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+BER.7.9 Zweckbindung |
BER.7.9 ZweckbindungBerechtigung SOLLTE Verstöße gegen die Zweckbindung bei der Schlüsselnutzung untersagen. Erläuterung Zweckbindung bedeutet, dass der Schlüssel ausschließlich zu dem im Verzeichnis öffentlicher Schlüssel festgelegten Nutzungszweck verwendet werden darf. Die Zweckbindung gilt insbesondere auch für den privaten Schlüssel. 1. Pregled
1.1 Reference1.2 Utvrđeni zahtjevi1.3 Povezani propisi2. Utvrđeni zahtjevi
3. Povezani propisi
Povezani zadaci
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