+88. IFRS 9 definiert einen Betrag in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts als den „Teil der …

88. IFRS 9 definiert einen Betrag in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts als den „Teil der …

IFRS 9 definiert einen Betrag in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts als den „Teil der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste, der den erwarteten Kreditverlusten aus Ausfallereignissen entspricht, die bei einem Finanzinstrument innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag möglich sind“14 . Für diese Zwecke müssen die Kreditinstitute beachten, dass ein Betrag in Höhe des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts nicht nur die in den kommenden 12 Monaten erwarteten Verluste umfasst, sondern es sich gemäß IFRS 9.B5.5.43 um die erwarteten Zahlungsausfälle während der Laufzeit des Kreditengagements oder der Gruppe von Kreditengagements handelt, die auf mögliche Verlustereignisse in den kommenden 12 Monaten zurückzuführen sind. Außerdem müssen Kreditinstitute zur Kenntnis nehmen, dass gemäß IFRS 9.5.5.9 die Veränderung des Risikos, dass über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments ein Kreditausfall eintritt, zugrunde zu legen ist, wenn es zu beurteilen gilt, ob bei diesem Finanzinstrument zu einer Bemessung der erwarteten Kreditverluste für die gesamte Laufzeit überzugehen ist. Unter bestimmten Umständen ist es nach IFRS 9 gestattet, Änderungen des Risikos des Eintretens eines Ausfalls in den kommenden 12 Monaten für diese Beurteilung heranzuziehen, was allerdings nicht immer geeignet sein dürfte, wozu insbesondere auf die Beispiele in IFRS 9.B5.5.14 verwiesen wird.


14 Siehe IFRS 9, Anhang A, Definitionen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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