+40. In ergänzenden bilateralen oder multilateralen Kooperationsabkommen sollten zudem folgende …
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40. In ergänzenden bilateralen oder multilateralen Kooperationsabkommen sollten zudem folgende …
In ergänzenden bilateralen oder multilateralen Kooperationsabkommen sollten zudem folgende Aspekte festgelegt werden: - a. gegebenenfalls die Frist für das Einlagensicherungssystem des Herkunftsmitgliedstaats zur Annahme von Forderungen von Einlegern, die das Einlagensicherungssystem des Aufnahmemitgliedstaats den betroffenen Einlegern mitteilen sollte;
- b. Informationen über die Frist für das Einlagensicherungssystem des Herkunftsmitgliedstaats zur Erstattung von zeitweiligen hohen Salden sowie die Deckungssumme.
- f. Verwendete Währungen
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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