+42. Besteht nach dem Recht des Einlagensicherungssystems des Herkunftsmitgliedstaats die …
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42. Besteht nach dem Recht des Einlagensicherungssystems des Herkunftsmitgliedstaats die …
Besteht nach dem Recht des Einlagensicherungssystems des Herkunftsmitgliedstaats die Möglichkeit, zwischen mehreren Währungen zu wählen, und besteht dabei die Wahlmöglichkeit, die Währung des Aufnahmemitgliedstaats zu verwenden, so sollte vorzugsweise diese Möglichkeit gewählt werden. Sofern es praktisch und rechtlich zulässig ist, kann nach Vereinbarung zwischen den Einlagensicherungssystemen der zu erstattende Betrag in mehreren Währungen verfügbar sein. Beispiel 1. Garantiert das polnische Einlagensicherungssystem die Erstattung in polnischen Złoty (PLN), so wird ein Einleger im Vereinigten Königreich unabhängig von der Währung, in der das Konto geführt wird, nach einem Ausfall einer Zweigstelle einer polnischen Bank im Vereinigten Königreich sein Geld in PLN zurückerhalten. Garantiert das polnische Einlagensicherungssystem die Erstattung in PLN, britischen Pfund (GBP) oder Schweizer Franken (CHF), so wird die Mehrzahl der britischen Einleger nach einem Ausfall einer Zweigstelle einer polnischen Bank im Vereinigten Königreich die Erstattung ihres Geldes in GBP erhalten. Wenn allerdings das Einlagensicherungssystem des Aufnahmemitgliedstaats in der Lage ist, Auszahlungen in mehreren Währungen zu tätigen, und wenn Verträge mit den Einlegern oder die ihnen gemäß der Richtlinie 2014/49/EU bereitgestellten Informationen eine Auszahlung in CHF erlauben, könnten Einleger, die Konten in Schweizer Franken führten, ihre Erstattung in Franken erhalten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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