+Betrieb
---+OPS.1.1.1 Allgemeiner IT-Betrieb
------+OPS.1.1.1.G1 Unzureichende Personalkapazitäten
------+OPS.1.1.1.G2 Verlust betriebsrelevanter Informationen
------+OPS.1.1.1.G3 Eingeschränkte Verfügbarkeit von Betriebsmitteln
------+OPS.1.1.1.G4 Missbrauch betriebsrelevanter Informationen und privilegierter Rechte durch berechtigte Personen
------+OPS.1.1.1.G5 Erreichbarkeit oder Ausspähen von Betriebsmitteln und betriebsrelevanten Informationen durch Unbefugte
------+OPS.1.1.1.G6 Fehlleiten des IT-Betriebs
------+OPS.1.1.1.G7 Verhinderung von Betriebsprozessen
------+OPS.1.1.1.A1 Festlegung der Aufgaben und Zuständigkeiten des IT-Betriebs (B)
------+OPS.1.1.1.A2 Festlegung von Rollen und Berechtigungen für den IT-Betrieb (B)
------+OPS.1.1.1.A3 Erstellen von Betriebshandbüchern für die betriebene IT (S)
------+OPS.1.1.1.A4 Bereitstellen ausreichender Personal- und Sachressourcen (S)
------+OPS.1.1.1.A5 Festlegen von gehärteten Standardkonfigurationen (S)
------+OPS.1.1.1.A6 Durchführung des IT-Asset-Managements (S)
------+OPS.1.1.1.A7 Sicherstellung eines ordnungsgemäßen IT-Betriebs (S)
------+OPS.1.1.1.A8 Regelmäßiger Soll-Ist-Vergleich (S)
------+OPS.1.1.1.A9 Durchführung von IT-Monitoring (S)
------+OPS.1.1.1.A10 Führen eines Schwachstelleninventars (S)
------+OPS.1.1.1.A11 Festlegung und Einhaltung von SLAs (S)
------+OPS.1.1.1.A12 Spezifikation und Umsetzung klarer Betriebsprozesse (S)
------+OPS.1.1.1.A13 Absicherung der Betriebsmittel und der Dokumentation (S)
------+OPS.1.1.1.A14 Berücksichtigung der Betreibbarkeit bei Konzeption und Beschaffung (S)
------+OPS.1.1.1.A15 Planung und Einsatz von Betriebsmitteln (S)
------+OPS.1.1.1.A16 Schulung des Betriebspersonals (S)
------+OPS.1.1.1.A17 Planung des IT-Betriebs unter besonderer Berücksichtigung von Mangel- und Notsituationen (S)
------+OPS.1.1.1.A18 Planung des Einsatzes von Dienstleistenden (S)
------+OPS.1.1.1.A19 Regelungen für Wartungs- und Reparaturarbeiten (S)
------+OPS.1.1.1.A20 Prüfen auf Schwachstellen (S)
------+OPS.1.1.1.A21 Einbinden der Betriebsmittel in das Sicherheitsmonitoring (H)
------+OPS.1.1.1.A22 Automatisierte Tests auf Schwachstellen (H)
------+OPS.1.1.1.A23 Durchführung von Penetrationstests (H)
------+OPS.1.1.1.A24 Umfassendes Protokollieren der Prozessschritte im IT-Betrieb (H)
------+OPS.1.1.1.A25 Sicherstellen von autark funktionierenden Betriebsmitteln (H)
------+OPS.1.1.1.A26 Proaktive Instandhaltung im IT-Betrieb (H)
---+OPS.1.1.2 Ordnungsgemäße IT-Administration
------+OPS.1.1.2.G1 Unzureichend geregelte Zuständigkeiten
------+OPS.1.1.2.G2 Unzureichende Dokumentation
------+OPS.1.1.2.G3 Missbrauch von privilegierten Berechtigungen durch Administrierende
------+OPS.1.1.2.G4 Preisgabe von schützenswerten Informationen an unberechtigte Personen
------+OPS.1.1.2.G5 Personalausfall von Kernkompetenzträgern
------+OPS.1.1.2.G6 Unzureichende Verfügbarkeit von Administrierenden
------+OPS.1.1.2.G7 Unzureichende Absicherung von Administrationswerkzeugen
------+OPS.1.1.2.G8 Ausfall der Administrationsmöglichkeit
------+OPS.1.1.2.G9 Fehlgeleitete Administration
------+OPS.1.1.2.G10 Fehlerhafte Administration
------+OPS.1.1.2.G11 Störung der IT durch IT-Administrationstätigkeiten
------+OPS.1.1.2.A2 Vertretungsregelungen (B)
------+OPS.1.1.2.A4 Beendigung der Tätigkeit in der IT-Administration (B)
------+OPS.1.1.2.A5 Nachweisbarkeit von administrativen Tätigkeiten (B)
------+OPS.1.1.2.A6 Schutz administrativer Tätigkeiten (B)
------+OPS.1.1.2.A21 Regelung der IT-Administrationsrollen (B)
------+OPS.1.1.2.A22 Trennung von administrativen und anderen Tätigkeiten (B)
------+OPS.1.1.2.A7 Regelung der IT-Administrationstätigkeit (S)
------+OPS.1.1.2.A8 Administration von Fachanwendungen (S)
------+OPS.1.1.2.A11 Dokumentation von IT-Administrationstätigkeiten (S)
------+OPS.1.1.2.A16 Erweiterte Sicherheitsmaßnahmen für Administrationszugänge (S)
------+OPS.1.1.2.A23 Rollen- und Berechtigungskonzept für administrative Zugriffe (S)
------+OPS.1.1.2.A24 Prüfen von IT-Administrationstätigkeiten (S)
------+OPS.1.1.2.A25 Zeitfenster für schwerwiegende IT-Administrationstätigkeiten (S)
------+OPS.1.1.2.A26 Backup der Konfiguration (S)
------+OPS.1.1.2.A27 Ersatz für zentrale IT-Administrationswerkzeuge (S)
------+OPS.1.1.2.A28 Protokollierung administrativer Tätigkeiten (S)
------+OPS.1.1.2.A17 IT-Administration im Vier-Augen-Prinzip (H)
------+OPS.1.1.2.A18 Durchgängige Protokollierung administrativer Tätigkeiten (H)
------+OPS.1.1.2.A19 Nutzung hochverfügbarer IT-Administrationswerkzeuge (H)
------+OPS.1.1.2.A29 Monitoring der IT-Administrationswerkzeuge (H)
------+OPS.1.1.2.A30 Sicherheitsmonitoring administrativer Tätigkeiten (H)
---+OPS.1.1.3 Patch- und Änderungsmanagement
------+OPS.1.1.3.G1 Mangelhaft festgelegte Zuständigkeiten
------+OPS.1.1.3.G2 Mangelhafte Kommunikation beim Änderungsmanagement
------+OPS.1.1.3.G3 Mangelhafte Berücksichtigung von Geschäftsprozessen und Fachaufgaben
------+OPS.1.1.3.G4 Unzureichende Ressourcen beim Patch- und Änderungsmanagement
------+OPS.1.1.3.G5 Probleme bei der automatisierten Verteilung von Patches und Änderungen
------+OPS.1.1.3.G6 Mangelhafte Wiederherstellungsoptionen beim Patch- und Änderungsmanagement
------+OPS.1.1.3.G7 Fehleinschätzung der Relevanz von Patches und Änderungen
------+OPS.1.1.3.G8 Manipulation von Daten und Werkzeugen beim Änderungsmanagement
------+OPS.1.1.3.A1 Konzept für das Patch- und Änderungsmanagement (B) [Fachverantwortliche]
------+OPS.1.1.3.A2 Festlegung der Zuständigkeiten (B)
------+OPS.1.1.3.A3 Konfiguration von Autoupdate-Mechanismen (B)
------+OPS.1.1.3.A15 Regelmäßige Aktualisierung von IT-Systemen und Software (B)
------+OPS.1.1.3.A5 Umgang mit Änderungsanforderungen (S) [Fachverantwortliche]
------+OPS.1.1.3.A6 Abstimmung von Änderungsanforderungen (S)
------+OPS.1.1.3.A7 Integration des Änderungsmanagements in die Geschäftsprozesse (S)
------+OPS.1.1.3.A8 Sicherer Einsatz von Werkzeugen für das Patch- und Änderungsmanagement (S)
------+OPS.1.1.3.A9 Test- und Abnahmeverfahren für neue Hardware (S)
------+OPS.1.1.3.A10 Sicherstellung der Integrität und Authentizität von Softwarepaketen (S)
------+OPS.1.1.3.A11 Kontinuierliche Dokumentation der Informationsverarbeitung (S)
------+OPS.1.1.3.A12 Einsatz von Werkzeugen beim Änderungsmanagement (H)
------+OPS.1.1.3.A13 Erfolgsmessung von Änderungsanforderungen (H) [Fachverantwortliche]
------+OPS.1.1.3.A14 Synchronisierung innerhalb des Änderungsmanagements (H)
---+OPS.1.1.4 Schutz vor Schadprogrammen
------+OPS.1.1.4.G1 Softwareschwachstellen und Drive-by-Downloads
------+OPS.1.1.4.G2 Erpressung durch Ransomware
------+OPS.1.1.4.G3 Gezielte Angriffe und Social Engineering
------+OPS.1.1.4.G4 Botnetze
------+OPS.1.1.4.G5 Infektion von Produktionssystemen und IoT-Geräten
------+OPS.1.1.4.A1 Erstellung eines Konzepts für den Schutz vor Schadprogrammen (B)
------+OPS.1.1.4.A2 Nutzung systemspezifischer Schutzmechanismen (B)
------+OPS.1.1.4.A3 Auswahl eines Virenschutzprogrammes (B)
------+OPS.1.1.4.A5 Betrieb und Konfiguration von Virenschutzprogrammen (B)
------+OPS.1.1.4.A6 Regelmäßige Aktualisierung der eingesetzten Virenschutzprogramme (B)
------+OPS.1.1.4.A7 Sensibilisierung und Verpflichtung der Benutzenden (B) [Benutzende]
------+OPS.1.1.4.A9 Meldung von Infektionen mit Schadprogrammen (S) [Benutzende]
------+OPS.1.1.4.A10 Nutzung spezieller Analyseumgebungen (H)
------+OPS.1.1.4.A11 Einsatz mehrerer Scan-Engines (H)
------+OPS.1.1.4.A12 Einsatz von Datenträgerschleusen (H)
------+OPS.1.1.4.A13 Umgang mit nicht vertrauenswürdigen Dateien (H)
------+OPS.1.1.4.A14 Auswahl und Einsatz von Cyber-Sicherheitsprodukten gegen gezielte Angriffe (H)
---+OPS.1.1.5 Protokollierung
------+OPS.1.1.5.G1 Fehlende oder unzureichende Protokollierung
------+OPS.1.1.5.G2 Fehlerhafte Auswahl von relevanten Protokollierungsdaten
------+OPS.1.1.5.G3 Fehlende oder fehlerhafte Zeitsynchronisation bei der Protokollierung
------+OPS.1.1.5.G4 Fehlplanung bei der Protokollierung
------+OPS.1.1.5.G5 Vertraulichkeits- und Integritätsverlust von Protokollierungsdaten
------+OPS.1.1.5.G6 Falsch konfigurierte Protokollierung
------+OPS.1.1.5.G7 Ausfall von Datenquellen für Protokollierungsdaten
------+OPS.1.1.5.G8 Ungenügend dimensionierte Protokollierungsinfrastruktur
------+OPS.1.1.5.A1 Erstellung einer Sicherheitsrichtlinie für die Protokollierung (B) [Fachverantwortliche]
------+OPS.1.1.5.A3 Konfiguration der Protokollierung auf System- und Netzebene (B)
------+OPS.1.1.5.A4 Zeitsynchronisation der IT-Systeme (B)
------+OPS.1.1.5.A5 Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen (B)
------+OPS.1.1.5.A6 Aufbau einer zentralen Protokollierungsinfrastruktur (S)
------+OPS.1.1.5.A8 Archivierung von Protokollierungsdaten (S)
------+OPS.1.1.5.A9 Bereitstellung von Protokollierungsdaten für die Auswertung (S)
------+OPS.1.1.5.A10 Zugriffsschutz für Protokollierungsdaten (S)
------+OPS.1.1.5.A11 Steigerung des Protokollierungsumfangs (H)
------+OPS.1.1.5.A12 Verschlüsselung der Protokollierungsdaten (H)
------+OPS.1.1.5.A13 Hochverfügbare Protokollierungsinfrastruktur (H)
---+OPS.1.1.6 Software-Tests und -Freigaben
------+OPS.1.1.6.G1 Software-Tests mit Produktivdaten
------+OPS.1.1.6.G2 Fehlendes oder unzureichendes Testverfahren
------+OPS.1.1.6.G3 Fehlendes oder unzureichendes Freigabeverfahren
------+OPS.1.1.6.G4 Fehlende oder unzureichende Dokumentation der Tests und Testergebnisse
------+OPS.1.1.6.G5 Fehlende oder unzureichende Dokumentation der Freigabekriterien
------+OPS.1.1.6.A1 Planung der Software-Tests (B)
------+OPS.1.1.6.A2 Durchführung von funktionalen Software-Tests (B) [Testende]
------+OPS.1.1.6.A3 Auswertung der Testergebnisse (B) [Testende]
------+OPS.1.1.6.A4 Freigabe der Software (B) [Fachverantwortliche]
