+12. Im Hinblick auf die in diesen Leitlinien festgelegte Informationserhebung sollten die …

12. Im Hinblick auf die in diesen Leitlinien festgelegte Informationserhebung sollten die …

Im Hinblick auf die in diesen Leitlinien festgelegte Informationserhebung sollten die zuständigen Behörden die operationellen Verfahren aufführen und die Institute, die der Bereitstellung von ICAAP- und ILAAP-Informationen unterliegen, über das Folgende informieren:

  • a. die Termine, zu denen die Informationen den zuständigen Behörden von den Instituten vorgelegt werden sollten (Einreichungstermine). Wenn Einreichungstermine zum ersten Mal festgesetzt oder wenn diese Termine erheblich geändert werden, sollten die zuständigen Behörden den Instituten ausreichend Zeit für die Vorbereitung ihrer Einreichungen einräumen;
  • b. den Stichtag und eine Angabe, ob verschiedene Stichtagstermine für einzelne Informationselemente verwendet werden können;
  • c. die Häufigkeit, mit der die Informationen vorgelegt werden sollten;
  • d. die technischen Mittel und das Format für die Informationseinreichung und insbesondere, ob die Informationen als eine Unterlage (Bericht) oder in einer anderen Form (z.B. mehrere Unterlagen) vorgelegt werden sollten, oder ob die Institute eigene interne Unterlagen einreichen können.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/