+98. Um prüfen zu können, ob sich bei einer Risikoposition das Ausfallrisiko signifikant erhöht hat …
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98. Um prüfen zu können, ob sich bei einer Risikoposition das Ausfallrisiko signifikant erhöht hat …
Um prüfen zu können, ob sich bei einer Risikoposition das Ausfallrisiko signifikant erhöht hat, und zur Bemessung des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts (wie gefordert) und der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste sollten Kreditinstitute über solide Governance, Systeme und Kontrollen nach den in diesen Leitlinien ausgeführten Grundsätzen verfügen. Soweit noch nicht erfolgt, sollten Kreditinstitute Systeme einrichten, mit denen sich die großen Informationsmengen bearbeiten und systematisch bewerten lassen, die benötigt werden, um signifikante Erhöhungen des Ausfallrisikos bei einzelnen Kreditengagements oder Gruppen von Kreditengagements zu beurteilen und gegebenenfalls die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste zu bemessen. Mutter- und Tochterunternehmen, die unter die Richtlinie 2013/36/EU fallen, sollten für die Kohärenz des Ansatzes innerhalb der Gruppe Sorge tragen. Das beinhaltet insbesondere die Einrichtung von Prozessen, mit denen gesichert wird, dass die Prognosen für die wirtschaftlichen Bedingungen in einzelnen Rechtsräumen und Wirtschaftssektoren von der Geschäftsleitung eines Kreditinstituts überprüft und genehmigt werden und dass innerhalb der Gruppe Prozess, Kontrollen und wirtschaftliche Annahmen einheitlich sind, wenn es um die Entwicklung von Prognosen und sich daraus ableitende Erwartungen bei den Kreditverlusten geht. Die Notwendigkeit der Kohärenz sollte nicht so ausgelegt werden, dass innerhalb einer Gruppe eine identische Praxis gefordert wird. Vielmehr können innerhalb eines kohärenten Rahmens Unterschiede zwischen Rechtsräumen und Produkten bestehen, was beispielsweise von der Datenverfügbarkeit abhängt. Derartige Unterschiede sind gut zu dokumentieren und zu begründen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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