------+OPS.1.1.6.A5 Durchführung von Software-Tests für nicht funktionale Anforderungen (B) [Testende]
------+OPS.1.1.6.A11 Verwendung von anonymisierten oder pseudonymisierten Testdaten (B) [Datenschutzbeauftragte, Testende]
------+OPS.1.1.6.A6 Geordnete Einweisung der Software-Testenden (S) [Fachverantwortliche]
------+OPS.1.1.6.A7 Personalauswahl der Software-Testenden (S) [Personalabteilung, Fachverantwortliche]
------+OPS.1.1.6.A10 Erstellung eines Abnahmeplans (S)
------+OPS.1.1.6.A12 Durchführung von Regressionstests (S) [Testende]
------+OPS.1.1.6.A13 Trennung der Testumgebung von der Produktivumgebung (S)
------+OPS.1.1.6.A15 Überprüfung der Installation und zugehörigen Dokumentation (S) [Testende]
------+OPS.1.1.6.A14 Durchführung von Penetrationstests (H) [Testende]
------+OPS.1.1.6.A16 Sicherheitsüberprüfung der Testenden (H)
---+OPS.1.1.7 Systemmanagement
------+OPS.1.1.7.G1 Unberechtigter Zugriff auf die Systemmanagement-Lösung
------+OPS.1.1.7.G2 Fehler in Automatisierungsfunktionen für das Systemmanagement
------+OPS.1.1.7.G3 Unberechtigte Eingriffe in die Systemmanagement-Kommunikation
------+OPS.1.1.7.G4 Unzureichende Zeitsynchronisation der Systemmanagement-Komponenten
------+OPS.1.1.7.G5 Inkompatibilität zwischen den zu verwaltenden Systemen und der Systemmanagement-Lösung
------+OPS.1.1.7.G6 Verbindungsverlust zwischen Anwendenden und Systemmanagement-Lösung
------+OPS.1.1.7.G7 Verbindungsverlust zwischen Systemmanagement-Lösung und zu verwaltenden Systemen
------+OPS.1.1.7.G8 Unzureichende Abstimmung zwischen Systemmanagement und Netzmanagement
------+OPS.1.1.7.A1 Anforderungsspezifikation für das Systemmanagement (B)
------+OPS.1.1.7.A2 Planung des Systemmanagements (B)
------+OPS.1.1.7.A3 Zeitsynchronisation für das Systemmanagement (B)
------+OPS.1.1.7.A4 Absicherung der Systemmanagement-Kommunikation (B)
------+OPS.1.1.7.A5 Gegenseitige Authentisierung von Systemmanagement-Lösung und zu verwaltenden Systemen (B)
------+OPS.1.1.7.A6 Absicherung des Zugriffs auf die Systemmanagement-Lösung (B)
------+OPS.1.1.7.A7 Festlegung einer Sicherheitsrichtlinie für das Systemmanagement (S)
------+OPS.1.1.7.A8 Erstellung eines Systemmanagement-Konzepts (S)
------+OPS.1.1.7.A9 Fein- und Umsetzungsplanung für das Systemmanagement (S)
------+OPS.1.1.7.A10 Konzept für den sicheren Betrieb der Systemmanagement-Lösung (S)
------+OPS.1.1.7.A11 Regelmäßiger Soll-Ist-Vergleich im Rahmen des Systemmanagements (S)
------+OPS.1.1.7.A12 Auslösung von Aktionen durch die zentralen Komponenten der Systemmanagement-Lösung (S)
------+OPS.1.1.7.A13 Verpflichtung zur Nutzung der vorgesehenen Schnittstellen für das Systemmanagement (S)
------+OPS.1.1.7.A14 Zentrale Konfigurationsverwaltung für zu verwaltende Systeme (S)
------+OPS.1.1.7.A15 Statusüberwachung, Protokollierung und Alarmierung bei relevanten Ereignissen im Systemmanagement-Lösung und den zu verwaltenden Systemen (S)
------+OPS.1.1.7.A16 Einbindung des Systemmanagements in die Notfallplanung (S)
------+OPS.1.1.7.A17 Kontrolle der Systemmanagement-Kommunikation (S)
------+OPS.1.1.7.A18 Überprüfung des Systemzustands (S)
------+OPS.1.1.7.A19 Absicherung der Systemmanagement-Kommunikation zwischen der Systemmanagement-Lösung und den zu verwaltenden Systemen (S)
------+OPS.1.1.7.A20 Hochverfügbare Realisierung der Systemmanagement-Lösung (H)
------+OPS.1.1.7.A21 Physische Trennung der zentralen Systemmanagementnetze (H)
------+OPS.1.1.7.A22 Einbindung des Systemmanagements in automatisierte Detektionssysteme (H)
------+OPS.1.1.7.A23 Standort-übergreifende Zeitsynchronisation für das Systemmanagement (H)
------+OPS.1.1.7.A24 Automatisierte Überprüfung von sicherheitsrelevanten Konfigurationen durch geeignete Detektionssysteme (H)
------+OPS.1.1.7.A25 Protokollierung und Reglementierung von Systemmanagement-Sitzungen (H)
------+OPS.1.1.7.A26 Entkopplung von Zugriffen auf die Systemmanagement-Lösung (H)
---+OPS.1.2.2 Archivierung
------+OPS.1.2.2.G1 Überalterung von Archivsystemen
------+OPS.1.2.2.G2 Unzureichende Ordnungskriterien für Archive
------+OPS.1.2.2.G3 Unbefugte Archivzugriffe aufgrund unzureichender Protokollierung
------+OPS.1.2.2.G4 Unzulängliche Übertragung von Papierdaten in ein elektronisches Archiv
------+OPS.1.2.2.G5 Unzureichende Erneuerung von kryptografischen Verfahren bei der Archivierung
------+OPS.1.2.2.G6 Unzureichende Revisionen der Archivierung
------+OPS.1.2.2.G7 Verstoß gegen rechtliche Rahmenbedingungen beim Einsatz von Archivierung
------+OPS.1.2.2.A1 Ermittlung von Einflussfaktoren für die elektronische Archivierung (B)
------+OPS.1.2.2.A2 Entwicklung eines Archivierungskonzepts (B)
------+OPS.1.2.2.A3 Geeignete Aufstellung von Archivsystemen und Lagerung von Archivmedien (B) [IT-Betrieb]
------+OPS.1.2.2.A4 Konsistente Indizierung von Daten bei der Archivierung (B) [IT-Betrieb, Benutzende]
------+OPS.1.2.2.A5 Regelmäßige Aufbereitung von archivierten Datenbeständen (B) [IT-Betrieb]
------+OPS.1.2.2.A6 Schutz der Integrität der Indexdatenbank von Archivsystemen (B) [IT-Betrieb]
------+OPS.1.2.2.A7 Regelmäßige Datensicherung der System- und Archivdaten (B) [IT-Betrieb]
------+OPS.1.2.2.A8 Protokollierung der Archivzugriffe (B) [IT-Betrieb]
------+OPS.1.2.2.A9 Auswahl geeigneter Datenformate für die Archivierung von Dokumenten (B) [IT-Betrieb]
------+OPS.1.2.2.A10 Erstellung einer Richtlinie für die Nutzung von Archivsystemen (S) [IT-Betrieb]
------+OPS.1.2.2.A11 Einweisung in die Administration und Bedienung des Archivsystems (S) [IT-Betrieb, Benutzende]
------+OPS.1.2.2.A12 Überwachung der Speicherressourcen von Archivmedien (S) [IT-Betrieb]
------+OPS.1.2.2.A13 Regelmäßige Revision der Archivierungsprozesse (S)
------+OPS.1.2.2.A14 Regelmäßige Beobachtung des Marktes für Archivsysteme (S) [IT-Betrieb]
------+OPS.1.2.2.A15 Regelmäßige Aufbereitung von kryptografisch gesicherten Daten bei der Archivierung (S) [IT-Betrieb]
------+OPS.1.2.2.A16 Regelmäßige Erneuerung technischer Archivsystem-Komponenten (S) [IT-Betrieb]
------+OPS.1.2.2.A17 Auswahl eines geeigneten Archivsystems (S) [IT-Betrieb]
------+OPS.1.2.2.A18 Verwendung geeigneter Archivmedien (S) [IT-Betrieb]
------+OPS.1.2.2.A19 Regelmäßige Funktions- und Recoverytests bei der Archivierung (S) [IT-Betrieb]
------+OPS.1.2.2.A20 Geeigneter Einsatz kryptografischer Verfahren bei der Archivierung (H) [IT-Betrieb]
------+OPS.1.2.2.A21 Übertragung von Papierdaten in elektronische Archive (H)
---+OPS.1.2.4 Telearbeit
------+OPS.1.2.4.G1 Fehlende oder unzureichende Regelungen für den Telearbeitsplatz
------+OPS.1.2.4.G2 Unerlaubte private Nutzung des dienstlichen Telearbeitsrechners
------+OPS.1.2.4.G3 Verzögerungen durch temporär eingeschränkte Erreichbarkeit der Mitarbeitenden
------+OPS.1.2.4.G4 Mangelhafte Einbindung der Mitarbeitenden in den Informationsfluss
------+OPS.1.2.4.G5 Nichtbeachtung von Sicherheitsmaßnahmen
------+OPS.1.2.4.A1 Regelungen für Telearbeit (B) [Vorgesetzte, Personalabteilung]
------+OPS.1.2.4.A2 Sicherheitstechnische Anforderungen an den Telearbeitsrechner (B)
------+OPS.1.2.4.A5 Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden (B)
------+OPS.1.2.4.A6 Erstellen eines Sicherheitskonzeptes für Telearbeit (S)
------+OPS.1.2.4.A7 Regelung der Nutzung von Kommunikationsmöglichkeiten bei Telearbeit (S) [IT-Betrieb, Mitarbeitende]
------+OPS.1.2.4.A8 Informationsfluss zwischen Mitarbeitenden und Institution (S) [Vorgesetzte, Mitarbeitende]
------+OPS.1.2.4.A9 Betreuungs- und Wartungskonzept für Telearbeitsplätze (S) [IT-Betrieb, Mitarbeitende]
------+OPS.1.2.4.A10 Durchführung einer Anforderungsanalyse für den Telearbeitsplatz (S) [IT-Betrieb]
---+OPS.1.2.5 Fernwartung
------+OPS.1.2.5.G1 Unzureichende Kenntnisse über Regelungen der Fernwartung
------+OPS.1.2.5.G2 Fehlende oder unzureichende Planung und Regelung der Fernwartung
------+OPS.1.2.5.G3 Ungeeignete Nutzung von Authentisierung bei der Fernwartung
------+OPS.1.2.5.G4 Fehlerhafte Fernwartung
------+OPS.1.2.5.G5 Verwendung unsicherer Protokolle in der Fernwartung
------+OPS.1.2.5.G6 Fehlende Regelungen zur Fremdnutzung der Fernwartungszugänge
------+OPS.1.2.5.G7 Nutzung von Online-Diensten für die Fernwartung
------+OPS.1.2.5.G8 Unbekannte Fernwartungskomponenten
------+OPS.1.2.5.A1 Planung des Einsatzes der Fernwartung (B)
------+OPS.1.2.5.A2 Sicherer Verbindungsaufbau bei der Fernwartung von Clients (B) [Benutzende]
------+OPS.1.2.5.A3 Absicherung der Schnittstellen zur Fernwartung (B)
------+OPS.1.2.5.A5 Einsatz von Online-Diensten (S)
------+OPS.1.2.5.A6 Erstellung einer Richtlinie für die Fernwartung (S)
------+OPS.1.2.5.A7 Dokumentation bei der Fernwartung (S)
------+OPS.1.2.5.A8 Sichere Protokolle bei der Fernwartung (S)
------+OPS.1.2.5.A9 Auswahl und Beschaffung geeigneter Fernwartungswerkzeuge (S)
------+OPS.1.2.5.A10 Umgang mit Fernwartungswerkzeugen (S)
------+OPS.1.2.5.A17 Authentisierungsmechanismen bei der Fernwartung (S)
------+OPS.1.2.5.A19 Fernwartung durch Dritte (S)
------+OPS.1.2.5.A20 Betrieb der Fernwartung (S)
------+OPS.1.2.5.A21 Erstellung eines Notfallplans für den Ausfall der Fernwartung (S)
------+OPS.1.2.5.A24 Absicherung integrierter Fernwartungssysteme (S)
------+OPS.1.2.5.A25 Entkopplung der Kommunikation bei der Fernwartung (S)
------+OPS.1.2.5.A14 Dedizierte Clients und Konten bei der Fernwartung (H)
------+OPS.1.2.5.A22 Redundante Kommunikationsverbindungen (H)
---+OPS.1.2.6 NTP-Zeitsynchronisation
------+OPS.1.2.6.G1 Unzureichende Planung des Einsatzes von NTP
------+OPS.1.2.6.G2 Keine oder fehlerhafte Zeitinformationen
------+OPS.1.2.6.G3 Widersprüchliche Zeitinformationen
------+OPS.1.2.6.G4 Manipulation der NTP-Kommunikation
------+OPS.1.2.6.A1 Planung des NTP- Einsatzes (B)
------+OPS.1.2.6.A2 Sichere Nutzung fremder Zeitquellen (B)
------+OPS.1.2.6.A3 Sichere Konfiguration von NTP-Servern (B)
------+OPS.1.2.6.A4 Nichtberücksichtigung unaufgeforderter Zeitinformationen (B)
