+BER.7.9 Zweckbindung

BER.7.9 Zweckbindung

Berechtigung SOLLTE Verstöße gegen die Zweckbindung bei der Schlüsselnutzung untersagen.

Erläuterung

Zweckbindung bedeutet, dass der Schlüssel ausschließlich zu dem im Verzeichnis öffentlicher Schlüssel festgelegten Nutzungszweck verwendet werden darf. Die Zweckbindung gilt insbesondere auch für den privaten Schlüssel.

1. Overview

Summary Standard

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Regulations

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Regulations

Regulations
Source Regulation

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blocks G 0.36 Identitätsdiebstahl