAN | Wide Area Network | | WLAN | Wireless Local Area Network |
WissenswertesGenannten Normen und Dokumente: DIN EN ISO 16484 - Systeme der Gebäudeautomation (GA) - DIN EN ISO 16484-1 - Systeme der Gebäudeautomation (GA), Teil 1: Projektplanung und -ausführung, DIN/EN/ISO, März 2011, verfügbar im Beuth-Verlag
- DIN EN ISO 16484-2 - Systeme der Gebäudeautomation (GA), Teil 2: Hardware, DIN/EN/ISO, Oktober 2004, verfügbar im Beuth-Verlag
- DIN EN ISO 16484-3 - Systeme der Gebäudeautomation (GA), Teil 3: Funktionen, DIN/EN/ISO, Dezember 2005, verfügbar im Beuth-Verlag
- DIN EN ISO 16484-5 - Systeme der Gebäudeautomation (GA), Teil 5: Datenkommunikationsprotokoll (BACnet), DIN/EN/ISO, Dezember 2017, verfügbar im Beuth-Verlag
DIN 32736 - Gebäudemanagement - Begriffe und Leistungen, Deutsches Institut für Normung, August 2000, verfügbar im Beuth-Verlag DIN EN ISO 41011 - Facility Management - Begriffe, DIN/EN/ISO, April 2019, verfügbar im Beuth-Verlag DIN 276 - Kosten im Bauwesen, Deutsches Institut für Normung e.V., Dezember 2018, verfügbar im Beuth-Verlag VDI 4700 Blatt 1 - Begriffe der Bau- und Gebäudetechnik, Verein Deutscher Ingenieure e.V., Oktober 2015, verfügbar im Beuth-Verlag VDI 3814 - Gebäudeautomation (GA) - VDI 3814 Blatt 1 - Gebäudeautomation (GA) - Grundlagen, Verein Deutscher Ingenieure e.V., Januar 2019, verfügbar im Beuth-Verlag
- VDI 3814 Blatt 2.1 - Gebäudeautomation (GA) - Planung - Bedarfsplanung, Verein Deutscher Ingenieure e.V., Januar 2019, verfügbar im Beuth-Verlag
- VDI 3814 Blatt 2.2 - Gebäudeautomation (GA) - Planung - Planungsinhalte, Systemintegration und Schnittstellen, Verein Deutscher Ingenieure e.V., Januar 2019, verfügbar im Beuth-Verlag
- VDI 3814 Blatt 2.3 - Gebäudeautomation (GA) - Planung - Bedienkonzept und Benutzeroberflächen, Verein Deutscher Ingenieure e.V., September 2019, verfügbar im Beuth-Verlag
- VDI 3814 Blatt 3.1 - Gebäudeautomation (GA) - Planung - GA-Funktionen - Automationsfunktionen, Verein Deutscher Ingenieure e.V., Januar 2019, verfügbar im Beuth-Verlag
- VDI 3814 Blatt 4.1 - Gebäudeautomation (GA) - Methoden und Arbeitsmittel für Planung, Ausführung und Übergabe - Kennzeichnung, Adressierung und Listen, Verein Deutscher Ingenieure e.V., Januar 2019, verfügbar im Beuth-Verlag
- VDI 3814 Blatt 4.2 - Gebäudeautomation (GA) - Methoden und Arbeitsmittel für Planung, Ausführung und Übergabe - Bedarfsplanung, Planungsinhalte und Systemintegration, Verein Deutscher Ingenieure e.V., Januar 2019, verfügbar im Beuth-Verlag
- VDI 3814 Blatt 4.3 - Gebäudeautomation (GA) - Methoden und Arbeitsmittel für Planung, Ausführung und Übergabe - GA-Automationsschema, GA-Funktionsliste, GA-Funktionsbeschreibung, Verein Deutscher Ingenieure e.V., November 2020, Entwurf, verfügbar im Beuth-Verlag
- VDI 3814 Blatt 6 - Gebäudeautomation (GA) - Qualifizierung, Rollen und Kompetenzen, Verein Deutscher Ingenieure e.V., April 2020, Entwurf, verfügbar im Beuth-Verlag
VDMA 24774 - IT-Sicherheit in der Gebäudeautomation, VDMA e. V., Februar 2021, verfügbar im Beuth-Verlag
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1.1 Referenzi
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2. Rekwiżiti identifikati
3. Regolamenti relatati
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