------+OPS.1.2.6.A5 Nutzung des Client-Server-Modus für NTP (S)
------+OPS.1.2.6.A6 Überwachung von IT-Systemen mit NTP-Nutzung (S)
------+OPS.1.2.6.A7 Sichere Konfiguration von NTP-Clients (S)
------+OPS.1.2.6.A8 Einsatz sicherer Protokolle zur Zeitsynchronisation (S)
------+OPS.1.2.6.A9 Verfügbarkeit ausreichend vieler genauer Zeitquellen (H)
------+OPS.1.2.6.A10 Ausschließlich interne NTP-Server (H)
------+OPS.1.2.6.A11 Redundante NTP-Server (H)
------+OPS.1.2.6.A12 NTP-Server mit authentifizierten Auskünften (H)
---+OPS.2.3 Nutzung von Outsourcing
------+OPS.2.3.G1 Unzureichende Strategie für das Outsourcing
------+OPS.2.3.G2 Gefahr des Outsourcings von institutionskritischen Prozessen
------+OPS.2.3.G3 Abhängigkeit von Anbietenden von Outsourcing
------+OPS.2.3.G4 Unzureichendes Niveau der Informationssicherheit beim Outsourcing
------+OPS.2.3.G5 Mangelhaftes Auslagerungsmanagement
------+OPS.2.3.G6 Unzulängliche vertragliche Regelungen mit Anbietenden von Outsourcing
------+OPS.2.3.G7 Ungeeignete Verwaltung von Zutritts-, Zugangs- und Zugriffsrechten
------+OPS.2.3.G8 Kontroll- und Steuerverlust durch Weiterverlagerungen
------+OPS.2.3.G9 Fehlende und unzulängliche Instrumente zur Steuerung von Anbietenden von Outsourcing
------+OPS.2.3.G10 Unzulängliche Regelungen für eine geplante und ungeplante Beendigung eines Outsourcing-Verhältnisses
------+OPS.2.3.G11 Unzureichendes Notfallkonzept
------+OPS.2.3.A1 Erstellung von Anforderungsprofilen für Prozesse (B) [Fachverantwortliche]
------+OPS.2.3.A2 Verfolgung eines risikoorientierten Ansatzes im Auslagerungsmanagement (B)
------+OPS.2.3.A3 Festlegung von Eignungsanforderungen an Anbietende von Outsourcing (B) [Fachverantwortliche, Institutionsleitung]
------+OPS.2.3.A4 Grundanforderungen an Verträge mit Anbietenden von Outsourcing (B)
------+OPS.2.3.A5 Vereinbarung der Mandantenfähigkeit (B)
------+OPS.2.3.A6 Festlegung von Sicherheitsanforderungen und Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für das Outsourcing-Vorhaben (B)
------+OPS.2.3.A7 Regelungen für eine geplante oder ungeplante Beendigung eines Outsourcing-Verhältnisses (B) [Fachverantwortliche, Institutionsleitung]
------+OPS.2.3.A8 Erstellung einer Strategie für Outsourcing-Vorhaben (S) [Institutionsleitung]
------+OPS.2.3.A9 Etablierung einer Richtlinie zur Auslagerung (S) [Institutionsleitung]
------+OPS.2.3.A10 Etablierung einer zuständigen Person für das Auslagerungsmanagement (S) [Personalabteilung]
------+OPS.2.3.A11 Führung eines Auslagerungsregisters (S)
------+OPS.2.3.A12 Erstellung von Auslagerungsberichten (S)
------+OPS.2.3.A13 Bereitstellung der erforderlichen Kompetenzen bei der Vertragsgestaltung (S) [Institutionsleitung]
------+OPS.2.3.A14 Erweiterte Anforderungen an Verträge mit Anbietenden von Outsourcing (S)
------+OPS.2.3.A15 Anbindung an die Netze der Outsourcing-Partner (S)
------+OPS.2.3.A16 Prüfung der Anbietenden von Outsourcing (S)
------+OPS.2.3.A17 Regelungen für den Einsatz des Personals von Anbietenden von Outsourcing (S)
------+OPS.2.3.A18 Überprüfung der Vereinbarungen mit Anbietenden von Outsourcing (S)
------+OPS.2.3.A19 Überprüfung der Handlungsalternativen hinsichtlich einer geplanten oder ungeplanten Beendigung eines Outsourcing-Verhältnisses (S) [Beschaffungsstelle]
------+OPS.2.3.A20 Etablierung sowie Einbeziehung von Anbietenden von Outsourcing im Notfallkonzept (S) [Notfallbeauftragte]
------+OPS.2.3.A21 Abschluss von ESCROW-Verträgen bei softwarenahen Dienstleistungen (H)
------+OPS.2.3.A22 Durchführung von gemeinsamen Notfall- und Krisenübungen (H) [Notfallbeauftragte]
------+OPS.2.3.A23 Einsatz von Verschlüsselungen (H)
------+OPS.2.3.A24 Sicherheits- und Eignungsüberprüfung von Mitarbeitenden (H) [Personalabteilung]
------+OPS.2.3.A25 Errichtung und Nutzung einer Sandbox für eingehende Daten vom Anbietenden von Outsourcing (H)
---+OPS.2.2 Cloud-Nutzung
------+OPS.2.2.G1 Fehlende oder unzureichende Strategie für die Cloud-Nutzung
------+OPS.2.2.G2 Abhängigkeit von Cloud-Diensteanbietenden (Kontrollverlust)
------+OPS.2.2.G3 Mangelhaftes Anforderungsmanagement bei der Cloud-Nutzung
------+OPS.2.2.G4 Verstoß gegen rechtliche Vorgaben
------+OPS.2.2.G5 Fehlende Mandantenfähigkeit bei Cloud-Diensteanbietenden
------+OPS.2.2.G6 Unzulängliche vertragliche Regelungen mit Cloud-Diensteanbietenden
------+OPS.2.2.G7 Mangelnde Planung der Migration zu Cloud-Diensten
------+OPS.2.2.G8 Unzureichende Einbindung von Cloud-Diensten in die eigene IT
------+OPS.2.2.G9 Unzureichende Regelungen für das Ende eines Cloud-Nutzungs-Vorhabens
------+OPS.2.2.G10 Unzureichendes Administrationsmodell für die Cloud-Nutzung
------+OPS.2.2.G11 Unzureichendes Notfallvorsorgekonzept
------+OPS.2.2.G12 Ausfall der IT-Systeme der Cloud-Diensteanbietenden
------+OPS.2.2.A1 Erstellung einer Strategie für die Cloud-Nutzung (B) [Fachverantwortliche, Institutionsleitung, Datenschutzbeauftragte]
------+OPS.2.2.A2 Erstellung einer Sicherheitsrichtlinie für die Cloud-Nutzung (B) [Fachverantwortliche]
------+OPS.2.2.A3 Service-Definition für Cloud-Dienste (B) [Fachverantwortliche]
------+OPS.2.2.A4 Festlegung von Verantwortungsbereichen und Schnittstellen (B) [Fachverantwortliche]
------+OPS.2.2.A5 Planung der sicheren Migration zu einem Cloud-Dienst (S) [Fachverantwortliche]
------+OPS.2.2.A6 Planung der sicheren Einbindung von Cloud-Diensten (S)
------+OPS.2.2.A7 Erstellung eines Sicherheitskonzeptes für die Cloud-Nutzung (S)
------+OPS.2.2.A8 Sorgfältige Auswahl von Cloud-Diensteanbietenden (S) [Institutionsleitung]
------+OPS.2.2.A9 Vertragsgestaltung mit den Cloud-Diensteanbietenden (S) [Institutionsleitung]
------+OPS.2.2.A10 Sichere Migration zu einem Cloud-Dienst (S) [Fachverantwortliche]
------+OPS.2.2.A11 Erstellung eines Notfallkonzeptes für einen Cloud-Dienst (S)
------+OPS.2.2.A12 Aufrechterhaltung der Informationssicherheit im laufenden Cloud-Nutzungs-Betrieb (S)
------+OPS.2.2.A13 Nachweis einer ausreichenden Informationssicherheit bei der Cloud-Nutzung (S)
------+OPS.2.2.A14 Geordnete Beendigung eines Cloud-Nutzungs-Verhältnisses (S) [Fachverantwortliche, Institutionsleitung]
------+OPS.2.2.A15 Sicherstellung der Portabilität von Cloud-Diensten (H) [Fachverantwortliche]
------+OPS.2.2.A16 Durchführung eigener Datensicherungen (H) [Fachverantwortliche]
------+OPS.2.2.A17 Einsatz von Verschlüsselung bei Cloud-Nutzung (H)
------+OPS.2.2.A18 Einsatz von Verbunddiensten (H) [Fachverantwortliche]
------+OPS.2.2.A19 Sicherheitsüberprüfung von Mitarbeitenden (H) [Personalabteilung]
---+OPS.3.2 Anbieten von Outsourcing
------+OPS.3.2.G1 Unzureichendes Informationssicherheitsmanagement bei Anbietenden von Outsourcing
------+OPS.3.2.G2 Unzureichendes Notfallmanagement der Anbietenden von Outsourcing
------+OPS.3.2.G3 Unzulängliche vertragliche Regelungen mit Nutzenden von Outsourcing
------+OPS.3.2.G4 Schwachstellen bei der Anbindung Nutzender von Outsourcing
------+OPS.3.2.G5 Abhängigkeit von Sub-Dienstleistenden
------+OPS.3.2.G6 Ungeeignete Konfiguration und Verwaltung von Zutritts-, Zugangs- und Zugriffsrechten
------+OPS.3.2.G7 Unzureichende Mandantenfähigkeit bei Anbietenden von Outsourcing
------+OPS.3.2.G8 Kontroll- und Steuerungsverlust bei der Weiterverlagerung an Sub-Dienstleistende
------+OPS.3.2.G9 Unzulängliche Regelungen für eine geplante oder ungeplante Beendigung eines Outsourcing-Verhältnisses
------+OPS.3.2.A1 Einhaltung der Schutzziele der Informationssicherheit durch ein Informationssicherheitsmanagement (B)
------+OPS.3.2.A2 Grundanforderungen an Verträge mit Nutzenden von Outsourcing (B)
------+OPS.3.2.A3 Weitergabe der vertraglich geregelten Bestimmungen mit Nutzenden von Outsourcing an Sub-Dienstleistende (B)
------+OPS.3.2.A4 Erstellung eines Mandantentrennungskonzepts (B)
------+OPS.3.2.A5 Erstellung eines Sicherheitskonzepts für die Outsourcing-Dienstleistung (B)
------+OPS.3.2.A6 Regelungen für eine geplante und ungeplante Beendigung eines Outsourcing-Verhältnisses (B)
------+OPS.3.2.A7 Bereitstellung der ausgelagerten Dienstleistung durch multiple Sub-Dienstleistende (S)
------+OPS.3.2.A8 Erstellung einer Richtlinie für die Outsourcing-Dienstleistungen (S)
------+OPS.3.2.A9 Überprüfung der Vereinbarung mit Nutzenden von Outsourcing (S)
------+OPS.3.2.A10 Etablierung eines sicheren Kommunikationskanals und Festlegung der Kommunikationspartner (S)
------+OPS.3.2.A11 Etablierung eines Notfallkonzepts (S) [Notfallbeauftragte]
------+OPS.3.2.A12 Durchführung einer risikoorientierten Betrachtung von Prozessen, Anwendungen und IT-Systemen (S)
------+OPS.3.2.A13 Anbindung an die Netze der Outsourcing-Partner (S)
------+OPS.3.2.A14 Überwachung der Prozesse, Anwendungen und IT-Systeme (S)
------+OPS.3.2.A15 Berichterstattung gegenüber den Nutzenden von Outsourcing (S)
------+OPS.3.2.A16 Transparenz über die Outsourcing-Kette der ausgelagerten Kundenprozesse (S)
------+OPS.3.2.A17 Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrolle (S)
------+OPS.3.2.A18 Regelungen für den Einsatz von Sub-Dienstleistenden (S)
------+OPS.3.2.A19 Sicherheitsüberprüfung von Beschäftigten (H)
------+OPS.3.2.A20 Verschlüsselte Datenübertragung und -speicherung (H)
------+OPS.3.2.A21 Durchführung von gemeinsamen Notfall- und Krisenübungen (H) [Notfallbeauftragte]
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Betrieb
Die Schicht OPS umfasst alle Sicherheitsaspekte betrieblicher Art. Insbesondere sind dies die Sicherheitsaspekte des operativen IT-Betriebs, sowohl bei einem Betrieb im Haus, als auch bei einem IT-Betrieb, der in Teilen oder komplett durch Dritte betrieben wird. Ebenso enthält er die Sicherheitsaspekte, die bei einem IT-Betrieb für Dritte zu beachten sind. Beispiele für die Schicht OPS sind die Bausteine Schutz vor Schadprogrammen und Outsourcing für Kunden.
