+BER.7.9 Zweckbindung

BER.7.9 Zweckbindung

Berechtigung SOLLTE Verstöße gegen die Zweckbindung bei der Schlüsselnutzung untersagen.

Erläuterung

Zweckbindung bedeutet, dass der Schlüssel ausschließlich zu dem im Verzeichnis öffentlicher Schlüssel festgelegten Nutzungszweck verwendet werden darf. Die Zweckbindung gilt insbesondere auch für den privaten Schlüssel.

1. Oversigt

Titel Standard

1.1 Referencer

1.2 Identificerede krav

1.3 Relaterede reguleringer

2. Identificerede krav

Krav
Kilde Krav

3. Relaterede reguleringer

Reguleringer
Kilde Regulering

Linkede sager

Sagslinks
Linktype Sag
blocks G 0.36 Identitätsdiebstahl