+Leitlinie 2: Kriterien und Indikatoren

Leitlinie 2: Kriterien und Indikatoren

2. 1 Bei der Festlegung der Mindestdeckungssumme der von den Unternehmen

abgeschlossenen zuständigen BehördenBerufshaftpflichtversicherungoder gleichwertigen Garantie sollten die die folgenden Kriterien und deren Indikatoren verwenden:
  • a. das Kriterium „Risikoprofil“:
i. ii. iii.Wert der beim Unternehmen eingegangenen Erstattungsbegehren in Bezug auf die in Artikel 5 Absatz 2 und 3 der Zahlungsdiensterichtlinie 2 genannten Haftungsverpflichtungen; Anzahl der von einem Unternehmen, das Zahlungsauslösedienste erbringt, ausgelösten Zahlungsvorgänge; Anzahl der Zahlungskonten, auf die von einem Unternehmen zugegriffen wird, das Kontoinformationsdienste erbringt;
  • b. das Kriterium „Art der Tätigkeit“:
c. dasi. ii. iii. Kriterium i. ii.ob das Unternehmen ausschließlich Zahlungsauslösedienste oder ausschließlich Kontoinformationsdienste oder beides erbringt; ob das Unternehmen andere Zahlungsdienste als die in Anhang I der Zahlungsdiensterichtlinie 2 genannten, erbringt; ob das Unternehmen andere Geschäftstätigkeiten als Zahlungsdienste ausübt; „Umfang der Tätigkeit“: für Unternehmen, die Zahlungsauslösedienste erbringen: der Wert der ausgelösten Zahlungsvorgänge; für Unternehmen, die Kontoinformationsdienste erbringen: die Anzahl der Kunden, die die Kontoinformationsdienste in Anspruch nehmen;
  • d. das Kriterium „gleichwertige Garantie“:
i. ii.spezifische Merkmale der gleichwertigen Garantie; Auslöser für die Anwendung der gleichwertigen Garantie.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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