1. Přehled
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Standard |
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OPS.1.1.1 Allgemeiner IT-Betrieb
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EinleitungDer IT-Betrieb (engl. IT Operations) stellt eine Organisationseinheit und den zugehörigen Geschäftsprozess innerhalb der Informationstechnik dar. Der Prozess beschreibt die Aufgaben mit allen Tätigkeiten, die durch die Organisationseinheit IT-Betrieb umgesetzt werden. Die IT umfasst alle IT-Komponenten einer Institution, insbesondere IT-Systeme, -Dienste, -Anwendungen, -Plattformen und Netze. Zum IT-Betrieb zählen unter anderem die folgenden Aufgaben: - die Verwaltung, inklusive Inventarisierung und Dokumentation
- die Mitwirkung bei der Beschaffung
- die In- und Außerbetriebnahme, inklusive Austausch von IT
- die IT-Administration
- das IT-Monitoring
- das IT Incident Management
Die ordnungsgemäße, sichere und korrekte Ausführung des IT-Betriebs ist unabdingbar, um die Funktionsfähigkeit der IT zu gewährleisten. Hierzu legt der IT-Betrieb Rahmenbedingungen beispielsweise für die Prozessgestaltung fest und stellt sicher, dass diese eingehalten werden. Außerdem muss der IT-Betrieb auch die eigenen verwendeten Betriebsmittel, also die spezifischen IT-Komponenten, die für betriebliche Zwecke des IT-Betriebs eingesetzt werden, in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen und deren Funktionsfähigkeit gewährleisten. Die betriebene IT umfasst also immer auch die Betriebsmittel des IT-Betriebs selbst. Diesen Betriebsmitteln kommt aus Sicherheitsperspektive eine besondere Bedeutung zu. Auf ihnen werden viele für die IT-Komponenten und deren Funktionsfähigkeit wichtige Informationen vorgehalten, die ein attraktives Ziel für einen Angriff bieten und daher geschützt werden müssen. Außerdem ist ihre Verfügbarkeit für den IT-Betrieb wesentlich. ZielsetzungZiel dieses Bausteins ist es, die Informationssicherheit als integralen Bestandteil bei allen allgemein gültigen Aspekten des IT-Betriebs zu etablieren. Mit der Umsetzung dieses Bausteins sorgt die Institution dafür, dass die Tätigkeiten des allgemeinen IT-Betriebs, durch die die Funktionsfähigkeit der IT sichergestellt wird, ordnungsgemäß und systematisch durchgeführt werden. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein OPS.1.1.1 Allgemeiner IT-Betrieb ist einmal auf den gesamten Informationsverbund anzuwenden. Um ein IT-Grundschutz-Modell für einen konkreten Informationsverbund zu erstellen, muss grundsätzlich die Gesamtheit aller Bausteine betrachtet werden. In der Regel sind mehrere Bausteine auf das Thema bzw. Zielobjekt anzuwenden. Dieser Baustein behandelt übergreifende Aspekte des IT-Betriebs. In größeren Institutionen ist es sinnvoll, darüber hinaus den IT-Betrieb in das Service-Management der Institution einzubetten. Hierzu können Standardwerke, wie z. B. die „Information Technology Infrastructure Library“ (ITIL), herangezogen werden. Ein solches Service Management ist nicht auf die IT beschränkt (IT-Service-Management), sondern adressiert auch Geschäftsprozesse und Fachaufgaben wie „Portfolio Management“. Folgende Inhalte sind ebenfalls von Bedeutung und werden an anderer Stelle behandelt: - spezielle Aspekte des IT-Betriebs aus weiteren Bausteinen der Schicht OPS.1.1 Kern-IT-Betrieb, insbesondere die Durchführung der Administration (siehe OPS.1.1.2 Ordnungsgemäße IT-Administration) und Tätigkeiten im Patch- und Änderungsmanagement (siehe OPS.1.1.3 Patch- und Änderungsmanagement)
- Aspekte des Netz- und Systemmanagements (siehe NET.1.2 Netzmanagement und OPS.1.1.7 Systemmanagement)
- die ordnungsgemäße Verwaltung von Benutzenden und Rechten (siehe ORP.4 Identitäts- und Berechtigungsmanagement)
- Aspekte der Datensicherung und Archivierung (siehe CON.3 Datensicherungskonzept und OPS.1.2.2 Archivierung)
- Aspekte, die sich nicht auf den Regelbetrieb, sondern auf Ausnahmesituationen beziehen, insbesondere auf einen IT-Angriff und die Kompromittierung von IT-Systemen (Incident Management, siehe Baustein DER.1 Detektion von sicherheitsrelevanten Ereignissen sowie Bausteine aus dem Bereich DER.2 Security Incident Management und Baustein DER.4 Notfallmanagement)
- besondere Anforderungen für den Fall, dass der IT-Betrieb durch Dritte erfolgt (siehe OPS.2.3 Nutzung von Outsourcing und OPS.3.2 Anbieten von Outsourcing)
Dieser Baustein behandelt nicht - den Teil des Betriebs von IT-Komponenten, für den nicht der IT-Betrieb, sondern z. B. eine Fachabteilung zuständig ist,
- spezielle Aspekte von DevOps,
- Aspekte, die kennzeichnend für den IT-Service sind, beispielsweise die Schnittstelle zu Benutzenden oder die Bereitstellung einer Hotline, sowie
- die Umsetzung von IT-Projekten.
Abgrenzung betriebsspezifischer BegriffeBetriebshandbuch Ein Betriebshandbuch (BHB) beschreibt je IT-Komponente alle relevanten Maßnahmen und Daten, die für den Betrieb der IT-Komponente notwendig sind. Ein BHB basiert auf dem entsprechenden Betriebskonzept und ist als lebendes Dokument zu betrachten, das fortwährender Aktualisierung und Ergänzung unterliegt. Betriebskonzept Ein Betriebskonzept beschreibt für eine gleichartige Gruppe von IT-Komponenten die Betriebsorganisation und die Betriebsprozesse. Das Betriebskonzept bildet die Grundlage für das Betriebshandbuch. Betriebsprozesse Ein Betriebsprozess spezifiziert die Tätigkeiten, die zur Erfüllung einer Betriebsaufgabe notwendig sind. Komponentenspezifische Betriebsprozesse können auch als Teil des Betriebshandbuchs definiert werden. WissenswertesDie Information Technology Infrastructure Library (ITIL) gibt Hinweise (Best Practices) zur Einrichtung und Umsetzung des Service Management einer Institution. Die International Organization for Standardization (ISO) spezifiziert in der Norm ISO/IEC 20000 die Mindestanforderungen an Prozesse des IT Service Management, um einen messbaren Qualitätsstandard der IT-Services zu gewährleisten. Die Norm ISO/IEC 20000 ist an ITIL ausgerichtet und ergänzt deren Best Practices.
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OPS.1.1.2 Ordnungsgemäße IT-Administration
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EinleitungUnter IT-Administration werden Tätigkeiten hauptsächlich innerhalb des IT-Betriebs verstanden, für die administrative Rechte benötigt werden und die die Konfiguration von IT-Komponenten verändern. Administrierende sorgen nicht nur dafür, dass die IT-Komponenten verfügbar bleiben, sondern setzen auch Maßnahmen für die Informationssicherheit um und überprüfen, ob diese wirksam sind. Zu den Tätigkeitsbereichen der Administrierenden gehört es unter anderem, die IT einer Institution einzurichten, zu konfigurieren, zu überprüfen und bestehende IT zu ändern. Hierzu zählt ebenfalls die Fachadministration, also die IT-Administration von Anwendungen, für deren Betrieb der entsprechende Fachbereich statt der Organisationseinheit IT-Betrieb zuständig ist. Administrative Rechte für IT-Komponenten (also insbesondere für IT-Systeme, IT-Dienste, Anwendungen, IT-Plattformen und Netze) sind privilegierte Rechte, die neben den Zugängen auch Zugriffe über das Netz sowie physikalische Zutritte umfassen können. Daher sind sowohl die administrativen Rechte auf organisatorischer Ebene als auch die Administrationswerkzeuge selber ein attraktives Ziel für Angreifer. Wesentlich für die Sicherheit der IT-Administration sind die ordnungsgemäße und nachvollziehbare Durchführung aller administrativen Tätigkeiten und die Absicherung der dafür benötigten Hilfsmittel. ZielsetzungZiel dieses Bausteins ist es, die Informationssicherheit als integralen Bestandteil bei der ordnungsgemäßen IT-Administration zu etablieren. Mit der Umsetzung dieses Bausteins sorgt die Institution einerseits dafür, dass die für die Sicherheit des Informationsverbunds erforderlichen Tätigkeiten der IT-Administration ordnungsgemäß und systematisch durchgeführt werden. Andererseits reagiert die Institution damit auch auf die besonderen Gefährdungen, die sich aus dem Umgang mit privilegierten Rechten und aus dem Zugang zu schützenswerten Bereichen der Institution zwangsläufig ergeben. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein OPS.1.1.2 Ordnungsgemäße IT-Administration ist einmal auf den gesamten Informationsverbund anzuwenden. Um ein IT-Grundschutz-Modell für einen konkreten Informationsverbund zu erstellen, muss grundsätzlich die Gesamtheit aller Bausteine betrachtet werden. In der Regel sind mehrere Bausteine auf das Thema bzw. Zielobjekt anzuwenden. Dieser Baustein behandelt - übergreifende Anforderungen an den Administrationsprozess, sowohl für den IT-Betrieb als auch in der Fachadministration,
- Anforderungen an administrative Tätigkeiten sowie
- Anforderungen an den Umgang mit administrativen Berechtigungen, also privilegierten Zutritten, Zugängen und Zugriffen.
Folgende Inhalte sind ebenfalls von Bedeutung und werden an anderer Stelle behandelt: - Fernadministration von IT-Systemen über externe Schnittstellen sowie Fernwartung von Geräten und Komponenten durch die Herstellungs- oder Zulieferunternehmen (siehe OPS.1.2.5 Fernwartung)
- Patch- und Änderungsmanagement (siehe OPS.1.1.3 Patch- und Änderungsmanagement)
- die Absicherung von Administrationswerkzeugen (siehe NET.1.2 Netzmanagement und OPS.1.1.7 Systemmanagement)
- die ordnungsgemäße Verwaltung von Benutzenden und Berechtigungen (siehe ORP.4 Identitäts- und Berechtigungsmanagement)
- besondere Anforderungen für den Fall, dass die IT-Administration durch Dritte erfolgt (siehe OPS.2.3 Nutzung von Outsourcing und OPS.3.2 Anbieten von Outsourcing)
- Aspekte für die IT-Administration von industrieller IT (siehe Bausteine aus dem Bereich IND Industrielle IT)
Dieser Baustein behandelt nicht - die allgemeinen Aspekte des IT-Betriebs wie Inventarisierung, In- und Außerbetriebnahme von IT-Komponenten sowie die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für Administrierende (siehe OPS.1.1.1 Allgemeiner IT-Betrieb)
- die Einweisung des Personals in einzuhaltende allgemeine Sicherheitsbestimmungen der IT (siehe ORP.3 Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit)
- die kontinuierliche Schulung des Personals sowie die damit einhergehende Sensibilisierung für Gefährdungen und Sicherheitsmaßnahmen (siehe ORP.2 Personal und ORP.3 Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit)
WissenswertesDie International Organization for Standardization (ISO) stellt in Anhang A der Norm ISO/IEC 27001:2013 unter anderem im Kontext der Themen Zugangssteuerung (A.9) und IT-Betrieb (A.12) Anforderungen an die ordnungsgemäße IT-Administration. Das BSI spezifiziert unter anderem für den Bereich der sicheren Administration Anforderungen im Dokument „Konkretisierung der Anforderungen an die gemäß § 8a Absatz 1 BSIG umzusetzenden Maßnahmen“.
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OPS.1.1.3 Patch- und Änderungsmanagement
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EinleitungEs ist eine große Herausforderung, die in einer Institution eingesetzten Komponenten der Informationstechnik korrekt und zeitnah zu aktualisieren. So zeigt sich in der Praxis, dass vorhandene Sicherheitslücken oder Betriebsstörungen häufig auf mangelhafte oder fehlende Patches und Änderungen zurückzuführen sind. Ein fehlendes oder vernachlässigtes Patch- und Änderungsmanagement führt daher schnell zu möglichen Angriffspunkten. Aufgabe des Patch- und Änderungsmanagements ist es allgemein, verändernde Eingriffe in Anwendungen, Infrastruktur, Dokumentationen, Prozesse und Verfahren steuer- und kontrollierbar zu gestalten. ZielsetzungIn diesem Baustein wird aufgezeigt, wie ein funktionierendes Patchmanagement in einer Institution aufgebaut und wie der entsprechende Prozess kontrolliert und optimiert werden kann. Über das Patchmanagement hinaus beinhaltet der Baustein jedoch auch einige Kernaspekte eines Änderungsmanagements, die für die Informationssicherheit relevant sind. Mit Änderungsmanagement wird die Aufgabe bezeichnet, Änderungen zu planen und zu steuern. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein OPS.1.1.3 Patch- und Änderungsmanagement ist für den gesamten Informationsverbund anzuwenden. Die Beschreibungen in diesem Baustein konzentrieren sich auf den IT-Betrieb, und dort insbesondere auf das Patchmanagement, mit dem Software aktualisiert wird (z. B. durch Sicherheitskorrekturen, Service Packs und Hot Fixes). In den einzelnen Bausteinen der Schichten SYS IT-Systeme und APP Anwendungen finden sich gegebenenfalls spezifischere Anforderungen bezüglich des Patch- und Änderungsmanagements. Dieser Baustein beinhaltet kein vollständiges Änderungsmanagement, sondern lediglich die Kernaspekte zur Informationssicherheit. In größeren Institutionen ist es sinnvoll, darüber hinaus ein Änderungsmanagement systematisch zu strukturieren. Hierzu können Standardwerke, wie z. B. der Change-Management-Prozess der „IT Infrastructure Library“ (ITIL), herangezogen werden. Ein solches Änderungsmanagement muss nicht auf die IT beschränkt sein, sondern kann auch Geschäftsprozesse und Fachaufgaben selbst umfassen. Unter Änderung wird in diesem Baustein alles inbegriffen, was damit einhergeht, IT-Komponenten anzupassen, wie z. B. „Changes“, „Patches", „Updates“, „Upgrades“, „Einbau“, „Ausbau“, etc. Software Entwicklung hingegen wird im Baustein CON.8 Software-Entwicklung betrachtet. Anforderungen zu Test und Freigabe von Patches und Software werden in diesem Baustein nicht im Detail behandelt. Sie finden sich im Baustein OPS.1.1.6 Software-Tests und -Freigaben. WissenswertesDie International Organization for Standardization (ISO) gibt in der Norm ISO/IEC 27001:2013 im Kapitel 12.1.2 Change Management Vorgaben, die für das Patch- und Änderungsmanagement relevant sind. Die IT Infrastructure Library (ITIL) gibt Hinweise zum Aufbau eines Change-Management-Prozesses.
