+40. In ergänzenden bilateralen oder multilateralen Kooperationsabkommen sollten zudem folgende …

40. In ergänzenden bilateralen oder multilateralen Kooperationsabkommen sollten zudem folgende …

In ergänzenden bilateralen oder multilateralen Kooperationsabkommen sollten zudem folgende Aspekte festgelegt werden:

  • a. gegebenenfalls die Frist für das Einlagensicherungssystem des Herkunftsmitgliedstaats zur Annahme von Forderungen von Einlegern, die das Einlagensicherungssystem des Aufnahmemitgliedstaats den betroffenen Einlegern mitteilen sollte;
  • b. Informationen über die Frist für das Einlagensicherungssystem des Herkunftsmitgliedstaats zur Erstattung von zeitweiligen hohen Salden sowie die Deckungssumme.
  • f. Verwendete Währungen

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/