+Abschnitt 2 – Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
---+Gegenstand und Anwendungsbereich
------+5. Diese Leitlinien enthalten genauere Angaben zu den in Artikel 18 und Artikel 20 Absatz 1 der …
---+Adressaten
------+Addressees of these Guidelines
---------+6. Diese Leitlinien richten sich an a. die zuständigen Behörden im Sinne von Artikel 4 Nummer 2 der …
------+Addressees of information requirements
---------+7. Ungeachtet dessen, ob eine EBA ‐ Behörde Adressat gemäß Absatz 6 Buchstabe a ist, gilt in dem …
---+Begriffsbestimmungen
------+8. Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie 2014/17/EU verwendeten und …
---+Outsourcing
------+9. Sofern die Tätigkeit des Kreditgebers insgesamt oder in Teilen an Dritte ausgelagert oder von …
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Abschnitt 2 – Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 – Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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