+92. Für die Zwecke des Absatzes 91: a) sollten die in den Artikeln 4, 5 und 6 der Verordnung (EU) …

92. Für die Zwecke des Absatzes 91: a) sollten die in den Artikeln 4, 5 und 6 der Verordnung (EU) …

Für die Zwecke des Absatzes 91:

  • a) sollten die in den Artikeln 4, 5 und 6 der Verordnung (EU) 2023/1113 festgelegten Pflichten auf den PSP des Zahlungsempfängers angewendet werden;
  • b) die Überprüfung gemäß Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2023/1113 sollte vom PSP des Zahlungsempfängers anhand der Angaben zum Zahlungsempfänger vorgenommen werden, bevor er die Lastschrifteinziehung versendet;
  • c) die in den Artikeln 7, 8 und 9 der Verordnung (EU) 2023/1113 festgelegten Pflichten sollten auf den PSP des Zahlers (Schuldner-PSP) angewandt werden;
  • d) Die Überprüfung in Artikel 7 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2023/1113 vorgesehene Überprüfung sollte vom PSP des Zahlers (Schuldner-PSP) anhand der Angaben des Zahlers durchgeführt werden, bevor das Konto des Zahlers belastet wird.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/