+102. In IFRS 9.B5.5.2 heißt es, dass allgemein davon ausgegangen wird, dass über die Laufzeit …
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102. In IFRS 9.B5.5.2 heißt es, dass allgemein davon ausgegangen wird, dass über die Laufzeit …
In IFRS 9.B5.5.2 heißt es, dass allgemein davon ausgegangen wird, dass über die Laufzeit erwartete Kreditverluste erfasst werden, bevor ein Finanzinstrument überfällig wird und dass „typischerweise […] das Ausfallrisiko signifikant [steigt], bevor ein Finanzinstrument überfällig wird oder andere zahlungsverzögernde kreditnehmerspezifische Faktoren (wie eine Änderung oder Umstrukturierung) beobachtet werden“. Kreditinstitute sollten daher bei ihren Analysen berücksichtigten, dass eine Verschlechterung der Determinanten der Kreditverluste sehr häufig deutlich (Monate oder sogar Jahre) vor dem Zeitpunkt einsetzt, zu dem bei den betroffenen Kreditengagements objektiv ein Verzugsstatus festzustellen ist. Kreditinstitute sollten beachten, dass Verzugsdaten generell retrospektiver Art sind und sich allein betrachtet nur selten für die Implementierung eines ECL-Ansatzes eignen. Bei Portfolios aus dem Mengengeschäft beispielsweise führen ungünstige Entwicklungen der makroökonomischen Faktoren und der Kreditnehmereigenschaften im Allgemeinen zu einer Erhöhung des Ausfallrisikos, lange bevor sich dies in nachlaufenden Informationen, wie etwa Verzug, manifestiert.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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