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+Titel V – Schlussbestimmungen und Umsetzung ---+19. Diese Leitlinien gelten ab dem 1. Januar 2015. Die benannten Behörden sollten diese Leitlinien … ---+20. Abweichend von Absatz 16 sollten die Veröffentlichung der im Jahr 2015 als A-SRI eingestuften … ---+21. In den Jahren 2015 und 2016 sollten die EBA und die benannten Behörden die in diesen Leitlinien … ---+22. Diese Leitlinien und insbesondere der verpflichtende Mindestrahmen, der die Kernkriterien, die … |
Titel V – Schlussbestimmungen und UmsetzungTitel V – Schlussbestimmungen und Umsetzung 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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