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+1. Gegenstand und Anwendungsbereich dieser Leitlinien 1.1. In diesen Leitlinien wird im Einzelnen … |
1. Gegenstand und Anwendungsbereich dieser Leitlinien 1.1. In diesen Leitlinien wird im Einzelnen …Gegenstand und Anwendungsbereich dieser Leitlinien 1.1. In diesen Leitlinien wird im Einzelnen beschrieben,
1.2. Die Leitlinien richten sich an die zuständigen Behörden. 1.3. Die Begriffsbestimmungen aus Artikel 3 der Richtlinie 2013/36/EU oder Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/20132 werden in diesen Leitlinien im gleichen Sinne verwendet. 1 Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 338). 2 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1). 3 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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