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OPS.1.1.4 Schutz vor Schadprogrammen
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EinleitungSchadprogramme sind Programme, die in der Regel ohne Wissen und Einwilligung der Benutzenden schädliche Funktionen auf einem IT-System ausführen. Diese Schadfunktionen können ein breites Feld abdecken, das von Spionage über Erpressung (sogenannte Ransomware) bis hin zur Sabotage und Zerstörung von Informationen oder gar Geräten reicht. Schadprogramme können grundsätzlich auf allen Betriebssystemen und IT-Systemen ausgeführt werden. Dazu gehören neben klassischen IT-Systemen wie Clients und Servern auch mobile Geräte wie Smartphones. Netzkomponenten wie Router, Industriesteuerungsanlagen und sogar IoT-Geräte wie vernetzte Kameras sind heutzutage ebenfalls vielfach durch Schadprogramme gefährdet. Schadprogramme verbreiten sich auf klassischen IT-Systemen zumeist über E-Mail-Anhänge, manipulierte Webseiten (Drive-by-Downloads) oder Datenträger. Smartphones werden in der Regel über die Installation von schädlichen Apps infiziert, auch Drive-by-Downloads sind möglich. Darüber hinaus sind offene Netzschnittstellen, fehlerhafte Konfigurationen und Softwareschwachstellen häufige Einfallstore auf allen IT-Systemen. In diesem Baustein wird der Begriff „Virenschutzprogramm“ verwendet. „Viren“ stehen dabei als Synonym für alle Arten von Schadprogrammen. Gemeint ist mit „Virenschutzprogramm“ demnach ein Programm zum Schutz vor jeglicher Art von Schadprogrammen. ZielsetzungDieser Baustein beschreibt Anforderungen, die zu erfüllen und umzusetzen sind, um eine Institution effektiv gegen Schadprogramme zu schützen. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein OPS.1.1.4 Schutz vor Schadprogrammen ist einmal auf den Informationsverbund anzuwenden. In diesem Baustein werden die allgemeinen Anforderungen für den Schutz gegen Schadprogramme beschrieben. Spezifische Anforderungen, um bestimmte IT-Systeme der Institution vor Schadprogrammen zu schützen, finden sich bei Bedarf in den jeweiligen Bausteinen der Schicht SYS IT-Systeme. Führt ein identifiziertes Schadprogramm zu einem Sicherheitsvorfall, sollten die Anforderungen des Bausteins DER.2.1 Behandlung von Sicherheitsvorfällen berücksichtigt werden. Die Anforderungen des Bausteins DER.2.3 Bereinigung weitreichender Sicherheitsvorfälle helfen dabei, identifizierte Schadprogramme zu entfernen und einen bereinigten Zustand wiederherzustellen. Die im Rahmen dieses Bausteins eingesetzten Virenschutzprogramme sollten grundsätzlich auch im Patch- und Änderungsmanagement (OPS.1.1.3 Patch- und Änderungsmanagement) berücksichtigt werden. Weiterhin sollte das Thema Schutz vor Schadprogrammen im Rahmen des Bausteins ORP.3 Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit und CON.3 Datensicherungskonzept mit berücksichtigt werden. WissenswertesDie International Organization for Standardization (ISO) gibt in der Norm ISO/IEC 27001:2013, insbesondere in Annex A, A.12.2 „protection from malware“, Vorgaben für den Schutz vor Schadprogrammen. Das Information Security Forum (ISF) macht in seinem Standard „The Standard of Good Practice for Information Security“, insbesondere Area TS1 Security Solutions, Vorgaben für den Schutz vor Schadprogrammen.
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OPS.1.1.5 Protokollierung
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EinleitungDamit ein verlässlicher IT-Betrieb gewährleistet ist, sollten IT-Systeme und Anwendungen entweder alle oder zumindest ausgewählte betriebs- und sicherheitsrelevante Ereignisse protokollieren, d. h. sie automatisch speichern und für die Auswertung bereitstellen. Eine Protokollierung wird in vielen Institutionen eingesetzt, um Hard- und Softwareprobleme sowie Ressourcenengpässe rechtzeitig entdecken zu können. Aber auch Sicherheitsprobleme und Angriffe auf die betriebenen Netzdienste können anhand von Protokollierungsdaten nachvollzogen werden. Ebenso können mit solchen Daten durch forensische Untersuchungen Beweise gesichert werden, nachdem ein Angriff auf IT-Systeme oder Anwendungen bekannt wurde. In jedem Informationsverbund werden lokal Protokollierungsdaten von einer Vielzahl von IT-Systemen und Anwendungen generiert. Um jedoch einen Gesamtüberblick über einen Informationsverbund zu erhalten, können die von verschiedenen IT-Systemen und Anwendungen generierten Protokollierungsereignisse an eine dedizierte Protokollierungsinfrastruktur gesendet und dort zentral gespeichert werden. Nur so lassen sich die Protokollierungsdaten an einer zentralen Stelle auswählen, filtern und systematisch auswerten. ZielsetzungZiel des Bausteins ist es, alle relevanten Daten sicher zu erheben, zu speichern und geeignet für die Auswertung bereitzustellen, damit möglichst alle sicherheitsrelevanten Ereignisse protokolliert werden können. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein OPS.1.1.5 Protokollierung ist einmal auf den gesamten Informationsverbund anzuwenden. Im vorliegenden Baustein werden ausschließlich übergreifende Aspekte betrachtet, die für eine angemessene Protokollierung erforderlich sind. Die Protokollierung spezifischer IT-Systeme oder Anwendungen wird hier nicht behandelt, sondern in den jeweiligen Bausteinen des IT-Grundschutz-Kompendiums beschrieben. In vielen Betriebssystemen oder Anwendungen sind Protokollierungsfunktionen bereits vorhanden oder können dort mittels Zusatzprodukten integriert werden. Um diese Funktionen und die gespeicherten Protokollierungsdaten abzusichern, muss das zugrundeliegende Betriebssystem geschützt sein. Das ist jedoch nicht Bestandteil dieses Bausteins. Dafür sind die betriebssystemspezifischen Bausteine umzusetzen, z. B. SYS.1.2.3 Windows Server. Im Vorfeld der Protokollierung von sicherheitsrelevanten Ereignissen ist es wichtig, dass Zuständigkeiten und Kompetenzen klar definiert und zugewiesen werden. Es sollte insbesondere auf den Grundsatz der Funktionstrennung geachtet werden. Dieses Thema ist nicht Bestandteil dieses Bausteins, sondern wird im Baustein ORP.1 Organisation behandelt. Auch ist dieser Baustein abzugrenzen von der Detektion von sicherheitsrelevanten Ereignissen (siehe DER.1 Detektion von sicherheitsrelevanten Ereignissen) sowie der Reaktion auf Sicherheitsvorfälle (siehe DER.2.1 Behandlung von Sicherheitsvorfällen). Beide Aspekte werden im vorliegenden Baustein nicht oder nur am Rande behandelt. Ebenfalls an anderer Stelle beschrieben werden die Auswertung von Protokollierungsdaten sowie deren langfristige, sichere, unveränderbare und reproduzierbare Speicherung (siehe DER.1 Detektion von sicherheitsrelevanten Ereignissen bzw. OPS.1.2.2 Archivierung). Vorgaben, wie mit personenbezogenen Daten umzugehen ist, werden im Baustein CON.2 Datenschutz beschrieben. WissenswertesDas Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelt in seinem Mindeststandard „Mindeststandard des BSI zur Protokollierung und Detektion von Cyber-Angriffen“ die Protokollierung und Detektion von sicherheitsrelevanten Ereignissen (SRE). Die Mindeststandards sind von den in § 8 Abs. 1 Satz 1 BSIG genannten Stellen der Bundesverwaltung umzusetzen. Die International Organization for Standardization (ISO) macht in der Norm ISO/IEC 27001:2013 im Kapitel A.12.4 „Protokollierung und Überwachung“ Vorgaben zur Protokollierung. Das Information Security Forum (ISF) macht in seinem Standard „The Standard of Good Practice for Information Security“ in Kapitel TM1.2 - Security Event Logging - Vorgaben zur Protokollierung. Das National Institute of Standards and Technology (NIST) beschreibt in seiner Special Publication 800-92 „Guide to Computer Security Log Management“, wie Protokollierung sicher eingesetzt werden kann.
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OPS.1.1.6 Software-Tests und -Freigaben
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EinleitungDer Einsatz von IT in Institutionen setzt voraus, dass die maschinelle Datenverarbeitung soweit wie möglich fehlerfrei funktioniert, da die Einzelergebnisse in den meisten Fällen nicht mehr kontrolliert werden können. Deswegen muss Software jeglicher Art schon vor Inbetriebnahme im Rahmen von Software-Tests überprüft werden. In diesen Tests muss nachgewiesen werden, dass die Software die erforderlichen Funktionen zuverlässig bereitstellt und darüber hinaus keine unerwünschten Nebeneffekte aufweist. Mit der anschließenden Freigabe der Software durch die fachlich zuständige Organisationseinheit wird die grundsätzliche Erlaubnis erteilt, die Software produktiv in der Institution zu nutzen. Gleichzeitig übernimmt diese Organisationseinheit damit auch die Verantwortung für das IT-Verfahren, das durch die Software unterstützt wird. Software kann an unterschiedlichen Stellen ihres Lebenszyklus getestet werden. So können Software-Tests bereits bei der Entwicklung, vor der Freigabe für den Produktivbetrieb oder im Zuge des Patch- und Änderungsmanagements notwendig werden. Dies betrifft sowohl Individualsoftware als auch standardisierte Software. Eine besondere Rolle nehmen hierbei Regressionstests ein, denn selbst wenn nur kleinere Aspekte der Software geändert werden, besteht die Möglichkeit, dass sich dies auf ganz andere Aspekte und Funktionen der Software auswirkt. Regressionstests überprüfen Software genau auf diese Auswirkungen hin. Dieser Baustein beschreibt den Test- und Freigabeprozess für jegliche Art von Software. Der Test- und Freigabeprozess zeichnet sich dadurch aus, dass dieser je nach Ergebnis mehrmals durchlaufen werden kann. ZielsetzungMit der Umsetzung dieses Bausteins sorgt die Institution dafür, dass die eingesetzte Software den technischen und organisatorischen Anforderungen sowie dem vorliegenden Schutzbedarf der gesamten Institution oder einzelner Organisationseinheiten entspricht. Ein wesentlicher Teilaspekt ist dabei, dass sicherheitskritische Software auf bestehende Schwachstellen systematisch und methodisch überprüft wird. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein OPS.1.1.6 Software-Tests und Freigaben ist auf den Informationsverbund einmal anzuwenden. Während der Baustein CON.8 Software-Entwicklung auf den Softwareentwicklungsprozess und die darin enthaltenen Software-Tests, die während des Entwicklungsprozesses notwendig sind, eingeht, beschreibt dieser Baustein die speziellen Anforderungen, die an ein Test- und Freigabemanagement gestellt werden. Dabei bezieht sich dieses Test- und Freigabemanagement nicht ausschließlich auf selbst oder im Auftrag der Kundschaft entwickelte Software, sondern auch auf das Testen und die Freigabe von jeglicher Software, wie sie in APP.6 Allgemeine Software beschrieben wird, sowie alle weiteren Softwareprodukten der Schicht APP Anwendungen. Software-Tests können auch Bestandteil des Patch- oder Änderungsmanagements oder der Software-Entwicklung werden. Entsprechende Anforderungen sind im Baustein OPS.1.1.3 Patch- und Änderungsmanagement sowie CON.8 Software-Entwicklung näher spezifiziert. WissenswertesDie International Organization for Standardization (ISO) gibt in der Norm ISO/IEC 27001:2013 im Annex A.14 „System Acquisition, Development and maintenance“ Anforderungen an die sichere System-Entwicklung, die auch einen Test- und Freigabeprozess erfordert, sowie direkt an Testdaten selbst. Darüber hinaus hat die ISO die Norm ISO/IEC 29119-2:2013 „Software and systems engineering - Software testing - Part 2: Test processes, International Organization for Standardization“ veröffentlicht, die ausführlich Anforderungen an Software-Tests behandelt. Das BSI hat die Studie „Durchführungskonzept für Penetrationstests“, die als Grundlage für Penetrationstests verwendet werden kann, sowie den BSI-Leitfäden zur Entwicklung sicherer Webanwendungen, der auch Software-Tests inkludiert, veröffentlicht. Das Information Security Forum (ISF) führt in „The Standard of Good Practice for Information Security“ Aspekte zum Testen und Freigeben zu allen relevanten Anforderungen (Areas) aus. Das National Institute of Standards and Technology stellt Richtlinien zum Testen von Software in der NIST Publication 800-53 in der SA 11 Developer Security Testing and Evaluation zur Verfügung. Das Buch „The Art of Software Testing“ von Glenford J. Myers, Corey Sandler, Tom Badgett, kann für Software-Tests konsultiert werden. Das Common Vulnerability Scoring System kann als Scoring-System zur Klassifikation des Schweregrades einer Sicherheitslücke verwendet werden und somit die Ergebnisse von Software-Tests in Bezug auf die Informationssicherheit darstellen.
