+Leitlinie 2: Kriterien und Indikatoren
|
Leitlinie 2: Kriterien und Indikatoren
2. 1 Bei der Festlegung der Mindestdeckungssumme der von den Unternehmen | abgeschlossenen zuständigen Behörden | Berufshaftpflichtversicherung | oder gleichwertigen Garantie sollten die die folgenden Kriterien und deren Indikatoren verwenden: |
- a. das Kriterium „Risikoprofil“:
| i. ii. iii. | Wert der beim Unternehmen eingegangenen Erstattungsbegehren in Bezug auf die in Artikel 5 Absatz 2 und 3 der Zahlungsdiensterichtlinie 2 genannten Haftungsverpflichtungen; Anzahl der von einem Unternehmen, das Zahlungsauslösedienste erbringt, ausgelösten Zahlungsvorgänge; Anzahl der Zahlungskonten, auf die von einem Unternehmen zugegriffen wird, das Kontoinformationsdienste erbringt; |
- b. das Kriterium „Art der Tätigkeit“:
| c. das | i. ii. iii. Kriterium i. ii. | ob das Unternehmen ausschließlich Zahlungsauslösedienste oder ausschließlich Kontoinformationsdienste oder beides erbringt; ob das Unternehmen andere Zahlungsdienste als die in Anhang I der Zahlungsdiensterichtlinie 2 genannten, erbringt; ob das Unternehmen andere Geschäftstätigkeiten als Zahlungsdienste ausübt; „Umfang der Tätigkeit“: für Unternehmen, die Zahlungsauslösedienste erbringen: der Wert der ausgelösten Zahlungsvorgänge; für Unternehmen, die Kontoinformationsdienste erbringen: die Anzahl der Kunden, die die Kontoinformationsdienste in Anspruch nehmen; |
- d. das Kriterium „gleichwertige Garantie“:
| i. ii. | spezifische Merkmale der gleichwertigen Garantie; Auslöser für die Anwendung der gleichwertigen Garantie. |
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|