+Artikel 9 Bewertung und Verdachtsmeldung

Artikel 9 Bewertung und Verdachtsmeldung

Artikel 9

Bewertung und Verdachtsmeldung

Bei der Bewertung, ob ein Geldtransfer oder eine damit verbundene Transaktion verdächtig ist und der zentralen Meldestelle gemäß der Richtlinie (EU) 2015/849 zu melden ist, berücksichtigt der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers als einen Faktor, ob Angaben zum Zahler oder zum Zahlungsempfänger fehlen oder unvollständig sind.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung