+61. Im Anschluss an die oben genannte Bewertung sollten die zuständigen Behörden eine Stellungnahme …
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61. Im Anschluss an die oben genannte Bewertung sollten die zuständigen Behörden eine Stellungnahme …
Im Anschluss an die oben genannte Bewertung sollten die zuständigen Behörden eine Stellungnahme zum IKT-Risiko des Instituts abgeben. Diese Stellungnahme sollte in einer Zusammenfassung der Feststellungen zum Ausdruck kommen, die die zuständigen Behörden bei der Vergabe der Punktebewertung des operationellen Risikos in Tabelle 6 der EBA-SREP-Leitlinien berücksichtigen sollten. Die zuständigen Behörden sollten ihre Sicht auf erhebliche IKT-Risiken auf die folgenden Überlegungen stützen, die in die operationelle Risikobewertung einfließen sollten: - a. Risikoüberlegungen
- i. Das IKT-Risikoprofil und -positionen des Instituts;
- ii. die ermittelten kritischen IKT-Systeme und -Dienstleistungen; und
- iii. Die Erheblichkeit des IKT-Risikos bei kritischen IKT-Systemen.
- b. Überlegungen hinsichtlich Management und Kontrollen
- i. Ob die IKT-Risikomanagementpolitik und -strategie des Instituts und seine Gesamtstrategie und Risikobereitschaft kohärent sind;
- ii. ob der organisatorische Rahmen für das IKT-Risikomanagement robust ist und klare Verantwortlichkeiten und eine klare Aufgabentrennung zwischen Risikoeignern und Management- und Kontrollfunktionen bestehen;
- iii. ob die IKT-Risikomessungs-, -überwachungs- und -meldesysteme angemessen sind; und
- iv. ob die Kontrollrahmen für erhebliche IKT-Risiken intakt sind.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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