4. Überwachung
4.1 Die Institute sollten mindestens einmal jährlich ihre Vergütungspolitik und -praktiken im Hinblick auf die Einhaltung dieser Leitlinien überprüfen. Insbesondere wenn ein Institut feststellt, dass als Folge der Konzeption der Vergütungspolitik und -praktiken gemäß Absatz 1.2 dieser Leitlinien ein Restrisiko einer Benachteiligung der Verbraucher entstehen könnte, sollte das Institut im Rahmen der Überprüfung prüfen, ob sich eines dieser Restrisiken herauskristallisiert und zu Nachteilen für die Verbraucher führt. 4.2 Wenn sich im Zuge der Überprüfung herausstellt, dass die Vergütungspolitik und -praktiken des Instituts nicht wie angestrebt oder wie gesetzlich vorgeschrieben wirken, sollte das Institut seine Vergütungspolitik und -praktiken in Einklang mit diesen Leitlinien ändern. 4.3 Die Institute sollten wirksame Kontrollen einrichten, um zu überprüfen, ob ihre Vergütungspolitik und -praktiken eingehalten werden, sowie Fälle einer Nichteinhaltung dieser Leitlinien zu ermitteln und anzugehen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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