+4. Hindernisse und Beziehung zu Aufsichtsanforderungen und Vorschriften zur organisatorischen …
|
4. Hindernisse und Beziehung zu Aufsichtsanforderungen und Vorschriften zur organisatorischen …
Hindernisse und Beziehung zu Aufsichtsanforderungen und Vorschriften zur organisatorischen Trennung - (a) Abwicklungsbehörden sollten die Anwendung von Maßnahmen zum Abbau oder zur Beseitigung von wesentlichen Abwicklungshindernissen, die aus den Merkmalen des Instituts oder dem Zusammenwirken dieser Merkmale mit externen Umständen resultieren, erwägen. Darunter fallen auch Hindernisse, die in Drittländern auftreten. Die Hindernisse sollten hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Durchführbarkeit und Glaubwürdigkeit gemäß Spezifikation im technischen Regulierungsstandard bezüglich des Inhalts von Abwicklungsplänen und der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit einer bestimmten (bevorzugten oder abgewandelten) Abwicklungsstrategie bewertet werden, einschließlich der voraussichtlichen Hindernisse zur Wiederherstellung der langfristigen Existenzfähigkeit eines Unternehmens, dass die kritischen Funktionen des in Abwicklung befindlichen Instituts fortführt.
- (b) Abwicklungsbehörden können die Maßnahmen ausschließlich zur Beseitigung der Abwicklungshindernisse ergreifen, ohne dass ein Verstoß oder die Wahrscheinlichkeit eines Verstoßes gegen aufsichtsrechtliche Anforderungen durch das Institut erforderlich wäre.
- (c) Reichen die bestehenden aufsichtsrechtlichen Standards oder Anforderungen, und unter diesen insbesondere jene von Richtlinie 2013/36/EU und Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht aus, um die Durchführbarkeit und Glaubwürdigkeit der Abwicklungsstrategie eines einzelnen Instituts oder einer Gruppe sicherzustellen, sollten die Abwicklungsbehörden nach Absprache mit der zuständigen Behörde die Einleitung angemessener Maßnahmen zur Auferlegung zusätzlicher Standards und Anforderungen in Betracht ziehen. Ist nach geltendem Recht oder den Auflagen der zuständigen Behörden zufolge eine organisatorische Trennung bestimmter Tätigkeiten erforderlich, und kommen die Abwicklungsbehörden zu der Ansicht, dass diese Trennung nicht ausreicht, um die Durchführbarkeit und Glaubwürdigkeit der Abwicklungsstrategie sicherzustellen, sollten die Abwicklungsbehörden angemessene Zusatzmaßnahmen in Betracht ziehen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|