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OPS.1.1.7 Systemmanagement
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EinleitungEin zuverlässiges Systemmanagement ist Grundvoraussetzung für den sicheren und effizienten Betrieb moderner vernetzter Systeme. Dazu ist es erforderlich, dass ein Systemmanagement alle relevanten Systeme umfassend integriert. Außerdem müssen geeignete Maßnahmen umgesetzt werden, um die Systemmanagement-Kommunikation und -infrastruktur zu schützen. Das Systemmanagement umfasst viele wichtige Funktionen wie z. B. die Systemüberwachung, die Konfiguration der Systeme, die Behandlung von Ereignissen und die Protokollierung. Eine weitere wichtige Funktion ist das Reporting, das auch als gemeinsame Plattform für IT-Systeme und Netzkomponenten angelegt werden kann. Alternativ kann es dediziert als einheitliche Plattform oder als Bestandteil der einzelnen Systemmanagement-Komponenten realisiert werden. Die Systemmanagement-Lösung besteht aus verschiedenen Systemmanagement-Komponenten, zum Beispiel Agenten, die auf einer zugrundeliegenden Systemmanagement-Infrastruktur betrieben werden. Diese Lösung wird genutzt, um die eingebundenen und zu verwaltenden Systeme über die entsprechenden Schnittstellen des Informationsverbundes zu steuern. Die Kombination aus der Lösung, der zugrundeliegenden Infrastruktur, den zu verwaltenden Systemen und dem Betrieb bildet die Gesamtheit des Systemmanagements. ZielsetzungZiel dieses Bausteins ist es, die Informationssicherheit als integralen Bestandteil des Systemmanagements zu etablieren. Der Baustein beschreibt zum einen, wie das Systemmanagement aufgebaut und abgesichert werden kann, und zum anderen, wie die zugehörige Kommunikation geschützt werden kann. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein OPS.1.1.7 Systemmanagement ist auf die Systemmanagement-Lösung anzuwenden, die im Informationsverbund eingesetzt wird. Um ein IT-Grundschutz-Modell für einen konkreten Informationsverbund zu erstellen, muss grundsätzlich die Gesamtheit aller Bausteine betrachtet werden. In der Regel sind mehrere Bausteine auf das Thema bzw. Zielobjekt anzuwenden. Dieser Baustein behandelt z. B. - die notwendigen Systemmanagement-Komponenten,
- die konzeptionellen Aufgaben zum Systemmanagement,
- Protokollierung unter dem Gesichtspunkt des Systemmanagements sowie
- die Aktualisierung der Systemmanagement-Lösung.
Folgende Inhalte sind ebenfalls von Bedeutung und werden an anderer Stelle behandelt: - Anforderungen zum Netzmanagement (siehe NET.1.2 Netzmanagement)
- Details bezüglich der Absicherung der zugrundeliegenden Infrastruktur und von zu verwaltenden IT-Systemen, insbesondere deren Management-Schnittstellen (siehe SYS.2 IT-Systeme)
- Protokollierungs- und Archivierungskonzepte (siehe OPS.1.1.5 Protokollierung, OPS.1.2.2 Archivierung)
- Aktualisierung z. B. durch Zusatzsoftware, sogenannte Agenten (siehe OPS.1.1.3 Patch- und Änderungsmanagement)
- Zugriffe von Benutzenden auf die Systemmanagement-Lösung (siehe ORP.4 Identitäts- und Berechtigungsmanagement, sowie OPS.1.2.5 Fernwartung und OPS.1.1.2 Ordnungsgemäße IT-Administration).
WissenswertesFür den Baustein OPS.1.1.7 Systemmanagement sind keine weiterführenden Informationen vorhanden.
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OPS.1.2.2 Archivierung
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EinleitungDie Archivierung spielt im Dokumentenmanagementprozess eine besondere Rolle. Denn es wird einerseits erwartet, dass die digitalen Dokumente bis zum Ablauf einer vorgegebenen Aufbewahrungsfrist verfügbar sind. Andererseits soll ihre Vertraulichkeit und Integrität bewahrt bleiben. Zusätzlich muss der Kontext erhalten werden, damit der jeweilige gespeicherte Vorgang rekonstruierbar ist. Während der gesamten Dauer der Langzeitspeicherung müssen daher entsprechende Maßnahmen zur Informationserhaltung und, falls erforderlich, Maßnahmen zur Beweiswerterhaltung umgesetzt werden. Im deutschen informationstechnischen Sprachgebrauch wird mitunter der Begriff „elektronische Archivierung“ synonym zum Begriff „elektronische Langzeitspeicherung“ verwendet. Zur besseren Verständlichkeit wird in diesem Baustein daher allgemein nur von „Archivierung“ oder auch „digitalem Langzeitarchiv“ gesprochen. Ein IT-Verfahren zur Aufbewahrung elektronischer Dokumente wird als „Archivsystem“ bzw. „digitales Archiv“ oder „Langzeitspeicher“ bezeichnet. Die Aufbewahrungsdauer der Dokumente bemisst sich nach den rechtlichen und sonstigen Vorgaben sowie dem Anwendungszweck der Daten. Der in diesem Baustein verwendete Begriff „Dokumente“ beinhaltet Daten und digitale Dokumente, sofern sie nicht ausdrücklich in anderer Bedeutung gebraucht werden. Aus rechtlicher Sicht ist der Begriff „Archivierung“ in Deutschland durch die Archivgesetze des Bundes und der Länder konkretisiert und belegt. „Archivierung“ im juristisch korrekten Sinne betrifft allein Unterlagen der öffentlichen Verwaltung. Sie bezieht sich darauf, dass Unterlagen einer Behörde, sobald sie für deren Zwecke nicht mehr benötigt werden, ausgesondert und durch eine zuständige staatliche Einrichtung (Bundesarchiv) auf unbegrenzte Zeit verwahrt werden sollen (vergleiche §§ 1 und 2 BarchG). Diese Art der Archivierung ist von der in diesem Baustein betrachteten zeitlich beschränkten Aufbewahrung zu unterscheiden. ZielsetzungDer Baustein beschreibt, wie digitale Dokumente langfristig, sicher, unveränderbar und wieder reproduzierbar archiviert werden können. Dazu werden Anforderungen definiert, mit denen sich ein Archivsystem sicher planen, umsetzen und betreiben lässt. Die Aufbewahrung von Papierdokumenten wird in diesem Baustein nicht betrachtet, es werden aber Anforderungen gestellt, wie diese digitalisiert und archiviert werden können. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein OPS.1.2.2 Archivierung ist auf den Informationsverbund einmal anzuwenden, wenn eine Langzeitarchivierung von elektronischen Dokumenten erfolgt. Dabei kann eine Langzeitarchivierung aufgrund von externen oder internen Vorgaben erforderlich sein oder es ist bereits ein System zur Langzeitarchivierung elektronischer Dokumente im Betrieb. Der Baustein behandelt nicht die zeitlich unbegrenzte Archivierung im Sinne der Archivgesetze des Bundes und der Länder. Der vorliegende Baustein beschreibt Sicherheitsmaßnahmen, mit denen elektronische Dokumente für die Langzeitspeicherung im Rahmen von geltenden Aufbewahrungsfristen aufbewahrt und erhalten werden können. Maßnahmen für eine operative Datensicherung werden in diesem Baustein nicht behandelt. Anforderungen dazu werden in CON.3 Datensicherungskonzept dargestellt. Ein digitaler Langzeitspeicher besteht aus einzelnen Komponenten, z. B. einer Datenbank. Wie sich solche Komponenten detailliert sicher betreiben lassen, ist jedoch ebenfalls nicht Thema des vorliegenden Bausteins. Dazu sind zusätzlich die Anforderungen aus den entsprechenden Bausteinen, wie APP.4.3 Relationale Datenbanken, SYS.1.1 Allgemeiner Server sowie SYS.1.8 Speicherlösungen, zu berücksichtigen. WissenswertesDie Bundesnetzagentur (BNetzA) listet in ihrer Veröffentlichung „Bekanntmachung zur elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung: Auflistung geeigneter Algorithmen und Parameter“ als geeignet eingestufte Algorithmen und Parameter auf. Das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) definiert in der DIN 31644:2012-04 „Information und Dokumentation - Kriterien für vertrauenswürdige digitale Langzeitarchive“ Kriterien für vertrauenswürdige digitale Langzeitarchive. In der DIN 31647:2015-05 „Information und Dokumentation - Beweiswerterhaltung kryptographisch signierter Dokumente“ werden technische und sicherheitsrelevante Anforderungen an die langfristige Aufbewahrung von digital signierten Dokumenten unter Wahrung der Rechtskraft der digitalen Signatur definiert. Das BSI hat in seiner technischen Richtlinie „BSI TR-03138 RESISCAN: Ersetzendes Scannen“ die sicherheitsrelevanten technischen und organisatorischen Maßnahmen, die beim ersetzenden Scannen zu berücksichtigen sind, zusammengestellt. In der technischen Richtlinie „BSI TR-03125 TR-ESOR: Beweiswerterhaltung kryptographisch signierter Dokumente“ nebst seinen Anhängen stellt das BSI einen Leitfaden zur Verfügung, der beschreibt, wie elektronisch signierte Daten und Dokumente über lange Zeiträume, bis zum Ende der Aufbewahrungsfristen, im Sinne eines rechtswirksamen Beweiswerterhalts vertrauenswürdig gespeichert werden können.
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OPS.1.2.4 Telearbeit
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EinleitungUnter Telearbeit wird jede auf die Informations- und Kommunikationstechnik gestützte Tätigkeit verstanden, die ganz oder teilweise außerhalb der Geschäftsräume und Gebäude der Institution verrichtet wird. Bei der heimbasierten Telearbeit arbeiten die Mitarbeitenden regelmäßig tages- oder stundenweise abwechselnd an ihrem Arbeitsplatz in den Räumlichkeiten der Institution und am häuslichen Arbeitsplatz. ZielsetzungDas Ziel des Bausteins ist der Schutz von Informationen, die während der Telearbeit gespeichert, verarbeitet und übertragen werden. Dazu werden typische Gefährdungen aufgezeigt und spezielle Anforderungen an die sichere Telearbeit definiert. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein OPS.1.2.4 Telearbeit ist für jeden Telearbeitsplatz anzuwenden. Dieser Baustein konzentriert sich auf die Form der Telearbeit, die im häuslichen Umfeld durchgeführt wird (heimbasierte Telearbeit). Es wird davon ausgegangen, dass zwischen dem Telearbeitsplatz und der Institution eine sichere Telekommunikationsverbindung besteht, die es ermöglicht, geeignet Informationen auszutauschen und auf Daten auf dem Server der Institution zuzugreifen. Die Anforderungen dieses Bausteins umfassen die folgenden drei Bereiche: - die Organisation der Telearbeit,
- den Arbeitsplatz-PCs der Mitarbeitenden und
- die Kommunikationsverbindung zwischen Telearbeitsrechnern und Institution.
Sicherheitsanforderungen an die Infrastruktur des Telearbeitsplatzes werden im vorliegenden Baustein nicht berücksichtigt, sondern sind im Baustein INF.8 Häuslicher Arbeitsplatz beschrieben. Anforderungen an einen nicht dauerhaft eingerichteten Arbeitsplatz sind im Baustein INF.9 Mobiler Arbeitsplatz zu finden. Detaillierte Empfehlungen, wie die IT-Systeme konfiguriert und abgesichert werden können, werden nicht im Rahmen dieses Bausteins behandelt. Sie sind in SYS.2.1 Allgemeiner Client sowie in den betriebssystemspezifischen System-Bausteinen zu finden. Weitere für die Telearbeit relevante Sicherheitsaspekte, wie z. B. für WLAN, werden in den Bausteinen der Teilschichten NET.2 Funknetze oder NET.4 Telekommunikation betrachtet. Sofern Daten, die bei der Telearbeit verändert wurden, nicht unmittelbar auf IT-Systemen der Institution gespeichert werden, muss geregelt werden, wie eine Datensicherung durchgeführt wird. Anforderungen dazu sind im Baustein CON.3 Datensicherungskonzept zu finden. WissenswertesDie International Organization for Standardization (ISO) gibt in der Norm ISO/IEC 27001:2013, insbesondere in Annex A, A.6.2.1 „Mobile device policy“ und A.11.2.6 „Security of equipment and assets off-premises“, Informationen zum Umgang mit Telearbeit. Das Information Security Forum (ISF) macht in seinem Standard „The Standard of Good Practice for Information Security“, insbesondere in Area PA2 Mobile Computing, ebenfalls Vorgaben zur Telearbeit. Das National Institute of Standards and Technology (NIST) hat im Rahmen seiner Special Publications die NIST Special Publication 800-46 als „Guide to Enterprise Telework, Remote Access and Bring Your Own Device (BYOD) Security“ veröffentlicht.
