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+Leitlinie 4: Prüfung der Fähigkeit des Verbrauchers, seinen Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nachzukommen |
Leitlinie 4: Prüfung der Fähigkeit des Verbrauchers, seinen Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nachzukommen4.1 Bei der Prüfung der Fähigkeit des Verbrauchers, seinen Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nachzukommen, sollte der Kreditgeber die relevanten Faktoren berücksichtigen, die die Fähigkeit des Verbrauchers, seinen Verpflichtungen nachzukommen, beeinflussen könnten, ohne dass es dabei zu unbilliger Härte und Überschuldung kommt. Zu diesen Faktoren können die Bedienung von Schulden, die entsprechenden Zinssätze und der ausstehende Kapitalbetrag der Forderung, Belege für Zahlungsausfälle sowie unmittelbar relevante Steuern und Versicherungen, soweit bekannt, zählen. 4.2 Der Kreditgeber sollte solide Verfahren für die Prüfung der Fähigkeit des Verbrauchers, seinen Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nachzukommen, einführen und aktuelle Aufzeichnungen zu diesen Verfahren führen. Der Kreditgeber sollte diese Verfahren regelmäßig überprüfen. 4.3 Falls die Kreditlaufzeit über das voraussichtliche Rentenalter des Verbrauchers hinausgeht, sollte der Kreditgeber die Angemessenheit des voraussichtlichen Einkommens des Verbrauchers und seine Fähigkeit, seinen Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag im Ruhestand weiter nachzukommen, angemessen berücksichtigen. 4.4 Der Kreditgeber sollte sicherstellen, dass die Fähigkeit des Verbrauchers, seinen Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nachzukommen, nicht auf einem erwarteten deutlichen Anstieg des Einkommens des Verbrauchers beruht, sofern die Dokumentation keinen ausreichenden Nachweis dafür bietet. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Zugehörige Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Zugehörige Standards
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