+ABSCHNITT 5 Besondere Bestimmungen zur Sorgfaltsprüfung gegenüber Kunden
---+Artikel 47 Spezifikationen für den Sektor Lebensversicherungen und andere Versicherungen mit Anlagezweck
------+Artikel 47 a)
------+Artikel 47 b)
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ABSCHNITT 5 Besondere Bestimmungen zur Sorgfaltsprüfung gegenüber Kunden
ABSCHNITT 5 Besondere Bestimmungen zur Sorgfaltsprüfung gegenüber Kunden
1. Übersicht
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Regulierung |
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Artikel 47 Spezifikationen für den Sektor Lebensversicherungen und andere Versicherungen mit Anlagezweck
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Für Lebensversicherungen oder andere Versicherungen mit Anlagezweck treffen die Verpflichteten zusätzlich zu den in Bezug auf den Kunden und den wirtschaftlichen Eigentümer verlangten Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden auch in Bezug auf die Begünstigten von Lebensversicherungs- und anderen Versicherungspolicen mit Anlagezweck die nachstehend genannten Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden, sobald die Begünstigten ermittelt oder bestimmt sind:
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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