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OPS.1.2.5 Fernwartung
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EinleitungMit dem Begriff Fernwartung wird ein zeitlich begrenzter Zugriff auf IT-Systeme und die darauf laufenden Anwendungen bezeichnet, der von einem anderen IT-System aus erfolgt. Der Zugriff kann z. B. dazu dienen, Konfigurations-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten durchzuführen. Die Fernwartung kann auf unterschiedliche Weise geschehen. Bei der Fernwartung von Clients werden oft die Tastatur- und Maussignale von IT-Systemen von den Administrierenden an ein entferntes IT-System übertragen. Das entfernte IT-System überträgt die Bildschirmausgabe an das IT-System der Administrierenden. Die Administrierenden führen Aktionen auf dem entfernten IT-System so aus, als wenn sie selbst vor Ort wären (aktive Fernwartung). Bei der Fernwartung von Servern wird oft die Ein- und Ausgabe der Konsole übertragen. Bei der passiven Fernwartung werden nur die Bildschirminhalte eines IT-Systems zu den Administrierenden übertragen. Administrierende erteilen den Benutzenden vor Ort Anweisungen, die von ihnen ausgeführt und von den Administrierenden beobachtet werden. Allerdings erweist sich dieses Vorgehen in der Praxis meist als sehr zeitintensiv und umständlich, weshalb häufig dem IT-Betrieb voller Zugriff über das IT-System zugewiesen wird. Da sich viele IT-Systeme außerhalb der Reichweite ihrer Administrierenden befinden (z. B. in entfernten Rechenzentren, Industrieanlagen oder einem Außenstandort ohne IT-Personal), wird Fernwartung in vielen Institutionen eingesetzt. Bei der Fernwartung wird oft über unsichere Netze auf interne IT-Systeme und Anwendungen einer Institution zugegriffen. Wegen der dabei bestehenden tiefgreifenden Eingriffsmöglichkeiten in diese IT-Systeme und Anwendungen ist die Absicherung von Fernwartungskomponenten von besonderer Bedeutung. ZielsetzungZiel dieses Bausteins ist der Schutz der Informationen, die bei der Fernwartung gespeichert, verarbeitet und übertragen werden sowie der Schutz der Fernwartungsschnittstellen von IT-Systemen. Zu diesem Zweck werden Anforderungen an die Fernwartung gestellt, die sich gleichermaßen auf Funktionen der aktiven und passiven Fernwartung beziehen. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein ist auf alle Zielobjekte im Informationsverbund anzuwenden, bei denen Fernwartung genutzt wird. Dieser Baustein betrachtet die Fernwartung überwiegend aus der Sicht des IT-Betriebs und gibt Hinweise für Administrierende, wie Fernwartung eingesetzt werden kann. Die Sicherheitsaspekte der eingesetzten Kommunikationsverbindungen und Authentisierungsmechanismen sowie die Absicherung der Fernwartungszugänge sind wichtige Bestandteile dieses Bausteins. Dennoch werden darin nicht alle relevanten Aspekte der mit einer Fernwartung in Verbindung stehenden Geschäftsprozesse abgedeckt. Vor allem die Bausteine OPS.1.1.3 Patch- und Änderungsmanagement, ORP.3 Sensibilisierung und Schulung zur Informationssicherheit, CON.1 Kryptokonzept und CON.3 Datensicherungskonzept sind zusätzlich zu beachten. Ebenso sind die Vorgaben der Bausteinschicht NET Netze und Kommunikation umzusetzen, sofern diese direkt mit der Fernwartung in Verbindung stehen. Wird die Fernwartung von externen Dienstleistenden durchgeführt, muss zudem der Baustein OPS.2.3 Nutzung von Outsourcing beachtet werden. Werden cloudbasierte Fernwartungsprodukte verwendet, müssen auch die allgemeinen Anforderungen aus dem Baustein OPS.2.2 Cloud-Nutzung erfüllt werden. Anforderungen zur Absicherung der Fernwartung mittels Firewalls sind nicht Bestandteil dieses Bausteins. Anforderungen dazu sind im Baustein NET.3.2 Firewall zu finden. Grundsätzliche Aspekte der IT-Administration werden ebenfalls nicht in diesem Baustein betrachtet. Sie sind im Baustein OPS.1.1.2 Ordnungsgemäße IT-Administration zu finden. Ebenfalls nicht betrachtet werden Anforderungen des Systemmanagements. Diese sind im Baustein OPS.1.1.7 Systemmanagement zu finden. Nicht im Fokus des Bausteins steht die Fernwartung im industriellen Umfeld. Anforderungen dazu sind im Baustein IND.3.2 Fernwartung im industriellen Umfeld zu finden. WissenswertesDas Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beschreibt in seiner Veröffentlichung „Grundregeln zur Absicherung von Fernwartungszugängen“, wie Fernwartungszugänge sicher betrieben werden können. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beschreibt in seiner Veröffentlichung „Fernwartung im industriellen Umfeld“ wie Fernwartungszugänge im Industrieumfeld sicher betrieben werden können.
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OPS.1.2.6 NTP-Zeitsynchronisation
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EinleitungVernetzte IT-Systeme erfordern oftmals synchrone Zustände. Meist dient die Uhrzeit als Referenz. Die interne Uhr von IT-Systemen kann jedoch von der tatsächlichen Zeit abweichen. Das Network Time Protocol (NTP) wird dazu verwendet, regelmäßig eine Referenzzeit zentraler Zeitgeber über Netzverbindungen zu ermitteln und die interne Uhr entsprechend anzupassen. In Netzen erlaubt eine genaue Zeitsynchronisation Informationen mit einheitlichen Zeitstempeln zu versehen, z. B. um Daten chronologisch zu ordnen, Daten miteinander abzugleichen oder Zugriffsrechte zu befristen. Nur so lassen sich beispielsweise zeitliche Abläufe aus Protokolldaten verschiedener IT-Systeme miteinander in Beziehung bringen. Auch im Bereich der kryptographischen Protokolle sind genaue Zeitinformationen von Bedeutung. Darüber hinaus ist es in OT-Netzen essenziell, sämtliche Zeitgeber genau zu synchronisieren. NTP-Clients beziehen Zeitinformationen von NTP-Servern. Die NTP-Server können wiederum als NTP-Clients Zeitinformationen von anderen NTP-Servern beziehen. So entsteht eine hierarchische Zeitverteilung (in sogenannte "Strata"). An der Spitze stehen NTP-Server, die ihre Zeit von genauen Quellen (z. B. einer Atomuhr, einem GPS- oder einem DCF77-Empfänger) beziehen. Diese NTP-Server werden als Stratum-1 bezeichnet. Der NTP-Dienst nutzt Verfahren, um auch bei abweichenden Antworten verschiedener Zeitquellen die Abweichung der Systemuhr zu externen Zeitquellen zu bestimmen. Beispielsweise ignoriert er Zeitangaben einer Zeitquelle, die plötzlich gravierend von der eigenen Systemzeit abweicht. Steuerungsnachrichten (Control Messages) erlauben es Clients, Statusinformationen abzufragen oder das Verhalten des NTP-Servers auch über das Netz hinweg zu ändern. NTP-Nachrichten werden meistens ungesichert übertragen. NTP bietet jedoch die Möglichkeit, eine Nachricht mit kryptografischen Schlüsseln zu schützen, damit die Nachricht nicht unberechtigt verändert werden kann. ZielsetzungZiel dieses Bausteins ist es, NTP-Server und -Clients so abzusichern, dass die IT-Systeme im Informationsverbund verlässlich die Zeit ermitteln und ihre Uhren justieren können. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein OPS.1.2.6 NTP-Zeitsynchronisation ist auf jedes IT-System des Informationsverbundes anzuwenden, das NTP nutzt. Um ein IT-Grundschutz-Modell für einen konkreten Informationsverbund zu erstellen, muss grundsätzlich die Gesamtheit aller Bausteine betrachtet werden. In der Regel sind mehrere Bausteine auf das Thema bzw. Zielobjekt anzuwenden. Dieser Baustein behandelt - die Planung zum Einsatz des NTP-Protokolls,
- den Betrieb von NTP-Servern sowie
- den Betrieb von NTP-Clients.
Folgende Inhalte sind ebenfalls von Bedeutung und werden an anderer Stelle behandelt: - Allgemeine Anforderungen an den Betrieb von Servern (siehe SYS.1.1 Allgemeiner Server)
- Allgemeine Anforderungen an den Betrieb von Clients (siehe SYS.2.1 Allgemeiner Client)
WissenswertesFür den Baustein OPS.1.2.6 NTP-Zeitsynchronisation sind keine weiterführenden Informationen vorhanden.
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OPS.2.3 Nutzung von Outsourcing
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EinleitungBeim Outsourcing lagern Institutionen (Nutzende von Outsourcing) Geschäftsprozesse oder Tätigkeiten ganz oder teilweise zu einem oder mehreren externen Dienstleistungsunternehmen (Anbietende von Outsourcing) aus. Diese sogenannten Anbietenden von Outsourcing betreiben im Rahmen des vereinbarten Outsourcing-Verhältnisses die Geschäftsprozesse oder Tätigkeiten nach festgelegten Kriterien. Allerdings verbleibt die Verantwortung aus Sicht der Informationssicherheit stets bei der auslagernden Institution. Outsourcing kann die Nutzung und den Betrieb von Hard- und Software betreffen, wobei die Leistung in den Räumlichkeiten der Auftraggebenden oder in einer externen Betriebsstätte der Anbietenden von Outsourcing erbracht werden kann. Typische Beispiele des klassischen "IT-Outsourcings", worauf sich dieser Baustein bezieht, sind der Betrieb eines Rechenzentrums, einer Applikation oder einer Webseite. Outsourcing ist ein Oberbegriff, der oftmals durch weitere Begriffe konkretisiert wird, wie Hosting, Housing oder Colocation. Ein Outsourcing-Verhältnis betrifft neben den ursprünglichen Nutzenden und Anbietenden von Outsourcing in vielen Fällen weitere, den Anbietenden von Outsourcing nachgelagerte, Sub-Dienstleistende. Werden Teile von Geschäftsprozessen oder Tätigkeiten von Anbietenden von Outsourcing weiter an Sub-Dienstleistende verlagert, so werden die von Nutzenden ausgelagerten Geschäftsprozesse oder Tätigkeiten weiter fragmentiert. Dies wirkt sich auf die Komplexität der Outsourcing-Kette aus, woraus eine schwindende Transparenz für die Nutzenden von Outsourcing folgt. Der Nachweis, dass die an die Anbietenden von Outsourcing gestellten Anforderungen erfüllt werden, erstreckt sich hierbei sowohl auf die Anbietenden von Outsourcing als auch auf die Sub-Dienstleistenden. Zur besseren Verständlichkeit wird in diesem Baustein der Begriff "Prozess" stellvertretend für Geschäftsprozess, Tätigkeit oder Komponente verwendet, die ausgelagert wird. ZielsetzungZiel dieses Bausteins ist es, die Grundwerte der Informationssicherheit Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit über den gesamten Lebenszyklus des Outsourcings durch die Nutzenden von Outsourcing sicherzustellen. Mit Outsourcing ist dabei das klassische "IT-Outsourcing" gemeint. Die Anforderungen des Bausteins OPS.2.3 Nutzung von Outsourcing sollen dazu beitragen, dass potenzielle Gefährdungen für den Geschäftsbetrieb erkannt, vorgebeugt und vermindert werden. Risiken für eine Institution sollen hierdurch in einem für die Institution kontrollierbaren Rahmen bleiben. Dies kann durch mehr Transparenz und Steuerungsinstrumenten erreicht werden. Dazu wird die Institution in ihrer Planung, Durchführung und Kontrolle des Outsourcing-Prozesses über den gesamten Lebenszyklus hinsichtlich technischen und nicht-technischen Aspekten der Informationssicherheit unterstützt. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein OPS.2.3 Nutzung von Outsourcing ist für jede oder jeden Anbietenden von Outsourcing aus Sicht des Nutzenden von Outsourcing einmal anzuwenden. Dieser Baustein behandelt Gefährdungen und Sicherheitsanforderungen aus Sicht der Nutzenden von Outsourcing-Leistungen und beschränkt sich auf die Anforderungen des Schutzes von Informationen seitens der auslagernden Institution. Dieser Baustein behandelt nicht die Übertragungswege zu Anbietenden von Outsourcing. Ebenso wird die Nutzung von Cloud-Diensten nicht in diesem Baustein behandelt, hierzu ist der Baustein OPS.2.2 Cloud-Nutzung anzuwenden. Vom klassischen „IT-Outsourcing“ (wie dem Betrieb von Hard- und Software, Hosting, Housing usw.) abweichende Szenarien können mit dem Baustein OPS.2.3 Nutzung von Outsourcing mitunter nicht abschließend abgebildet werden und benötigen unter Umständen eine separate Risikoanalyse. Als Sonderfall zählen Sicherheitsdienste, Reinigungskräfte, Wartungsdienste und Fremdpersonal, für die der Baustein OPS.2.3 Nutzung von Outsourcing nicht anzuwenden ist. Diese werden über die Anforderungen zu Sicherheitsdiensten, Reinigungskräften, Wartungsdiensten und Fremdpersonal in den Bausteinen ORP.1 Organisation und INF.1 Allgemeines Gebäude eingebunden. Das Pendant zum Baustein OPS.2.3 Nutzung von Outsourcing bildet der Baustein OPS.3.2 Anbieten von Outsourcing, der das Outsourcing-Verhältnis aus der Sicht der Dienstleistenden behandelt. Zusammen bilden die beiden Bausteine ein ganzheitliches Bild des Outsourcing-Verhältnisses ab und sorgen mit ihren Anforderungen für ein grundlegendes sicheres Outsourcing-Vorhaben. WissenswertesDie International Organization for Standardization (ISO) gibt in der Norm ISO/IEC 27001:2013 im Kapitel A.15.2 "Steuerung der Dienstleistungserbringung von Lieferanten" Vorgaben für die Steuerung von Anbietenden von Outsourcing. In der DIN ISO 37500:2015-08 werden im "Leitfaden Outsourcing" weiterführende Informationen zum Umgang mit Anbietenden von Outsourcing aufgeführt. Des Weiteren wird in der ISO 27002:2021 das Outsourcing-Verhältnis von Kapitel 5.19 bis 5.22 detailliert aufgeführt und spezifiziert somit die Vorgaben der ISO/IEC 27001:2013. Das Information Security Forum (ISF) definiert in seinem Standard "The Standard of Good Practice for Information Security" verschiedene Anforderungen (SC1) an Anbietende von Outsourcing. Der "Leitfaden Business Process Outsourcing: BPO als Chance für den Standort Deutschland" des Bundesverband Informationswirtschaft Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) liefert Informationen, wie Geschäftsprozesse an Anbietenden von Outsourcing ausgelagert werden können. Ebenso hat die Bitkom den "Leitfaden Rechtliche Aspekte von Outsourcing in der Praxis" herausgegeben, die rechtlichen Aspekte von Outsourcing behandelt. Das National Institute of Standards and Technology (NIST) nennt in der NIST Special Publication 800-53 Anforderungen an Anbietenden von Outsourcing.
