+Abschnitt 2 – Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
---+Gegenstand und Anwendungsbereich
------+5. Diese Leitlinien enthalten genauere Angaben zu den in Artikel 18 und Artikel 20 Absatz 1 der …
---+Adressaten
------+Addressees of these Guidelines
---------+6. Diese Leitlinien richten sich an a. die zuständigen Behörden im Sinne von Artikel 4 Nummer 2 der …
------+Addressees of information requirements
---------+7. Ungeachtet dessen, ob eine EBA ‐ Behörde Adressat gemäß Absatz 6 Buchstabe a ist, gilt in dem …
---+Begriffsbestimmungen
------+8. Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Richtlinie 2014/17/EU verwendeten und …
---+Outsourcing
------+9. Sofern die Tätigkeit des Kreditgebers insgesamt oder in Teilen an Dritte ausgelagert oder von …

Abschnitt 2 – Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2 – Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
Gegenstand und Anwendungsbereich

Gegenstand und Anwendungsbereich

Adressaten

Adressaten dieser Leitlinien

Begriffsbestimmungen

Begriffsbestimmungen

Outsourcing

Outsourcing

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/