+12. Wenn die Gewährung der Unterstützung dazu führen würde, dass das gewährende Unternehmen die …
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12. Wenn die Gewährung der Unterstützung dazu führen würde, dass das gewährende Unternehmen die …
Wenn die Gewährung der Unterstützung dazu führen würde, dass das gewährende Unternehmen die einschlägigen Einschränkungen gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in Bezug auf Großkredite, einschließlich aller nationalen Vorschriften oder allgemein gültigen aufsichtsrechtlichen Beschlüsse zur Ausübung von Optionen gemäß diesen Bestimmungen, nicht mehr einhält, sollte die zuständige Behörde entscheiden, ob trotz dieser Nichteinhaltung zur Gewährung von Unterstützung ermächtigt wird, wobei sie Folgendes berücksichtigt: - a) die Zeitspanne, während der das gewährende Unternehmen die jeweils geltenden Kreditgrenzen nicht einhält;
- b) die Bedeutung der Nichteinhaltung;
- c) den Plan des gewährenden Unternehmens zur Beseitigung der Nichteinhaltung;
- d) das eigene Interesse des gewährenden Unternehmens, einschließlich der indirekten Vorteile, die sich aus der Stabilisierung der Gruppe als Ganzes ergeben, und
- e) die Risiken und Vorteile der Ermächtigung für die Finanzstabilität.
Wenn die für das gewährende Unternehmen zuständige Behörde trotz Nichteinhaltung jeglicher Anforderungen an Großkredite zur Gewährung von Unterstützung ermächtigt, sollte sie die Höchstdauer und die Bedingungen der Ermächtigung trotz der Nichteinhaltung in ihrer Entscheidung festlegen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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