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OPS.2.2 Cloud-Nutzung
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EinleitungCloud Computing bezeichnet das dynamisch an den Bedarf angepasste Anbieten, Nutzen und Abrechnen von IT-Dienstleistungen über ein Netz. Angebot und Nutzung dieser Dienstleistungen erfolgen dabei ausschließlich über definierte technische Schnittstellen und Protokolle. Die Spannbreite der im Rahmen von Cloud Computing angebotenen Dienstleistungen umfasst das komplette Spektrum der Informationstechnik und beinhaltet unter anderem Infrastruktur (z. B. Rechenleistung, Speicherplatz), Plattformen und Software. Cloud Computing bietet viele Vorteile: Die IT-Dienste können bedarfsgerecht, skalierbar und flexibel genutzt und je nach Funktionsumfang, Nutzungsdauer und Anzahl der Benutzenden abgerechnet werden. Auch kann auf spezialisierte Kenntnisse und Ressourcen der Cloud-Diensteanbietenden zugegriffen werden, wodurch interne Ressourcen für andere Aufgaben freigesetzt werden können. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass sich die Vorteile, die Institutionen von der Cloud-Nutzung erwarten, nicht vollständig auswirken. Die Ursache dafür ist meistens, dass wichtige kritische Erfolgsfaktoren im Vorfeld der Cloud-Nutzung nicht ausreichend betrachtet werden. Daher müssen Cloud-Dienste strategisch geplant sowie (Sicherheits-)Anforderungen, Verantwortlichkeiten und Schnittstellen sorgfältig definiert und vereinbart werden. Auch das Bewusstsein und Verständnis für die notwendigerweise geänderten Rollen, sowohl auf Seiten des IT-Betriebs als auch der Benutzenden der auftraggebenden Institution, ist ein wichtiger Erfolgsfaktor. Zusätzlich sollte bei der Einführung von Cloud-Diensten auch das Thema Governance berücksichtigt werden (Cloud Governance). Kritische Bereiche sind beispielsweise die Vertragsgestaltung, die Umsetzung von Mandantenfähigkeit, die Sicherstellung von Portabilität unterschiedlicher Services, die Abrechnung genutzter Service-Leistungen, das Monitoring der Service-Erbringung, das Sicherheitsvorfallmanagement und zahlreiche Datenschutzaspekte. ZielsetzungDer Baustein beschreibt Anforderungen, durch die sich Cloud-Dienste sicher nutzen lassen. Er richtet sich an alle Institutionen, die solche Dienste bereits nutzen oder sie zukünftig einsetzen wollen. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein OPS.2.2 Cloud-Nutzung ist immer auf eine konkrete Cloud-Dienstleistung anzuwenden. Nutzt eine Institution unterschiedliche Cloud-Diensteanbietende, so ist der Baustein für alle Cloud-Diensteanbietenden anzuwenden. Die Schnittstelle zwischen den Cloud-Diensteanbietenden ist ebenfalls Gegenstand des Bausteins und muss für alle Cloud-Dienstleistungen betrachtet werden. In nahezu allen Bereitstellungsmodellen, abgesehen von der Nutzung einer Private Cloud On-Premise, stellen Cloud-Dienste eine Sonderform des Outsourcings (siehe Baustein OPS.2.3 Nutzung von Outsourcing) dar. Die im vorliegenden Baustein beschriebenen Gefährdungen und Anforderungen werden daher häufig auch im Outsourcing angewendet. Bei Cloud-Diensten gibt es jedoch einige Besonderheiten, die sich ausschließlich in diesem Baustein wiederfinden. Der Baustein OPS.2.3 Nutzung von Outsourcing ist daher nicht auf Cloud-Dienste anzuwenden. Die in diesem Baustein beschriebenen Gefährdungen und Anforderungen gelten dabei grundsätzlich unabhängig vom genutzten Service- und Bereitstellungsmodell. Sicherheitsanforderungen, mit denen Anbietende ihre Cloud-Dienste schützen können, sind nicht Gegenstand dieses Bausteins. Gefährdungen und spezifische Sicherheitsanforderungen, die durch die Anbindung eines Cloud-Dienstes über entsprechende Schnittstellen (englisch API, Application Programming Interface) als relevant anzusehen sind, werden ebenfalls nicht in diesem Baustein betrachtet. Abgrenzung zum klassischen IT-Outsourcing Beim Outsourcing werden Arbeits-, Produktions- oder Geschäftsprozesse einer Institution ganz oder teilweise zu externen Dienstleistenden ausgelagert. Dies ist ein etablierter Bestandteil heutiger Organisationsstrategien. Das klassische IT-Outsourcing ist meist so gestaltet, dass die komplette gemietete Infrastruktur exklusiv von einem Kunden oder einer Kundin genutzt wird (Single Tenant Architektur), auch wenn Anbietende von Outsourcing normalerweise mehrere Kunden oder Kundinnen haben. Zudem werden Outsourcing-Verträge meistens über längere Laufzeiten abgeschlossen. Die Nutzung von Cloud-Diensten gleicht in vielen Punkten dem klassischen Outsourcing, aber es kommen noch einige Unterschiede hinzu, die zu berücksichtigen sind: - Aus wirtschaftlichen Gründen teilen sich oft in einer Cloud mehrere Anwendende eine gemeinsame Infrastruktur.
- Cloud-Dienste sind dynamisch und dadurch innerhalb viel kürzerer Zeiträume nach oben und unten skalierbar. So können Cloud-basierte Angebote rascher an den tatsächlichen Bedarf der Anwendenden angepasst werden.
- Die in Anspruch genommenen Cloud-Dienste werden in der Regel mittels einer Webschnittstelle durch die Cloud-Anwendenden selbst gesteuert. So können sie automatisiert die genutzten Dienste auf ihre Bedürfnisse zuschneiden.
- Durch die beim Cloud Computing genutzten Techniken ist es möglich, die IT-Leistung dynamisch über mehrere Standorte zu verteilen, die geographisch sowohl im In- als auch im Ausland weit verstreut sein können.
- Die Anwendenden können die genutzten Dienste und ihre Ressourcen einfach über Web-Oberflächen oder passende Schnittstellen administrieren, wobei wenig Interaktion mit den Cloud-Diensteanbietenden erforderlich ist.
WissenswertesDas BSI beschreibt in seiner Publikation „Anforderungskatalog Cloud Computing (C5)“ Kriterien zur Beurteilung der Informationssicherheit von Cloud-Diensten. Die Cloud Security Alliance (CSA) gibt in ihrer Publikation „Security Guidance for Critical Areas of Focus in Cloud Computing“ Empfehlungen zur Nutzung von Cloud-Diensten. Das National Institute of Standards and Technology (NIST) gibt in der NIST Special Publication 800-144 „Guidelines on Security and Privacy in Public Cloud Computing“ Empfehlungen zur Nutzung von Cloud-Diensten. Die European Union Agency for Network and Information Security (ENISA) hat folgendes weiterführendes Dokument „Cloud Computing: Benefits, Risks and Recommendations for Information Security“ zum Themenfeld Cloud Computing veröffentlicht. Das Information Security Forum (ISF) macht in seinem Standard „The Standard of Good Practice for Information Security“ in Kapitel SC 2 - Cloud Computing - Vorgaben zur Nutzung von Cloud-Diensten.
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OPS.3.2 Anbieten von Outsourcing
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EinleitungBeim Outsourcing lagern Institutionen (Nutzende von Outsourcing) Geschäftsprozesse oder Tätigkeiten ganz oder teilweise zu einem oder mehreren externen Dienstleistungsunternehmen (Anbietende von Outsourcing) aus. Diese sogenannten Anbietende von Outsourcing betreiben im Rahmen des vereinbarten Outsourcing-Verhältnisses die Geschäftsprozesse oder Tätigkeiten nach festgelegten Kriterien. Allerdings verbleibt die Verantwortung aus Sicht der Informationssicherheit stets bei der auslagernden Institution. Outsourcing kann die Nutzung und den Betrieb von Hard- und Software betreffen, wobei die Leistung in den Räumlichkeiten der Auftraggebenden oder in einer externen Betriebsstätte der Anbietenden von Outsourcing erbracht werden kann. Typische Beispiele des klassischen "IT-Outsourcings", worauf sich dieser Baustein bezieht, sind der Betrieb eines Rechenzentrums, einer Applikation oder einer Webseite. Outsourcing ist ein Oberbegriff, der oftmals durch weitere Begriffe konkretisiert wird, wie Hosting, Housing oder Colocation. Ein Outsourcing-Verhältnis betrifft neben den ursprünglichen Nutzenden und Anbietenden von Outsourcing in vielen Fällen weitere, den Anbietenden von Outsourcing nachgelagerte, Sub-Dienstleistende. Werden Teile von Geschäftsprozessen oder Tätigkeiten von Anbietenden von Outsourcing weiter an Sub-Dienstleistende verlagert, so werden die von Nutzenden ausgelagerten Geschäftsprozesse oder Tätigkeiten weiter fragmentiert. Dies wirkt sich auf die Komplexität der Outsourcing-Kette aus, woraus eine schwindende Transparenz für die Nutzenden von Outsourcing folgt. Der Nachweis, dass die an die Anbietenden von Outsourcing gestellten Anforderungen erfüllt werden, erstreckt sich hierbei sowohl auf die Anbietenden von Outsourcing als auch auf die Sub-Dienstleistenden. Zur besseren Verständlichkeit wird in diesem Baustein der Begriff "Prozess" stellvertretend für Geschäftsprozess, Tätigkeit oder Komponente verwendet, die ausgelagert wird. ZielsetzungZiel dieses Bausteins ist es, die Grundwerte der Informationssicherheit Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit über den gesamten Lebenszyklus des Outsourcings durch die Anbietenden von Outsourcing sicherzustellen. Der Baustein soll dazu beitragen, dass die Anbietenden von Outsourcing gegenüber den Nutzenden von Outsourcing eine grundlegende Informationssicherheit gewährleistet. Mit Outsourcing ist dabei das klassische "IT-Outsourcing" gemeint. Die Anforderungen des Bausteins OPS.3.2 Anbieten von Outsourcing sollen dazu beitragen, dass potenzielle Gefährdungen aus der Dienstleistung der Anbietenden von Outsourcing nicht die Nutzenden von Outsourcing gefährden. Dementsprechend sind diese Risiken zu mindern und vorzubeugen. Abgrenzung und ModellierungDer Baustein OPS.3.2 Anbieten von Outsourcing ist aus Sicht der Anbietenden auf jede oder jeden Nutzenden, der Dienstleistungen vom Anbietenden bezieht, einmal anzuwenden. Dabei bezieht sich der Baustein auf die Perspektive der Anbietenden von Outsourcing im Outsourcing-Verhältnis. Die Anforderungen des Bausteins stellen sicher, dass fundamentale Sicherheitsstandards gegenüber den Nutzenden von Outsourcing eingehalten werden und dazu beitragen, dass die Anforderungen der Nutzenden von Outsourcing an die Informationssicherheit über den gesamten Outsourcing-Prozess eingehalten werden können. Der Fall einer Weiterverlagerung wird in dem Baustein OPS.3.2 Anbieten von Outsourcing nur bedingt betrachtet, da dies ein weiteres Outsourcing-Verhältnis darstellt und somit die Anbietenden von Outsourcing den Baustein OPS.2.3 Nutzung von Outsourcing für diese Sub-Dienstleistenden modellieren müssen. Vom klassischen „IT-Outsourcing“ (wie dem Betrieb von Hard- und Software, Hosting, Housing usw.) abweichende Szenarien können mit dem Baustein OPS.3.2 Anbieten von Outsourcing mitunter nicht abschließend abgebildet werden und benötigen unter Umständen eine separate Risikoanalyse. WissenswertesDie International Organization for Standardization (ISO) macht in der Norm ISO/IEC 27001:2013 im Kapitel A.15.2 „Steuerung der Dienstleistungserbringung von Lieferanten“ Vorgaben für die Steuerung von Dienstleistenden. In der DIN ISO 37500:2015-08 werden im „Leitfaden Outsourcing“ weiterführende Informationen zum Umgang mit Dienstleistenden aufgeführt. Des Weiteren wird in der ISO 27002:2021 das Outsourcing-Verhältnis von Kapitel 5.19 bis 5.22 detailliert aufgeführt und spezifiziert somit die Vorgaben der ISO/IEC 27001:2013. Der „Leitfaden zur Umsetzung rechtlicher Rahmenbedingungen“ des Bundesverbandes Informationswirtschaft Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) führt Informationen zur Thematik „Compliance“ in IT-Outsourcing-Projekten auf und liefert Hilfestellungen zur Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen in einem Outsourcing-Verhältnis. Das National Institute of Standards and Technology (NIST) gibt in der NIST Special Publication 800-53 Anforderungen an Dienstleistende. In einer weiteren Publikation NISTIR 8276 beschreibt NIST die Best-Practices im Risikomanagement einer „Cyber Supply Chain“. Der BSI-Standard 200-4 Notfallmanagement enthält wichtige Informationen sowie Vorlagen zur Erstellung und Etablierung eines funktionsfähigen Notfallkonzepts.
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1.1 Odkazy
1.2 Identifikované požadavky
1.3 Související regulace
2. Identifikované požadavky
Požadavky
| Zdroj |
Požadavek |
3. Související regulace
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