+ABSCHNITT 5 Besondere Bestimmungen zur Sorgfaltsprüfung gegenüber Kunden
---+Artikel 47 Spezifikationen für den Sektor Lebensversicherungen und andere Versicherungen mit Anlagezweck
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ABSCHNITT 5 Besondere Bestimmungen zur Sorgfaltsprüfung gegenüber Kunden

ABSCHNITT 5 Besondere Bestimmungen zur Sorgfaltsprüfung gegenüber Kunden

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
Artikel 47 Spezifikationen für den Sektor Lebensversicherungen und andere Versicherungen mit Anlagezweck

Für Lebensversicherungen oder andere Versicherungen mit Anlagezweck treffen die Verpflichteten zusätzlich zu den in Bezug auf den Kunden und den wirtschaftlichen Eigentümer verlangten Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden auch in Bezug auf die Begünstigten von Lebensversicherungs- und anderen Versicherungspolicen mit Anlagezweck die nachstehend genannten Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden, sobald die Begünstigten ermittelt oder bestimmt sind:

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung