|
+BER.7.9 Zweckbindung |
BER.7.9 ZweckbindungBerechtigung SOLLTE Verstöße gegen die Zweckbindung bei der Schlüsselnutzung untersagen. Erläuterung Zweckbindung bedeutet, dass der Schlüssel ausschließlich zu dem im Verzeichnis öffentlicher Schlüssel festgelegten Nutzungszweck verwendet werden darf. Die Zweckbindung gilt insbesondere auch für den privaten Schlüssel. 1. Ülevaade
1.1 Viited1.2 Tuvastatud nõuded1.3 Seotud regulatsioonid2. Tuvastatud nõuded
3. Seotud regulatsioonid
Lingitud teemad
|